Gespräche mit Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMWI).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021 [#221994]
Datum
7. Juni 2021 09:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMWI). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221994/upload/127537b5b07cd540246d343bdc28ae50f81bf868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätig…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
30. Juni 2021 17:35
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche Hausabfragen und ggf. Drittbeteiligungen erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Sofern wir bis zum 30.07.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221994] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr ge…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221994]
Datum
5. Juli 2021 21:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221994/upload/127537b5b07cd540246d343bdc28ae50f81bf868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221994] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#221994]
Datum
2. September 2021 01:31
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021“ vom 07.06.2021 (#221994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221994/upload/127537b5b07cd540246d343bdc28ae50f81bf868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> auf unsere Zwischennachricht, das…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht
Datum
9. September 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf unsere Zwischennachricht, dass es sich bei Ihrem Antrag nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft handelt, haben Sie Ihren Antrag dahingehend eingeschränkt, dass Sie zunächst Auskunft darüber begehren, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass bereits diese Auskunft voraussichtlich nicht als gebührenfreie, einfache Auskunft möglich sein wird. Bereits die Prüfung, ob entsprechende Dokumente vorliegen erfordert eine Sichtung und Prüfung der im Haus vorhandenen Unterlagen und dürfte mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Mit Blick auf die Reichweite Ihres Antrags und nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Für den Fall, dass Sie den Antrag weiter einschränken sollten, bitten wir zugleich um Mitteilung, dass Sie an dem so eingeschränkten Antrag auch bei Gebührenpflicht festhalten. Gebühren entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und richten sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der erst nach der Bearbeitung feststeht. Sofern wir bis zum 23.09.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021“ [#221994]
Datum
12. Oktober 2021 23:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221994/auth/d5cec7c13b08cc83c76c7a6bbaba415967f41111/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Gebühren zu hoch angesetzt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 221994.pdf Anfragenr: 221994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221994/upload/127537b5b07cd540246d343bdc28ae50f81bf868/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/002 II#0208 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) im Jahr 2021“ [#221994] # 25-728/002 II#0208
Datum
13. Oktober 2021 10:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
651,8 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/002 II#0208 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB

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