Gespräche mit init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 [#223243]
Datum
12. Juni 2021 15:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223243/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 [#223243]
Datum
8. Juli 2021 13:15
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223243/
Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 281 Sehr Antragsteller/in die Eingangsbestätigung vom 30. Juni 2021 konnte an die …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Gespräche mit init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 [#223243]
Datum
14. Juli 2021 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 281 Sehr Antragsteller/in die Eingangsbestätigung vom 30. Juni 2021 konnte an die unten benannte Anschrift nicht zugestellt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 20. Juli 2021 eine zustellungsfähige Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 281 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 282 Sehr Antragsteller/in die Bescheide vom 6. S…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Gespräche mit init ag für digitale kommunikation im Jahr 2021 [#223243]; Gespräche mit Orphoz und/oder McKinsey im Jahr 2021 [#223242]
Datum
22. September 2021 08:43
Status
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 281 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 282 Sehr Antragsteller/in die Bescheide vom 6. September 2021, zu den o.g. Aktenzeichen, konnten an die von Ihnen benannte Adresse "Antragsteller/in Antragsteller/in, Neumannstraße 13a, 13189 Berlin" nicht zugestellt werden. Die Deutsche Post schickte die Schreiben mit dem Hinweis "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" wieder zurück. Bitte teilen Sie uns bis zum 8. Oktober 2021 eine zustellungsfähige Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen