Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMVI).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Ulrich Sorge
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 [#222518]
Datum
7. Juni 2021 21:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMVI). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222518/ Postanschrift Ulrich Sorge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
879IFG AW: Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 [#222518]
Datum
16. Juli 2021 17:45
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-879 IFG Sehr geehrter Herr Sorge, im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Bitte beantworten Sie die Zwischennachricht unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 30.07.2021. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Sorge
Sehr << Anrede >> AZ: Z26/286.2/1-879IFG Ihr Schreiben vom 16.07.2021 ______________________________…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
AW: 879IFG AW: Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 [#222518]
Datum
20. Juli 2021 14:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> AZ: Z26/286.2/1-879IFG Ihr Schreiben vom 16.07.2021 ___________________________________________ Sehr geehrte Frau oder Herr Gintzel, Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 16.07.2021 teile ich Ihnen mit, dass ich zunächst über die wenig kreative und doch sehr bemüht imponierende Ausrede hinsichtlich der von Ihnen zu vertretenden, zeitlichen Überschreitung meiner Anfrage feststellen muss, dass der hierfür vom Gesetzgeber vorgesehene Rahmen schon damit nicht den Ansprüchen des IFG gerecht wird. Soweit Sie weiterhin behaupten, mein Antrag mache „...eine zeitintensive Recherche im Rahmen einer Abfrage aller Organsiationseinheiten des Hauses sowie eine Drittbeteiligung nötig...", darf ich Sie auffordern, zu erklären, wieso die Einbeziehung ALLER Organsisationseinrichtungen Ihres Hauses zur Beantwortung meiner Fragen notwendig sein soll? Eine Auskunft von Ihren Catering-Services oder z. B. von den Raumreinigern erbitte ich ausdrücklich nicht, und soweit diese Tätigkeiten von Ihnen eventuell outgesourct wurden, ist auch hier keine Beteiligung Dritter nötig. Darüber hinaus lässt diese Behauptung allerdings besorgen, dass es neben den in Ihrem Hause beschäftigten Personen oder Organisationseinheiten noch weitere, von Ihnen "unabhängige" „Dritte" gibt, die von Ihnen hier mit entsprechenden Informationen versehen werden sollen. Zur Spezifizierung meiner Fragen wüßte ich von Ihnen gerne zunächst einmal, wer das sein soll? Weiterhin widerspreche ich einer Hinzuziehung "Dritter", also fremder Personen oder Organisationseinheiten allerdings insoweit ausdrücklich, als diese von Ihnen gerade NICHT über MEINEN Antrag informiert oder sonstwie Kenntnisse von Vorgängen haben dürfen, die Teil der Antragsbearbeitung MEINER Anfrage gegenüber Ihrer Organsisationeinheiten sind und erwarte hier gefällige Beachtung. Insbesondere der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte widerspreche ich ausdrücklich. Die Begriffe „Vertreter“, "Treffen", und in „Ihrem Hause" sind dabei hinlänglich genau und werden in Ihrem diesbezüglichen Schreiben an mich dementsprechend von Ihnen selbst schon inhaltlich treffend aufgeführt. Ergänzend teile ich Ihnen gerne mit, dasss sich mein Informationsantrag naturgemäß NICHT auf physische Treffen beschränkt, sondern insbesondere im Zeitalter der derzeit grassierenden, schrecklichen Corona-Pandemie auch auf virtuelle Treffen und elektronische Schriftwechsel bezieht. Daneben brauche ich zur Spezifizierung meines Antrages naturgemäß zunächst einmal grundlegende Informationen über den Verlauf von "Treffen" im Sinne von Zusammenkünften gleich welcher Art und verschiedener Menschen und die dort getroffenen Absprachen von Politikern und Lobbyisten. Zur weiteren Spezifizierung teile ich Ihnen allerdings gerne mit, dass hier für mich von Interesse ist, inwiefern es Absprachen zur Durchführung von Verträgen hinsichtlich der PKW-Maut gab, und hier im Speziellen, welche Zeitrahmen oder Grundvoraussetzungen besprochen wurden, vor allem hinsichtlich der absehbaren Ablehnung dieses Vorhabens durch den EUGH. Soweit Sie weiterhin offensichtlich in dem Versuch, mich durch ebenso unzutreffende wie ausufernde Gebührenforderungen zur Rücknahme meines Antrages bewegen zu wollen, auf die aus der Bearbeitung meines Antrages eventuell resultierenden Gebühren hinweisen, darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie selbst bereits unstreitig gestellt haben, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne "Lobbyregister selbst gemacht" gestellt wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass somit eine Vielzahl anderer deutscher Staatsbürger und Steuerzahler die gleichlautende Anfrage gestellt haben. Diesbezüglich ist der Aufwand, den Sie hinsichtlich meines Antrages zu betreiben haben, verhältnismäßig gering, da die Anfrage zwar von vielen Bürgern und Steuerzahlern dieses Landes gleichzeitig gestellt wurde, die Beantwortung im Rahmen der Kampagne aber wie hier auch bereits ersichtlich, im Rahmen von Musterschreiben genauso gleichzeitig wie inhaltlich gleich erfolgen wird. Ich darf als Steuerzahler - eines sicher nur niedrigen 6-stelligen Jahresbetrags - dabei durchaus erwarten, dass die Ministerialbürokratie und deren Mitglieder durch eine solche Anfrage nicht überfordert werden - jedenfalls nicht ohne, dass sie sich damit selbst weiteren, in diesem Fall dann durchaus als begründet anzusehenden Zweifeln hinsichtlich deren Nutzen für den Steuerzahler aussetzen möchte. Insofern weise ich auch an dieser Stelle darauf hin, dass hier durch Sie keine über das nachvollziehbare Maß hinaus reichenden Gebührentatbestände erzeugt werden können - jedenfalls nicht ohne, dass Sie sich nun an dieser Stelle dem Vorwurf aussetzen, dass dies nur zur „Abschreckung" der Bürger diese Landes an der Wahrnehmung ihrer berechtigten und vom Gesetzgeber vorgesehenen Interessen und damit ganz klar rechtswidrig erfolgt. Ich darf Ihnen daher in aller gebotenen Form mitteilen, dass ich meinen Antrag vollinhaltlich aufrecht erhalte und eine Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erwarte. Zumindest jedenfalls bezüglich der inhaltlichen Vorgaben, da Sie sich bei den zeitlichen Voraussetzungen bereits außerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bestimmungen bewegen und hier eine Antragsbearbeitung leider schon alleine aus diesem Grunde nicht mehr ordnungsgemäß erfolgen KANN. Die daduch angeblich entstehenden Gebühren wollen Sie dabei nicht nur gemäß dieser gesetzlichen Bestimmungen VOR der weiteren Bearbeitung meines Antrages erklären, sondern wie bereits gefordet, deren Höhe in einem Schreiben an mich auch begründen. Hinsichtlich des Faktors Zeit haben Sie sich allerdings bereits einer formellen Begründung eines vorgeblichen Gebührentatbestandes selbst beraubt. Insgesamt bleibt von mir festzuhalten, dass der Tenor dieses Schreibens für mich als Bürger einer Demokratie mehr als ernüchternd, ja tatsächlich auch schon Besorgnis erregend ist. In Erwartung einer nun etwas höher quaifiziert erfolgenden Bearbeitung verbleibe ich mit verbindlichen Grüßen U. Sorge ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222518/
Ulrich Sorge
Sehr << Anrede >> AZ: Z26/286.2/1-879IFG Ihr Schreiben vom 16.07.2021 ______________________________…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
AW: 879IFG AW: Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 [#222518]
Datum
20. Juli 2021 14:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben ggf. ein Schreiben zu Ihrer Anfrage per Post erhalten. Wir haben für Sie einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Sehr << Anrede >> AZ: Z26/286.2/1-879IFG Ihr Schreiben vom 16.07.2021 ___________________________________________ Sehr geehrte Frau oder Herr Gintzel, Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 16.07.2021 teile ich Ihnen mit, dass ich zunächst über die wenig kreative und doch sehr bemüht imponierende Ausrede hinsichtlich der von Ihnen zu vertretenden, zeitlichen Überschreitung meiner Anfrage feststellen muss, dass Ihre Bearbeitung nicht dem vom Gesetzgeber vorgesehene Rahmen entspricht und schon damit nicht den Ansprüchen des IFG gerecht wird. Soweit Sie weiterhin behaupten, mein Antrag mache „...eine zeitintensive Recherche im Rahmen einer Abfrage aller Organsiationseinheiten des Hauses sowie eine Drittbeteiligung nötig...", darf ich Sie auffordern, zu erklären, wieso die Einbeziehung ALLER Organsisationseinrichtungen Ihres Hauses zur Beantwortung meiner Fragen notwendig sein soll? Eine Auskunft von Ihren Catering-Services oder z. B. von den Raumreinigern erbitte ich ausdrücklich nicht, und soweit diese Tätigkeiten von Ihnen eventuell outgesourct wurden, ist auch hier keine Beteiligung Dritter nötig. Darüber hinaus lässt diese Behauptung allerdings besorgen, dass es neben den in Ihrem Hause beschäftigten Personen oder Organisationseinheiten noch weitere, von Ihnen "unabhängige" „Dritte" gibt, die von Ihnen hier mit entsprechenden Informationen versehen werden sollen. Zur Spezifizierung meiner Fragen wüßte ich von Ihnen gerne zunächst einmal, wer das sein soll? Weiterhin widerspreche ich einer Hinzuziehung "Dritter", also fremder Personen oder Organisationseinheiten allerdings insoweit ausdrücklich, als diese von Ihnen gerade NICHT über MEINEN Antrag informiert oder sonstwie Kenntnisse von Vorgängen haben dürfen, die Teil der Antragsbearbeitung MEINER Anfrage gegenüber Ihrer Organsisationeinheiten sind und erwarte hier gefällige Beachtung. Insbesondere der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte widerspreche ich ausdrücklich. Die Begriffe „Vertreter“, "Treffen", und in „Ihrem Hause" sind dabei hinlänglich genau und werden in Ihrem diesbezüglichen Schreiben an mich dementsprechend von Ihnen selbst schon inhaltlich treffend aufgeführt. Ergänzend teile ich Ihnen gerne mit, dasss sich mein Informationsantrag naturgemäß NICHT auf physische Treffen beschränkt, sondern insbesondere im Zeitalter der derzeit grassierenden, schrecklichen Corona-Pandemie auch auf virtuelle Treffen und elektronische Schriftwechsel bezieht. Daneben brauche ich zur Spezifizierung meines Antrages naturgemäß zunächst einmal grundlegende Informationen über den Verlauf von "Treffen" im Sinne von Zusammenkünften gleich welcher Art und verschiedener Menschen und die dort getroffenen Absprachen von Politikern und Lobbyisten. Zur weiteren Spezifizierung teile ich Ihnen allerdings gerne mit, dass hier für mich von Interesse ist, inwiefern es Absprachen zur Durchführung von Verträgen hinsichtlich der PKW-Maut gab, und hier im Speziellen, welche Zeitrahmen oder Grundvoraussetzungen besprochen wurden, vor allem hinsichtlich der absehbaren Ablehnung dieses Vorhabens durch den EUGH. Soweit Sie weiterhin offensichtlich in dem Versuch, mich durch ebenso unzutreffende wie ausufernde Gebührenforderungen zur Rücknahme meines Antrages bewegen zu wollen, auf die aus der Bearbeitung meines Antrages eventuell resultierenden Gebühren hinweisen, darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie selbst bereits unstreitig gestellt haben, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne "Lobbyregister selbst gemacht" gestellt wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass somit eine Vielzahl anderer deutscher Staatsbürger und Steuerzahler die gleichlautende Anfrage gestellt haben. Diesbezüglich ist der Aufwand, den Sie hinsichtlich meines Antrages zu betreiben haben, verhältnismäßig gering, da die Anfrage zwar von vielen Bürgern und Steuerzahlern dieses Landes gleichzeitig gestellt wurde, die Beantwortung im Rahmen der Kampagne aber wie hier auch bereits ersichtlich, im Rahmen von Musterschreiben genauso gleichzeitig wie inhaltlich gleich erfolgen wird. Ich darf als Steuerzahler - eines sicher nur niedrigen 6-stelligen Jahresbetrags - dabei durchaus erwarten, dass die Ministerialbürokratie und deren Mitglieder durch eine solche Anfrage nicht überfordert werden - jedenfalls nicht ohne, dass sie sich damit selbst weiteren, in diesem Fall dann durchaus als begründet anzusehenden Zweifeln hinsichtlich deren Nutzen für den Steuerzahler aussetzen möchte. Insofern weise ich auch an dieser Stelle darauf hin, dass hier durch Sie keine über das nachvollziehbare Maß hinaus reichenden Gebührentatbestände erzeugt werden können - jedenfalls nicht ohne, dass Sie sich nun an dieser Stelle dem Vorwurf aussetzen, dass dies nur zur „Abschreckung" der Bürger diese Landes an der Wahrnehmung ihrer berechtigten und vom Gesetzgeber vorgesehenen Interessen und damit ganz klar rechtswidrig erfolgt. Ich darf Ihnen daher in aller gebotenen Form mitteilen, dass ich meinen Antrag vollinhaltlich aufrecht erhalte und eine Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erwarte. Zumindest jedenfalls bezüglich der inhaltlichen Vorgaben, da Sie sich bei den zeitlichen Voraussetzungen bereits außerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bestimmungen bewegen und hier eine Antragsbearbeitung leider schon alleine aus diesem Grunde nicht mehr ordnungsgemäß erfolgen KANN. Die daduch angeblich entstehenden Gebühren wollen Sie dabei nicht nur gemäß dieser gesetzlichen Bestimmungen VOR der weiteren Bearbeitung meines Antrages erklären, sondern wie bereits gefordet, deren Höhe in einem Schreiben an mich auch begründen. Hinsichtlich des Faktors Zeit haben Sie sich allerdings bereits einer formellen Begründung eines vorgeblichen Gebührentatbestandes selbst beraubt. Insgesamt bleibt von mir festzuhalten, dass der Tenor dieses Schreibens für mich als Bürger einer Demokratie mehr als ernüchternd, ja tatsächlich auch schon Besorgnis erregend ist. In Erwartung einer nun etwas höher quaifiziert erfolgenden Bearbeitung verbleibe ich mit verbindlichen Grüßen U. Sorge ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222518/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021, hier eingegange…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 879IFG AW: Gespräche mit Verband der Internetwirtschaft e.V. im Jahr 2019 [#222518]
Datum
26. Oktober 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 07.06.2021, hier eingegangen am 08.06.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-879IFG Sehr geehrter Herr Sorge, im Anhang übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vorab per Mail zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen