Gespräche mit SAP SE im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit SAP SE im Jahr 2020 [#224307]
Datum
4. Juli 2021 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 04. Juli 2021 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Gespräche mit SAP SE im Jahr 2020 [#224307]
Datum
28. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort

Hinweise zum weiteren Vorgehen

Sie haben ggf. Post von der Behörde erhalten. Wir stellen Ihnen eine Antwortvorlage zu Verfügung.

geschwärzt
1,4 MB
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 04. Juli 2021 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung „sämtlicher Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP DE im Jahr 2020 im BMI.“ Der Antrag kann voraussichtlich nicht gebührenfrei als einfache Auskunft bearbeitet werden. Die Recherche nach Informationen zu einer konkreten Person oder einem Verband oder Unternehmen ist aufwändig, weil die Akten im Bundesinnenministerium nach Sachthemen geführt werden und die Suche deshalb eine Durchsicht der Sachakten zu den Themen erfordert, die im Zusammenhang mit der Anfrage stehen. Bei Anfragen, die sich nur auf eine Namensnennung ohne Angabe eines Sachthemas beziehen, ist demnach eine Durchsicht aller vorhandenen Unterlagen erforderlich. Dies würde auch für den Fall gelten, dass Sie Ihr Auskunftsbegehren darauf reduzieren, ob zu Gesprächen mit der angefragten Person, dem Unternehmen oder Verband Dokumente vorliegen. Auch in diesem Fall müsste die gleiche umfassende zeitaufwändige Recherche durchgeführt werden, um entsprechende Unterlagen zu sichten. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind gem. § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren und Auslagen richten sich im Einzelnen nach Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02.01.2006. Danach ist für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 € vorgesehen. Der Personalkostensatz wird für einen Beamten des höheren Dienstes mit 60 € und für einen Beamten des gehobenen Dienstes mit 45 € pro Stunde veranschlagt. Für die Prüfung Ihres Antrages ist der Aufwand bisher nicht absehbar, da der Antrag noch der Konkretisierung bedarf. Er ist auch zu unbestimmt, um im Rahmen einer kostenfreien Auskunft bearbeitet werden zu können: Neben dem bereits geschilderten Aufwand bei Auskunftsersuchen zu einer bestimmten Person oder einem Unternehmen ohne Angabe eines Sachthemas ist das Verlangen von „sämtlichen Dokumenten“ im Zusammenhang mit „Treffen“ oder „Gesprächen“ konkretisierungsbedürftig. Falls eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags gewünscht ist, wird daher um Spezifizierung des Antrags gebeten. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Ihrem Antrag auch nach Konkretisierung und Prüfung Ausnahmetatbestände entgegenstehen könnten, die eine Auskunft verhindern könnten. Dies gilt z.B. in Bezug auf Belange der inneren Sicherheit nach § 3 Nr. 1c IFG, dem Schutz personenbezogener Daten nach § 5 IFG und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 IFG. Ich bitte daher um Konkretisierung Ihres Antrags und Zusage der Übernahme der entstehenden Kosten. Sollten nach Konkretisierung Ihres Antrages entsprechende Unterlagen aufgefunden werden, ist - je nach Inhalt der Unterlagen - ggf. ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Dies kann zum einen personenbezogene Daten Dritter (§ 5 Abs. 1 IFG), aber auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter (§ 6 IFG) betreffen. Sind Belange Dritter betroffen, ist ein Verfahren nach § 8 IFG einzuleiten. Drittbeteiligungsverfahren verlängern die Bearbeitungsdauer des Antrages, denn den Dritten ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Daran schließt sich ein Abwägungsprozess hinsichtlich des Informationsinteresses des Antragstellers und des schutzwürdigen Interesses des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs an. Dafür müssten Sie Ihren Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründen. Ich stelle anheim, diese Begründung bereits mit der Konkretisierung Ihres Antrages vorzunehmen. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrags-bis zu Ihrer Rückmeldung ausgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Mein An…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Gespräche mit SAP SE im Jahr 2020 [#224307]
Datum
16. August 2021 15:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Mein Antrag ist bestimmt genug. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller:innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welchen Zeitraum und auf welche Gesprächsteilnehmer:innen sich meine Anfrage bezieht. Eine weitere - thematische - Eingrenzung bzw. Konkretisierung ist mir derzeit nicht möglich. Im Übrigen dürfte meine Anfrage einen Zeitraum beschreiben, der in Ihrem Haus digital erfasst und entsprechend strukturiert durchsuchbar ist. Sofern sie meinen, dass Akten bei Ihnen im Haus nach Sachthemen sortiert sind und nicht nach Personen, Unternehmen oder Verbände, weise ich Sie darauf hin, dass Sie gem. § 25 Abs. 1 S. 1 VwVfG eine Beratungs- und Unterstützungspflicht trifft. Hiernach müssen Sie auf die Präzisierung des Antragsinhalts hinwirken, um so eine bearbeitungsfähige Grundlage zu erhalten (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 24). Da ich keine Kenntnis von den bei Ihnen im Haus geführten Aktentiteln habe, kann ich meinen Antrag auch nicht weiter auf bestimmte Sachthemen eingrenzen. 2. In Bezug auf die von Ihnen ins Spiel gebrachte Gebührenerhebung erschließt sich mir nicht, weshalb es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Anfragezeitraum um einen Zeitraum handelt, in dem die Unterlagen in Ihrem Hause digital erfasst und dementsprechend strukturiert durchsuchbar sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht von einer langen Bearbeitungsdauer auszugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass eine einzelfallbezogene Befassung mit meiner Anfrage bisher noch nicht stattgefunden hat. Ich bitte insofern darum, dies zunächst zu tun und zu überprüfen, ob die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens tatsächlich für erforderlich gehalten und von dem Entstehen von Gebühren wirklich ausgegangen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft im Sinne von § 1 Abs. 1 IFGGebVO iVm Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.1. handelt. Sollten Sie Ihre Rechtsauffassung angesichts dieses Schreibens und nach inhaltlicher Prüfung meiner Anfrage dennoch aufrechterhalten, bitte ich um einen ausdrücklichen Hinweis unter Angabe der voraussichtlichen Gebührenhöhe. 3. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens erscheint mir nicht naheliegend. Sollten die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erkläre ich mich hiermit ausdrücklich mit deren Schwärzung einverstanden. Dass vorliegend Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sein sollten, ist nicht ersichtlich. Nichtsdestotrotz begründe ich meinen Antrag sicherheitshalber wie folgt: Infolge vermehrter Skandale im Zusammenhang mit Fällen potentieller Korruption und bekannt gewordener Verbandelungen zwischen Politiker:innen und Unternehmen bzw. Vertreter:innen aus der Wirtschaft, besteht ein überragendes Informationsinteresse daran, welche Wirtschaftsgrößen zu welchen Sachthemen mit Vertretern der Regierung in Kontakt getreten sind. 4. Soweit Sie sich auf etwaige Ausschlussgründe beziehen, erschließt sich mir anhand Ihres Schreibens nicht, warum diese einschlägig sein sollten. Sie legen nicht dar, warum und auf welche Art und Weise die innere Sicherheit beeinträchtigt sein sollte (§ 3 Nr. 3c IFG). Ebensowenig ist ersichtlich, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 1 IFG) oder personenbezogene Daten (§ 5 IFG) vorliegen. Einen konkreten Bezug zu meiner Anfrage lassen Ihre Ausführungen insofern nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in […] Aufgrund Ihrer Einlassung vom 16. August 2021 und der darin von Ihnen ausdrücklich erb…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Gespräche mit SAP SE im Jahr 2020 [#224307]
Datum
15. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
653,0 KB
Sehr Antragsteller/in […] Aufgrund Ihrer Einlassung vom 16. August 2021 und der darin von Ihnen ausdrücklich erbetenen gebührenfreien Bearbeitung Ihres Antrages habe ich auf eine Durchsicht von Sachakten zu Themen, die im Zusammenhang mit der Anfrage stehen könnten, verzichtet und lediglich eine Dokumentenrecherche durchgeführt. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass zu Ihrer Anfrage keine Unterlagen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen