Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Lufthansa im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMVI).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Nach anderer Argumente gegen ein Herausgabe war das letzte der erhebliche Aufwand zur Dokumentensichtung, der zu einer der Maximalgebühr des IFG von 500€ bei Herausgabe führen würde. Nach Absprache im Forum wurde der Antrag zurückgezogen.[1]

[1] https://forum.okfn.de/t/ellenlanger-ant…

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021 [#222024]
Datum
7. Juni 2021 10:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Lufthansa im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMVI). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ vom 07.06…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021 [#222024]
Datum
13. Juli 2021 15:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ vom 07.06.2021 (#222024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Juli 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-840 IFG Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Bitte beantworten Sie die Zwischennachricht unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 30.07.2021. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Z26/286.2/1-840 IFG] [#222024] Ihr Zeichen: Z26/286.2/1-84…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Z26/286.2/1-840 IFG] [#222024]
Datum
5. August 2021 20:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben ggf. ein Schreiben zu Ihrer Anfrage per Post erhalten. Wir haben für Sie einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Ihr Zeichen: Z26/286.2/1-840 IFG Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Bezüglich Ihrer Nachfragen zur Auslegung meines Antrags teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Als „Vertreter“ im Antragsinne sind jedwede Vertreter des Unternehmens/Verbandes gemeint. 2. Als „Treffen“ im Antragsinne sind jegliche „Veranstaltungen” auch „in einem größeren Rahmen” zu betrachten. 3. Bzgl. „in Ihrem Haus” möchte ich ergänzen, dass auch virtuelle Treffen einbezogen werden sollen. Ihren allgemeinen Gebührenhinweis nehme ich zur Kenntnis. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir vor Bearbeitung des Antrags eine Abschätzung der Gebühren mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich behalte mir in diesem Fall vor, den Umfang des Antrags möglicherweise zu reduzieren oder diesen zurückzuziehen. Sollten Sie dies als Fristverspätung ansehen, so ist dies als neuer IFG-Antrag gleichlautend zum vorherigen IFG-Antrag zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Z26/286.2/1-840 IFG] [#222024]
Sehr << Anrede >&g…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Z26/286.2/1-840 IFG] [#222024]
Datum
29. August 2021 17:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Meinen Antrag halte ich weiterhin aufrecht. Ich bitte daher das Verfahren fortzuführen. 2. Mein Antrag ist bestimmt genug. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller:innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welches Jahr und auf welche Gespräche sich mein Informationsinteresse bezieht. Dies ist ein klarer Antrag, der auch zeitlich eingeschränkt ist. Eine weitere - thematische - Eingrenzung bzw. Konkretisierung ist mir nicht möglich. Mein Antrag bezieht sich auf sämtliche Sachthemen, zu denen Gespräche geführt wurden. Bezüglich der Auslegung der Begriffe “Vertreter”, “Treffen” und “in Ihrem Hause” teile ich mit, dass sowohl physische als auch digitale bilaterale Treffen mit sämtlichen - nicht nur organschaftlichen - Vertreter:innen gemeint sind. 3. Ihre Auffassung, es lägen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor, ist nicht nachvollziehbar. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist grundsätzlich unabhängig von den Motiven, Zielen und Zwecken sowie Interessen der antragstellenden Person zu gewähren. Deshalb ist anerkannt, dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht auf die Missbilligung bestimmter Motive, Ziele, Zwecke oder Interessen des Antragstellers gestützt werden kann. Andernfalls würde die Voraussetzungslosigkeit des Informationszugangsrechts über die „Hintertür“ des Rechtsmissbrauchs ausgehebelt (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25 m.w.N.). Der Anspruch auf Informationszugang kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist nur dann begründet, wenn es dem Antragsteller nicht um die begehrte Information geht, er vielmehr ausschließlich andere und von der Rechtsordnung missbilligte Zwecke verfolgt. Diese Voraussetzungen sind etwa dann gegeben, wenn das Informationsbegehren den Zweck verfolgt, die informationspflichtige Behörde lahmzulegen. Zudem hat ein Antragsteller sein Informationsinteresse nicht darzulegen; es wird vom Gesetz vermutet. Es ist Sache der informationspflichtigen Behörde, gegen diese Vermutung den Beweis des Gegenteils zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 24/19 -, NVwZ 2021, 642, 643). In Ihrem Schreiben wird nicht vorgetragen, dass bzw. inwiefern meine konkrete Anfrage rechtsmissbräuchlich sein soll. Sie stellen lediglich auf den Umstand ab, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne “Lobbyregister selbst gemacht” gestellt wurde. Ich weise darauf hin, dass es mir bei meiner Anfrage um die Erlangung der Information als solcher geht. Ich verfolge ein berechtigtes Informationsinteresse. Darüber hinaus ist auch das Ziel der Kampagne die Erlangung der konkreten Informationen. Allein die Tatsache, dass die über die einzelnen Anfragen erlangten Informationen im Rahmen eines “Lobbyregisters - selbstgemacht” zusammengefasst werden sollen und darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass es wünschenswert wäre, wenn der Gesetzgeber zukünftig für die Bereitstellung derartiger Informationen sorgen würde, ändert daran nichts. 4. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens erscheint mir nicht naheliegend. Sollten die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erkläre ich mich hiermit ausdrücklich mit deren Schwärzung einverstanden. Nichtsdestotrotz begründe ich meinen Antrag sicherheitshalber wie folgt: Infolge vermehrter Skandale im Zusammenhang mit Fällen potentieller Korruption und bekannt gewordener Verbandelungen zwischen Politiker:innen und Unternehmen bzw. Vertreter:innen aus der Wirtschaft, besteht ein überragendes Informationsinteresse daran, welche Wirtschaftsgrößen zu welchen Sachthemen mit Vertretern der Regierung in Kontakt getreten sind. 5. In Bezug auf die von Ihnen ins Spiel gebrachte Gebührenerhebung erschließt sich mir nicht, weshalb es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Anfragezeitraum um einen Zeitraum handelt, in dem die Unterlagen in Ihrem Hause digital erfasst und dementsprechend strukturiert durchsuchbar sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht von einer langen Bearbeitungsdauer auszugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass eine einzelfallbezogene Befassung mit meiner Anfrage bisher noch nicht stattgefunden hat. Ich bitte insofern darum, dies zunächst zu tun und zu überprüfen, ob die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens tatsächlich für erforderlich gehalten und von dem Entstehen von Gebühren wirklich ausgegangen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft im Sinne von § 1 Abs. 1 IFGGebVO iVm Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.1. handelt. Sollten Sie Ihre Rechtsauffassung angesichts dieses Schreibens und nach inhaltlicher Prüfung meiner Anfrage dennoch aufrechterhalten, bitte ich um einen ausdrücklichen Hinweis unter Angabe der voraussichtlichen Gebührenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024]
Datum
9. September 2021 20:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/222024/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium seit einer willkürlich gesetzten Frist nicht mehr reagiert. Sollte das Ministerium meine Nachricht vom 5. August 2021 als die Frist verletzend ansehen, so bitte ich darum, dieses darauf hinzuweisen, dass dies, wie ich in der Nachricht ebenfalls beschrieb, in diesem Fall als neuer, gleichlautender IFG-Antrag zu werten ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 222024.pdf - 2021-07-16_1-doc08436520210716102643.pdf Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0407 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024] # 25-724/002 II#0407
Datum
10. September 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
625,1 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0407 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ vom 07.0…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024] # 25-724/002 II#0407 [#222024]
Datum
10. März 2022 11:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ vom 07.06.2021 (#222024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 245 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-724/002 II#0407 Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der aktuelle Stand im Verfahren 25-724/002 II#0407…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024] # 25-724/002 II#0407 [#222024]
Datum
10. März 2022 11:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0407 Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der aktuelle Stand im Verfahren 25-724/002 II#0407? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0407 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024] # IFG-724/002 II#0407
Datum
14. März 2022 18:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0407 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Information…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
840IFG AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021“ [#222024] # 25-724/002 II#0407 [#222024]
Datum
17. März 2022 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vorab per Mail. Bitte beantworten Sie die Zwischennachricht unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 08.04.2022. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zweite Zwischennachricht siehe E-Mail
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zweite Zwischennachricht
Datum
17. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe E-Mail

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Lufthansa im Jahr 2021 [#222024]
Datum
9. April 2022 15:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222024/