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Gespräche mit Vattenfall im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Vattenfall im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Constantin Bungardt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Constantin Bungardt
Betreff
Gespräche mit Vattenfall im Jahr 2018 [#222192]
Datum
7. Juni 2021 13:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Vattenfall im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Constantin Bungardt Anfragenr: 222192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222192/ Postanschrift Constantin Bungardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Bungardt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bungardt, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Nat…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Vattenfall im Jahr 2018 [#222192] (Ticket: DP02-10014)
Datum
23. Juni 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr geehrter Herr Bungardt, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft über sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Vattenfall im Jahr 2018 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen Vattenfall im Jahr 2018. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Constantin Bungardt
Guten Tag Herr Treichel, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich interessiere mich, im Rahmen des beschlossenen Kohlea…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Constantin Bungardt
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Vattenfall im Jahr 2018 [#222192] (Ticket: DP02-10014) [#222192]
Datum
23. Juni 2021 11:02
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Treichel, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich interessiere mich, im Rahmen des beschlossenen Kohleausstieges, vor allem um den Austausch mit dem BMU zur vergangenen und prognostizierten Geschäftstätigkeit Vattenfalls im Bereich der Kohlenutzung. Angaben gegenüber dem BMU zur Höhe der von Vattenfall für angemessen erhaltenen Entschädigungen zur Umsetzung des Kohleausstiegs, zur direkten Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit Vattenfalls und die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten und Zulieferer Vattenfalls im Bereich der Kohlenutzung, zu ausgestoßenen Emissionen und erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen und der vermuteten Entwicklung der Umsätze und Gewinne aus der Verwendung von Kohle über den Zeitraum des geplanten Kohleausstiegs. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. ... Mit freundlichen Grüßen Constantin Bungardt Anfragenr: 222192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222192/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 7. Juni 2021, hier eingegan…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 7. Juni 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de
Datum
26. Juli 2021 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 0723/001-2021.0081 Sehr geehrter Herr Bungardt, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2021, in der Sie um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Vattenfall AG im Jahr 2018 in unserem Haus (BMU) baten. Zudem baten Sie um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung und erklärten sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Mit Schreiben vom 23. Juni 2021 konkretisierten Sie Ihr Auskunftsersuchen dergestalt, dass Sie insbesondere Auskunft zu Dokumenten im Zusammenhang zu dem beschlossenen Kohleausstieg, vor allem um den Austausch mit dem BMU zur vergangenen und prognostizierten Geschäftstätigkeit Vattenfalls im Bereich der Kohlenutzung erbitten. Ferner erbitten Sie Angaben zur Höhe der von Vattenfall für angemessen erachteten Entschädigungen zur Umsetzung des Kohleausstiegs, zur direkten Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit Vattenfalls und die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten und Zulieferer Vattenfalls im Bereich der Kohlenutzung, zu ausgestoßenen Emissionen und erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen und der vermuteten Entwicklung der Umsätze und Gewinne aus der Verwendung von Kohle über den Zeitraum des geplanten Kohleausstiegs. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen und soweit dem Zugang im Übrigen entsprochen werden kann, durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Am 5. September 2018 fand ein Gespräch von Frau Bundesministerin Schulze mit Vertretern der Vattenfall AG im BMU statt. Im Übrigen kann Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen, nicht entsprochen werden. Der Antrag muss daher für unseren Zuständigkeitsbereich abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Bei den entsprechenden Dokumenten handelt es sich um interne Mitteilungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG. Sie wurden ausschließlich zu internen Zwecken erstellt und haben den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Ablehnungsgrund der internen Mitteilungen der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, Seite 19). Sinn und Zweck ist es außerdem, den innerbehördlichen Austausch zu schützen (Engel, in: Götze/Engel, UIG Kommentar, § 8 UIG, Rn. 42). Der innerbehördliche Entstehungsprozess von Entscheidungen soll möglichst unbefangen möglich sein. Eine ergebnisoffene Kommunikation soll sichergestellt werden, bei der einzelne Beamtinnen und Beamten keine Sorge vor unbedachten Äußerungen haben müssen. Speziell Vorlagen und interne Vermerke stellen ein zentrales Instrument der internen Meinungsbildung in einem Ministerium dar, in deren Kontext einzelne Beamte zu einer unbefangenen Information und Beratung in der Lage sein müssen. Der Begriff der "internen Mitteilungen" kann jedoch alle Informationen umfassen, die innerhalb einer Behörde im Umlauf sind, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden sind und die den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen haben. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2021 (Rs. C-619/19, Rn. 44 ff.) nochmals betont, dass der Ablehnungsgrund dem Bedürfnis einer Behörde nach einem geschützten Raum für interne Überlegungen und Debatten dient. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der begehrten Informationen besteht nicht. Bei den hier betroffenen Dokumenten wird der geschützte öffentliche Belang des internen Meinungsbildungsprozesses im BMU durchweg berührt. Bei diesen Dokumenten überwiegt das öffentliche Interesse an der Herausgabe nach Abwägung mit dem geschützten öffentlichen Belang nicht. Im konkreten Fall ist kein Interesse erkennbar, das über das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit an den betroffenen Informationen hinausgeht. Demgegenüber bedarf das BMU jedoch der Möglichkeit, in einem geschützten Bereich die Hausleitung zu beraten und eine Meinungsbildung herbeiführen zu können, bei der verlässlich darauf vertraut werden kann, dass dieser Prozess auch geschützt bleibt. Demgegenüber muss das öffentliche Interesse an der Herausgabe vorliegend zurücktreten. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen