Gespräche mit Interessensvertretern

Eine Liste der Treffen mit Vertretern gemeinnütziger Institutionen im Hinblick auf das Thema Cannabis, sowie eine Liste von Vertretern der Polizeigewerkschaften und anderer Institutionen polizeilicher Organisationen welche die aktuelle Bundesdrogenbeauftragte getroffen hat. PS: Da heutige digitale Kalender in Listendarstellung gefiltert werden können sollten die Termine der Bundesdrogenbeauftragten im Zeitraum seit ihres Amtsantritts leicht aufzulisten sein.

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  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
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Philipp Utta
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Philipp Utta
Betreff
Gespräche mit Interessensvertretern [#193969]
Datum
31. Juli 2020 20:08
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Treffen mit Vertretern gemeinnütziger Institutionen im Hinblick auf das Thema Cannabis, sowie eine Liste von Vertretern der Polizeigewerkschaften und anderer Institutionen polizeilicher Organisationen welche die aktuelle Bundesdrogenbeauftragte getroffen hat. PS: Da heutige digitale Kalender in Listendarstellung gefiltert werden können sollten die Termine der Bundesdrogenbeauftragten im Zeitraum seit ihres Amtsantritts leicht aufzulisten sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Utta Anfragenr: 193969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193969/ Postanschrift Philipp Utta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Utta

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Utta, zu Ihrer Anfrage vom 31. Juli 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen geforde…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Gespräche mit Interessensvertretern [#193969]
Datum
20. August 2020 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Utta, zu Ihrer Anfrage vom 31. Juli 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen geforderten Informationen liegen in der von Ihnen erwünschten Form im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Es werden keine Akten mit Kalenderdaten der Drogenbeauftragten geführt. Mit freundlichen Grüßen