Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021

<< Antragsteller:in >> sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
30. März 2022 18:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 30. März 2022 muss ich Ihnen leider mitteilen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
31. März 2022 07:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 30. März 2022 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages unter dem von Ihnen genannten Namen „--“ nicht möglich ist. Die Nennung eines Pseudonyms ist für eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht ausreichend, da so Ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde kann das von Ihnen nach § 7 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitete Verwaltungsverfahren nicht in rechtmäßiger Weise durchgeführt werden. Dies möchte ich Ihnen gerne näher erläutern. Die Erforderlichkeit der Feststellung Ihrer Identität ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 7 IFG, den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und dem Sinn und Zweck des Antragserfordernisses (vgl. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 – 13 K 1189/20). Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorgesehen. Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass eine Identitätsfeststellung möglich sein muss (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 14). Außerdem kann das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren nur dann ordnungsgemäß nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem IFG bearbeitet und der Antragsteller am Ende rechtmäßig beschieden werden, wenn standardmäßige Kontaktdaten vorliegen. Zudem kann die Behörde bei Anträgen unter einem Pseudonym nicht erkennen, ob es sich um einen ernsthaften Antrag handelt, zu dem der Antragsteller auch steht. Die Nennung des richtigen Namens ergibt sich auch aus § 9 Absatz 3 IFG. Danach kann die informationspflichtige Stelle einen Informationsantrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Hierdurch finden die individuellen Umstände des Antragstellers Berücksichtigung. Wäre es der informationspflichtigen Stelle nicht möglich, weitere personenbezogene Daten über die Identität des Antragstellers zu fordern, fände § 9 Absatz 3 Satz 1 IFG keine Anwendung, da die informationspflichtige Stelle nicht weiß, um wen es sich handelt und ob die Informationen schon vorliegen. Letztlich kann die Behörde auch nur beurteilen, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wenn die antragstellende Person sich zu erkennen gibt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Ihren Antrag nicht bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit mir bekannt, gibt es diesbezüglich bisher nur einschlägige Rechtsprechung au…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
31. März 2022 14:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit mir bekannt, gibt es diesbezüglich bisher nur einschlägige Rechtsprechung aus Rheinland-Pfalz. Dagegen steht, dass das IFG keine Identitätsfeststellung vorschreibt. Ihnen liegt meine eindeutige FragdenStaat E-Mail-Adresse vor, die die Rückverfolgbarkeit auf eine Person gewährleistet. Dazu kommt, dass nach dem Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO) auf die Erhebung von nicht notwendigen personenbezogenen Daten verzichtet werden muss. Außerdem veröffentlichte der BfDI 2019 einen Rundbrief zu dem Thema, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Anfordern nicht notwendiger Daten einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt: „Mit diesem Schreiben teilt der BfDI mit, dass er die Anforderung von nicht notwendigen personenbezogenen Daten eines IFG-Antragstellers eine Verstoß gegen die DSGVO darstellen kann.“ (s. Anhang). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: Antragsteller/in 2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068]
Datum
1. April 2022 10:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245068/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht notwendige Personenbezogene Daten von mir angefordert wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: Antragsteller/in 245068.pdf Antragsteller/in 2022-03-31_2-2019-zweites-rundschreiben-anonym-pseudonym-ifg.pdf Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt]…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#[geschwärzt]] # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
4. April 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542 [#245068]
Datum
3. Mai 2022 16:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> Weitergeleitete Nachricht << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > << Antragsteller:in >> sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/245068/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > > << Adresse entfernt >> > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) [#245068]
Datum
17. Juni 2022 07:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> Weitergeleitete Nachricht << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > << Antragsteller:in >> sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/245068/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > > << Adresse entfernt >> > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir Auskunft darüber geben, ob meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesp…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) [#245068]
Datum
21. Juni 2022 12:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir Auskunft darüber geben, ob meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) nun bearbeitet wird? Ferner haben Sie den Eingang keiner meiner Mahnungen bestätigt, obwohl diese zugestellt worden sind. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> Weitergeleitete Nachricht << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >><< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "<< Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > << Adresse entfernt >> sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/245068/ > > Postanschrift > << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> > > << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 21.06.2022 teile ich Ihnen wie bereits …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
22. Juni 2022 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 21.06.2022 teile ich Ihnen wie bereits mit Email vom 31.03.2022 erläutert mit, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages unter dem von Ihnen genannten Namen „<< Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>“ nicht möglich ist. Die Nennung eines Pseudonyms ist für eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht ausreichend, da so Ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde kann das von Ihnen nach § 7 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitete Verwaltungsverfahren nicht in rechtmäßiger Weise durchgeführt werden. Dies möchte ich Ihnen gerne nochmals näher erläutern. Die Erforderlichkeit der Feststellung Ihrer Identität ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 7 IFG, den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und dem Sinn und Zweck des Antragserfordernisses (vgl. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 – 13 K 1189/20). Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorgesehen. Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass eine Identitätsfeststellung möglich sein muss (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 14). Außerdem kann das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren nur dann ordnungsgemäß nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem IFG bearbeitet und der Antragsteller am Ende rechtmäßig beschieden werden, wenn standardmäßige Kontaktdaten vorliegen. Zudem kann die Behörde bei Anträgen unter einem Pseudonym nicht erkennen, ob es sich um einen ernsthaften Antrag handelt, zu dem der Antragsteller auch steht. Die Nennung des richtigen Namens ergibt sich auch aus § 9 Absatz 3 IFG. Danach kann die informationspflichtige Stelle einen Informationsantrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Hierdurch finden die individuellen Umstände des Antragstellers Berücksichtigung. Wäre es der informationspflichtigen Stelle nicht möglich, weitere personenbezogene Daten über die Identität des Antragstellers zu fordern, fände § 9 Absatz 3 Satz 1 IFG keine Anwendung, da die informationspflichtige Stelle nicht weiß, um wen es sich handelt und ob die Informationen schon vorliegen. Letztlich kann die Behörde auch nur beurteilen, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wenn die antragstellende Person sich zu erkennen gibt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Ihren Antrag nicht bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name lautet [geschwärzt] Ist eine Bearbeitung meines Antrages nun möglich? Mi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
22. Juni 2022 10:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name lautet [geschwärzt] Ist eine Bearbeitung meines Antrages nun möglich? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. [geschwärzt] Weitergeleitete Nachricht [geschwärzt] > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <[geschwärzt]> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > [geschwärzt] sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > [geschwärzt] > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: [geschwärzt] > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > [geschwärzt] > > Postanschrift > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0542 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542
Datum
22. Juni 2022 16:29
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0542 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachricht ging fälschlicherweise an Sie. Sie können die Nachricht ignorieren. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542 [#245068]
Datum
22. Juni 2022 16:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachricht ging fälschlicherweise an Sie. Sie können die Nachricht ignorieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 245068 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name lautet [geschwärzt] Ist eine Bearbeitung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542 [#245068]
Datum
22. Juni 2022 17:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name lautet [geschwärzt] Ist eine Bearbeitung meines Antrages nun möglich? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Anfragenr: 245068 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Angabe Ihres Namens. Ihr Antrag wird nunmehr bearbeit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542 [#245068]
Datum
23. Juni 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Angabe Ihres Namens. Ihr Antrag wird nunmehr bearbeitet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ [#245068] # IFG-721/002 II#0542 [#245068]
Datum
2. August 2022 19:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021“ vom 30.03.2022 (#245068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und falls diese noch nicht bearbeitet wurde warum. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Weitergeleitete Nachricht [geschwärzt] > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <[geschwärzt]> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > [geschwärzt] sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > [geschwärzt] > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: [geschwärzt] > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > [geschwärzt] > > Postanschrift > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
10. August 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 112 Personenstunden, sowie für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 80 Personenstunden. Es würde somit die Höchstgebühr in Höhe von 500 EUR entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Da ein möglicher Gebührenbescheid vollstreckbar sein muss, benötigen wir für die Bearbeitung zudem Ihre ladungsfähige Postanschrift. Sofern Sie an dem Antrag festhalten, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift bis zum 24. August 2022 mit. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie kein Interessen an der Fortführung Ihres Antrages haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
17. August 2022 19:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Weitergeleitete Nachricht [geschwärzt] > Betreff: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068] > Datum: 30. März 2022, 16:55 > Von: "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > An: "Bundesministerium für Gesundheit" <[geschwärzt]> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > [geschwärzt] sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von SAP SE im Jahr 2021 in Ihrem Haus. > > Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. > > Mit freundlichen Grüßen > > [geschwärzt] > > > > Anfragenr: 245068 > Antwort an: [geschwärzt] > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > [geschwärzt] > > Postanschrift > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 245068 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zwar hat sich mein Anliegen durch zurückziehen der Anfrage erledigt, aber ich Frage mich ob das Urteil …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Gespräche mit SAP SE im Jahr 2021 [#245068]
Datum
23. Januar 2023 20:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zwar hat sich mein Anliegen durch zurückziehen der Anfrage erledigt, aber ich Frage mich ob das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist (VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 << Antragsteller:in >> 13 K 1189/20)? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245068/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Januar 2023 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen

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