Sehr
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AZ: Z26/286.2/1-879IFG Ihr Schreiben vom 16.07.2021
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Sehr geehrte Frau oder Herr Gintzel,
Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 16.07.2021 teile ich Ihnen mit, dass ich zunächst über die wenig kreative und doch sehr bemüht imponierende Ausrede hinsichtlich der von Ihnen zu vertretenden, zeitlichen Überschreitung meiner Anfrage feststellen muss, dass Ihre Bearbeitung nicht dem vom Gesetzgeber vorgesehene Rahmen entspricht und schon damit nicht den Ansprüchen des IFG gerecht wird.
Soweit Sie weiterhin behaupten, mein Antrag mache „...eine zeitintensive Recherche im Rahmen einer Abfrage aller Organsiationseinheiten des Hauses sowie eine Drittbeteiligung nötig...", darf ich Sie auffordern, zu erklären, wieso die Einbeziehung ALLER Organsisationseinrichtungen Ihres Hauses zur Beantwortung meiner Fragen notwendig sein soll?
Eine Auskunft von Ihren Catering-Services oder z. B. von den Raumreinigern erbitte ich ausdrücklich nicht, und soweit diese Tätigkeiten von Ihnen eventuell outgesourct wurden, ist auch hier keine Beteiligung Dritter nötig.
Darüber hinaus lässt diese Behauptung allerdings besorgen, dass es neben den in Ihrem Hause beschäftigten Personen oder Organisationseinheiten noch weitere, von Ihnen "unabhängige" „Dritte" gibt, die von Ihnen hier mit entsprechenden Informationen versehen werden sollen.
Zur Spezifizierung meiner Fragen wüßte ich von Ihnen gerne zunächst einmal, wer das sein soll?
Weiterhin widerspreche ich einer Hinzuziehung "Dritter", also fremder Personen oder Organisationseinheiten allerdings insoweit
ausdrücklich,
als diese von Ihnen gerade NICHT über MEINEN Antrag informiert oder sonstwie Kenntnisse von Vorgängen haben dürfen, die Teil der Antragsbearbeitung MEINER Anfrage gegenüber Ihrer Organsisationeinheiten sind und erwarte hier gefällige Beachtung. Insbesondere der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte widerspreche ich ausdrücklich.
Die Begriffe „Vertreter“, "Treffen", und in „Ihrem Hause" sind dabei hinlänglich genau und werden in Ihrem diesbezüglichen Schreiben an mich dementsprechend von Ihnen selbst schon inhaltlich treffend aufgeführt.
Ergänzend teile ich Ihnen gerne mit, dasss sich mein Informationsantrag naturgemäß NICHT auf physische Treffen beschränkt, sondern insbesondere im Zeitalter der derzeit grassierenden, schrecklichen Corona-Pandemie auch auf virtuelle Treffen und elektronische Schriftwechsel bezieht.
Daneben brauche ich zur Spezifizierung meines Antrages naturgemäß zunächst einmal grundlegende Informationen über den Verlauf von "Treffen" im Sinne von Zusammenkünften gleich welcher Art und verschiedener Menschen und die dort getroffenen Absprachen von Politikern und Lobbyisten. Zur weiteren Spezifizierung teile ich Ihnen allerdings gerne mit, dass hier für mich von Interesse ist, inwiefern es Absprachen zur Durchführung von Verträgen hinsichtlich der PKW-Maut gab, und hier im Speziellen, welche Zeitrahmen oder Grundvoraussetzungen besprochen wurden, vor allem hinsichtlich der absehbaren Ablehnung dieses Vorhabens durch den EUGH.
Soweit Sie weiterhin offensichtlich in dem Versuch, mich durch ebenso unzutreffende wie ausufernde Gebührenforderungen zur Rücknahme meines Antrages bewegen zu wollen, auf die aus der Bearbeitung meines Antrages eventuell resultierenden Gebühren hinweisen, darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie selbst bereits unstreitig gestellt haben, dass meine Anfrage im Rahmen der Kampagne "Lobbyregister selbst gemacht" gestellt wurde.
Es ist daher davon auszugehen, dass somit eine Vielzahl anderer deutscher Staatsbürger und Steuerzahler die gleichlautende Anfrage gestellt haben.
Diesbezüglich ist der Aufwand, den Sie hinsichtlich meines Antrages zu betreiben haben, verhältnismäßig gering, da die Anfrage zwar von vielen Bürgern und Steuerzahlern dieses Landes gleichzeitig gestellt wurde, die Beantwortung im Rahmen der Kampagne aber wie hier auch bereits ersichtlich, im Rahmen von Musterschreiben genauso gleichzeitig wie inhaltlich gleich erfolgen wird.
Ich darf als Steuerzahler - eines sicher nur niedrigen 6-stelligen Jahresbetrags - dabei durchaus erwarten, dass die Ministerialbürokratie und deren Mitglieder durch eine solche Anfrage nicht überfordert werden - jedenfalls nicht ohne, dass sie sich damit selbst weiteren, in diesem Fall dann durchaus als begründet anzusehenden Zweifeln hinsichtlich deren Nutzen für den Steuerzahler aussetzen möchte.
Insofern weise ich auch an dieser Stelle darauf hin, dass hier durch Sie keine über das nachvollziehbare Maß hinaus reichenden Gebührentatbestände erzeugt werden können - jedenfalls nicht ohne, dass Sie sich nun an dieser Stelle dem Vorwurf aussetzen, dass dies nur zur „Abschreckung" der Bürger diese Landes an der Wahrnehmung ihrer berechtigten und vom Gesetzgeber vorgesehenen Interessen und damit ganz klar rechtswidrig erfolgt.
Ich darf Ihnen daher in aller gebotenen Form mitteilen, dass ich meinen Antrag vollinhaltlich aufrecht erhalte und eine Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erwarte. Zumindest jedenfalls bezüglich der inhaltlichen Vorgaben, da Sie sich bei den zeitlichen Voraussetzungen bereits außerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bestimmungen bewegen und hier eine Antragsbearbeitung leider schon alleine aus diesem Grunde nicht mehr ordnungsgemäß erfolgen KANN.
Die daduch angeblich entstehenden Gebühren wollen Sie dabei nicht nur gemäß dieser gesetzlichen Bestimmungen VOR der weiteren Bearbeitung meines Antrages erklären, sondern wie bereits gefordet, deren Höhe in einem Schreiben an mich auch begründen.
Hinsichtlich des Faktors Zeit haben Sie sich allerdings bereits einer formellen Begründung eines vorgeblichen Gebührentatbestandes selbst beraubt.
Insgesamt bleibt von mir festzuhalten, dass der Tenor dieses Schreibens für mich als Bürger einer Demokratie mehr als ernüchternd, ja tatsächlich auch schon Besorgnis erregend ist.
In Erwartung einer nun etwas höher quaifiziert erfolgenden Bearbeitung verbleibe ich
mit verbindlichen Grüßen
U. Sorge
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Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Sorge
Anfragenr: 222518
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