Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMVI).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Peter Förster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
7. Juni 2021 16:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMVI). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/ Postanschrift Peter Förster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Förster
Peter Förster
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
9. Juli 2021 07:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/
Peter Förster
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
9. Juli 2021 07:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
867IFG AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
16. Juli 2021 16:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-867IFG Sehr geehrter Herr Förster, im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Bitte beantworten Sie die Zwischennachricht unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 30.07.2021. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Zwischenbericht zu meiner Informationsfreih…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
AW: 867IFG AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
22. Juli 2021 14:25
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Zwischenbericht zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222358), durch den ich viel über die gesetzlichen Grundlagen und vor allen Dingen die Arbeitsweise ihrer Behörde erfahren durfte. Ihren Einwänden und auch Ihrer Bitte um Präzisierung meiner Anfrage möchte ich nachfolgend gerne nachkommen. Ihrer Auffassung, mein Antrag sei zu unbestimmt, kann ich mich nicht anschließen. Die von Ihnen vollkommen richtig zitierte Bitte um Überlassung "sämtlicher Dokumente..." ist m. E. äußerst präzise, sofern Sie sie wörtlich nehmen. Es geht um einen umfassenden Überblick über jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Gesprächen jeglicher Art, die von Personen unternommen wurden, die beim BMVI beschäftigt sind oder in dessen Auftrag handeln. Auch hier erschließt sich der Umfang meiner Anfrage wenn Sie sowohl die Anfrage selber als auch meine nunmehr in diesem Schreiben formulierten Erläuterungen wörtlich nehmen. Was den Bezug zu einem konkreten Lebenssachverhalt betrifft verweise ich auf die auch von Ihnen zitierte Kampagne "Lobbyregister selbst gemacht", in deren Rahmen meine Anfrage zu sehen ist. Die Aktivitäten der in den und um die Parlamente unseres Landes tätigen Lobbyisten bleiben für mich als Staatsbürger weitestgehend im Verborgenen, die Legislative hat es bisher nicht für erforderlich gehalten, in ebendiese Aktivitäten im Interesse einer unabhängigen Verfahrens- und Entscheidungsfindung durch die Volksvertreter regulierend einzugreifen, obwohl genau dies in einer Demokratie eine der entscheidenden Aufgaben des Gesetzgebers ist. Ich bin somit von diesem Mangel an Information und Transparenz direkt betroffen. Damit wäre der Bezug zu meinem konkreten Lebenssachverhalt hergestellt und plausibel gemacht. Die möglicherweise nicht präzise genug gewählten Begriffe aus meiner Anfrage möchte ich wie folgt konkretisieren: "Vertreter" : alle beim BMVI beschäftigen Personen sowie diejenigen, die in dessen Auftrag handeln und sprechen "Treffen": alle Arten der Kommunikation, sowohl persönliche als auch virtuelle Zusammenkünfte, Telefonate, eMail-Verkehr u. dgl. "in Ihrem Hause": persönlich, virtuell und telefonisch im BMVI und außerhalb, also auch Veranstaltungen im Rahmen von Arbeitsessen u. ä. Mit dem Gedanken an das Lobbyregister wird klar, dass nicht der Ort, sondern Teilnehmer und Themen die ausschlaggebenden Faktoren sind. Somit wäre also auch der Erfordernis einer inhaltlichen Begrenzung des Verfahrensgegenstandes Rechnung getragen. Schönen Dank auch für den Hinweis, dass mein Antrag möglicherweise insgesamt unzulässig ist. Dem möchte ich bereits jetzt deutlich widersprechen. Der Antrag ist durch die gesetzlichen Grundlagen abgesichert. Er zielt darauf ab, die mir zustehenden Informationen zu erhalten, also mein Recht durchzusetzen. In diesem Zusammenhang von einem möglichen Rechtsmissbrauch zu sprechen halte ich für sehr gewagt. Wahrscheinlicher ist m. E. ein Einschüchterungsversuch von Behördenseite. Falls dem so sein sollte bitte ich hiermit darum, derartige Versuche in unserer weiteren Kommunikation zu unterlassen. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/
Peter Förster
Sehr << Anrede >> Ihre Rückfragen zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutsc…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
AW: 867IFG AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
7. August 2021 15:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben ggf. ein Schreiben zu Ihrer Anfrage per Post erhalten. Wir haben für Sie einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Sehr << Anrede >> Ihre Rückfragen zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222358) habe ich fristgerecht beantwortet. Ich bitte um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/
Peter Förster
Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Meinen…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Förster
Betreff
AW: 867IFG AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
27. September 2021 14:37
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Meinen Antrag halte ich weiterhin aufrecht. Ich bitte daher das Verfahren fortzuführen. 2. Mein Antrag ist bestimmt genug. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller:innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welches Jahr und auf welche Gespräche sich mein Informationsinteresse bezieht. Dies ist ein klarer Antrag, der auch zeitlich eingeschränkt ist. Eine weitere - thematische - Eingrenzung bzw. Konkretisierung ist mir nicht möglich. Mein Antrag bezieht sich auf sämtliche Sachthemen, zu denen Gespräche geführt wurden. Bezüglich der Auslegung der Begriffe “Vertreter”, “Treffen” und “in Ihrem Hause” teile ich mit, dass sowohl physische als auch digitale bilaterale Treffen mit sämtlichen - nicht nur organschaftlichen - Vertreter:innen gemeint sind. 3. Ihre Auffassung, es lägen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor, ist nicht nachvollziehbar. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist grundsätzlich unabhängig von den Motiven, Zielen und Zwecken sowie Interessen der antragstellenden Person zu gewähren. Deshalb ist anerkannt, dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht auf die Missbilligung bestimmter Motive, Ziele, Zwecke oder Interessen des Antragstellers gestützt werden kann. Andernfalls würde die Voraussetzungslosigkeit des Informationszugangsrechts über die „Hintertür“ des Rechtsmissbrauchs ausgehebelt (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25 m.w.N.). Der Anspruch auf Informationszugang kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist nur dann begründet, wenn es dem Antragsteller nicht um die begehrte Information geht, er vielmehr ausschließlich andere und von der Rechtsordnung missbilligte Zwecke verfolgt. Diese Voraussetzungen sind etwa dann gegeben, wenn das Informationsbegehren den Zweck verfolgt, die informationspflichtige Behörde lahmzulegen. Zudem hat ein Antragsteller sein Informationsinteresse nicht darzulegen; es wird vom Gesetz vermutet. Es ist Sache der informationspflichtigen Behörde, gegen diese Vermutung den Beweis des Gegenteils zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 24/19 -, NVwZ 2021, 642, 643). In Ihrem Schreiben wird nicht vorgetragen, dass bzw. inwiefern meine konkrete Anfrage rechtsmissbräuchlich sein soll. Sie stellen lediglich auf den Umstand ab, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne “Lobbyregister selbst gemacht” gestellt wurde. Ich weise darauf hin, dass es mir bei meiner Anfrage um die Erlangung der Information als solcher geht. Ich verfolge ein berechtigtes Informationsinteresse. Darüber hinaus ist auch das Ziel der Kampagne die Erlangung der konkreten Informationen. Allein die Tatsache, dass die über die einzelnen Anfragen erlangten Informationen im Rahmen eines “Lobbyregisters - selbstgemacht” zusammengefasst werden sollen und darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass es wünschenswert wäre, wenn der Gesetzgeber zukünftig für die Bereitstellung derartiger Informationen sorgen würde, ändert daran nichts. 4. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens erscheint mir nicht naheliegend. Sollten die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erkläre ich mich hiermit ausdrücklich mit deren Schwärzung einverstanden. Nichtsdestotrotz begründe ich meinen Antrag sicherheitshalber wie folgt: Infolge vermehrter Skandale im Zusammenhang mit Fällen potentieller Korruption und bekannt gewordener Verbandelungen zwischen Politiker:innen und Unternehmen bzw. Vertreter:innen aus der Wirtschaft, besteht ein überragendes Informationsinteresse daran, welche Wirtschaftsgrößen zu welchen Sachthemen mit Vertretern der Regierung in Kontakt getreten sind. 5. In Bezug auf die von Ihnen ins Spiel gebrachte Gebührenerhebung erschließt sich mir nicht, weshalb es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Anfragezeitraum um einen Zeitraum handelt, in dem die Unterlagen in Ihrem Hause digital erfasst und dementsprechend strukturiert durchsuchbar sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht von einer langen Bearbeitungsdauer auszugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass eine einzelfallbezogene Befassung mit meiner Anfrage bisher noch nicht stattgefunden hat. Ich bitte insofern darum, dies zunächst zu tun und zu überprüfen, ob die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens tatsächlich für erforderlich gehalten und von dem Entstehen von Gebühren wirklich ausgegangen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft im Sinne von § 1 Abs. 1 IFGGebVO iVm Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.1. handelt. Sollten Sie Ihre Rechtsauffassung angesichts dieses Schreibens und nach inhaltlicher Prüfung meiner Anfrage dennoch aufrechterhalten, bitte ich um einen ausdrücklichen Hinweis unter Angabe der voraussichtlichen Gebührenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Peter Förster Anfragenr: 222358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222358/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 867IFG Bescheid AW: Gespräche mit Google Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#222358]
Datum
20. Oktober 2021 17:25
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-867IFG Sehr geehrter Herr Förster, im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vorab per Mail zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen