Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Tönnies Holding im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMAS).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Thomas Nefferdorf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Nefferdorf
Betreff
Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019 [#222077]
Datum
7. Juni 2021 12:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Tönnies Holding im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMAS). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Nefferdorf Anfragenr: 222077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222077/ Postanschrift Thomas Nefferdorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Nefferdorf
Thomas Nefferdorf
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019“ vom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Nefferdorf
Betreff
AW: Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019 [#222077]
Datum
9. Juli 2021 07:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019“ vom 07.06.2021 (#222077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Nefferdorf Anfragenr: 222077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222077/ Postanschrift Thomas Nefferdorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thomas Nefferdorf
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019“ vom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Nefferdorf
Betreff
AW: Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019 [#222077]
Datum
9. Juli 2021 07:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Tönnies Holding im Jahr 2019“ vom 07.06.2021 (#222077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Nefferdorf Anfragenr: 222077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222077/ Postanschrift Thomas Nefferdorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
20. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben ggf. Post von der Behörde erhalten. Wir stellen Ihnen eine Antwortvorlage zu Verfügung.

Thomas Nefferdorf
AW: Zugang zu amtlichen Informationen [#222077] Sehr << Anrede >> ihr Schreiben hat mich erreicht und…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Thomas Nefferdorf
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen [#222077]
Datum
16. August 2021 17:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihr Schreiben hat mich erreicht und ich nehme dazu wie folgt Stellung: 1. Meinen Antrag halte ich weiterhin aufrecht. 2. Ihre Auffassung, es lägen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor, ist nicht nachvollziehbar. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist grundsätzlich unabhängig von den Motiven, Zielen und Zwecken sowie Interessen der antragstellenden Person zu gewähren. Deshalb ist anerkannt, dass der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht auf die Missbilligung bestimmter Motive, Ziele, Zwecke oder Interessen des Antragstellers gestützt werden kann. Andernfalls würde die Voraussetzungslosigkeit des Informationszugangsrechts über die „Hintertür“ des Rechtsmissbrauchs ausgehebelt (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25 m.w.N.). Der Anspruch auf Informationszugang kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist nur dann begründet, wenn es dem Antragsteller nicht um die begehrte Information geht, er vielmehr ausschließlich andere und von der Rechtsordnung missbilligte Zwecke verfolgt. Diese Voraussetzungen sind etwa dann gegeben, wenn das Informationsbegehren den Zweck verfolgt, die informationspflichtige Behörde lahmzulegen. Zudem hat ein Antragsteller sein Informationsinteresse nicht darzulegen; es wird vom Gesetz vermutet. Es ist Sache der informationspflichtigen Behörde, gegen diese Vermutung den Beweis des Gegenteils zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 24/19 -, NVwZ 2021, 642, 643). In Ihrem Schreiben wird nicht vorgetragen, dass bzw. inwiefern meine konkrete Anfrage rechtsmissbräuchlich sein soll. Sie stellen lediglich auf den Umstand ab, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne “Lobbyregister selbst gemacht” gestellt wurde und beziehen sich auf ein Zitat von der Kampagnenwebseite. Dieses Zitat stammt aber nicht von mir. Ich habe eine einzige Anfrage gestellt. Bei dieser Anfrage geht es mir um die Erlangung der Information als solcher. Ich verfolge ein berechtigtes Informationsinteresse. Darüber hinaus ist auch das Ziel der Kampagne die Erlangung der konkreten Informationen. Allein die Tatsache, dass die über die einzelnen Anfragen erlangten Informationen im Rahmen eines “Lobbyregisters - selbstgemacht” zusammengefasst werden sollen und darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass es wünschenswert wäre, wenn der Gesetzgeber zukünftig für die Bereitstellung derartiger Informationen sorgen würde, ändert daran nichts. 3. Soweit Sie sich auf etwaige Ausschlussgründe beziehen, erschließt sich mir anhand Ihres Schreibens nicht, warum diese einschlägig sein sollten. Sie legen nicht dar, warum und auf welche Art und Weise der Beratungsprozess von Behörden durch meine Anfrage beeinträchtigt sein sollte (§ 3 Nr. 3b IFG). Einen konkreten Bezug zu meiner Anfrage lassen Ihre Ausführungen insofern nicht erkennen. 4. In Bezug auf die von Ihnen ins Spiel gebrachte Gebührenerhebung verstehe ich nicht, weshalb es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Anfragezeitraum um einen Zeitraum handelt, in dem die Unterlagen in Ihrem Hause digital erfasst und dementsprechend strukturiert durchsuchbar sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht von einer langen Bearbeitungsdauer auszugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass eine einzelfallbezogene Befassung mit meiner Anfrage bisher noch nicht stattgefunden hat. Ich bitte insofern darum, dies zunächst zu tun und zu überprüfen, ob die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens tatsächlich für erforderlich gehalten und von dem Entstehen von Gebühren wirklich ausgegangen wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft im Sinne von § 1 Abs. 1 IFGGebVO iVm Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.1. handelt. Sollten Sie Ihre Rechtsauffassung angesichts dieses Schreibens und nach inhaltlicher Prüfung meiner Anfrage dennoch aufrechterhalten, bitte ich um einen ausdrücklichen Hinweis unter Angabe der voraussichtlichen Gebührenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Nefferdorf Anfragenr: 222077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222077/ Postanschrift Thomas Nefferdorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mails vom 7.Juni und 16.August 2021
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mails vom 7.Juni und 16.August 2021
Datum
14. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen