Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMF).
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Anfrage abgelehnt
-
Datum8. Juni 2021
-
13. Juli 2021
-
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-
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020 [#222861]
- Datum
- 8. Juni 2021 22:34
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020 [#222861]
- Datum
- 21. Juni 2021 18:27
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium der Finanzen
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021
- Datum
- 1. Juli 2021 14:19
- Status
- Warte auf Antwort
Gebühren Lobbyregister
Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222861]
- Datum
- 5. Juli 2021 21:41
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222861]
- Datum
- 11. Juli 2021 23:42
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222861]
- Datum
- 13. Juli 2021 09:35
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222861]
- Datum
- 18. Juli 2021 22:09
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020“ [#222861]
- Datum
- 18. Juli 2021 22:13
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020“ [#222861]
- Datum
- 29. Juli 2021 12:41
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2020“ [#222861]
- Datum
- 29. Juli 2021 12:42
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 6. August 2021 11:33
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Bundesministerium der Finanzen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Bescheid
- Datum
- 12. August 2021
- Status
- Warte auf Antwort
Antwortvorlage für Ihre Verwendung
Sie haben im Rahmen der Lobbyregister-Kampagne eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt und vermutlich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Hier einige Worte zum weiteren Vorgehen:
Einige Anfragesteller:innen werden gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen (bzw. teilweise ist dies auch schon geschehen). Es ist wahrscheinlich, dass diese Widersprüche wiederum zurückgewiesen werden und die Angelegenheit letztlich durch das Verwaltungsgericht entschieden werden muss. Eine Klärung der Rechtsfragen wird in ein oder zwei ausgewählten Verfahren erfolgen, deren Ausgang sich dann wiederum auf die zukünftige Handhabung von vergleichbaren Anfragen durch das BMF auswirken wird.
Wenn Sie nicht abwarten, sondern selbst aktiv werden wollen, besteht davon unabhängig grundsätzlich auch für Sie die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollte das BMF den Widerspruch wiederum zurückweisen, wird dafür jedoch eine Widerspruchsgebühr von 30,00 Euro fällig. Sofern Sie das Kostenrisiko eingehen möchten, können Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs an der Argumentation ggü. anderen Behörden im Rahmen der Kampagne orientieren (vgl. etwa https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-vonovia/ ) oder sich in unserem Forum ( https://forum.okfn.de/ ) Rat holen.
Ein Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 25. März 2022 18:36
- Status
- Warte auf Antwort
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