Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMWI).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018 [#222037]
Datum
7. Juni 2021 10:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMWI). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
30. Juni 2021 17:35
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche Hausabfragen und ggf. Drittbeteiligungen erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Sofern wir bis zum 30.07.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#222037] Sehr << Anrede >> ich besch…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#222037]
Datum
6. Juli 2021 09:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zw…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht
Datum
9. September 2021 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zwischennachricht, dass es sich bei Ihrem Antrag nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft handelt, haben Sie Ihren Antrag dahingehend eingeschränkt, dass Sie zunächst Auskunft darüber begehren, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass bereits diese Auskunft voraussichtlich nicht als gebührenfreie, einfache Auskunft möglich sein wird. Bereits die Prüfung, ob entsprechende Dokumente vorliegen erfordert eine Sichtung und Prüfung der im Haus vorhandenen Unterlagen und dürfte mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Mit Blick auf die Reichweite Ihres Antrags und nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Für den Fall, dass Sie den Antrag weiter einschränken sollten, bitten wir zugleich um Mitteilung, dass Sie an dem so eingeschränkten Antrag auch bei Gebührenpflicht festhalten. Gebühren entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und richten sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der erst nach der Bearbeitung feststeht. Sofern wir bis zum 23.09.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachric…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
22. September 2021 18:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung. Da nach Ihren Ausführungen sowohl die original Anfrage, als auch die abgeschwächte Form Kosten bei Ihnen verursachen, möchte ich hiermit bekannt geben, dass ich die original Formulierung der Anfrage bearbeitet haben möchte und bin bereit die Kosten hierfür zu tragen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
4. Januar 2022 17:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
1. Februar 2022 13:28
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
2. Februar 2022 22:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
8. Februar 2022 16:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 222037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222037/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Thorsten Jakoby
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
5. April 2022 14:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Sehr geehrte Herr Jakoby, auf Ihren Antrag auf Zugang zu a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht [#222037]
Datum
5. April 2022 14:27
Status
Sehr geehrte Herr Jakoby, auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums der Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ergeht folgender B e s c h e i d: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Gründe: I. Unter Berufung auf das IFG stellten Sie folgenden Antrag: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2018 in Ihrem Haus." Sie haben den Antrag im Rahmen der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt, die „fragdenstaat.de“ und „abgeordnetenwatch.de“ initiiert haben und durchführen. Die Kampagne umfasst derzeit insgesamt etwa 800 Anträge mit identischer Zielrichtung bei verschiedenen Bundesministerien. Auf der Webseite von „fragdenstaat.de“ heißt es dazu: „Mit der Kampagne ‚Lobbyregister selbst gemacht‘ können Sie bei Bundesministerien anfragen, ob dort Informationen zu Treffen mit einem Unternehmen oder Verband vorliegen. Wir haben insgesamt 800 Anfragen zu den größten Unternehmen und ihren wahrscheinlichsten Ansprechpartner:innen vorformuliert. Sie können entweder eine dieser Anfragen übernehmen oder eine eigene Anfrage erstellen. Die Anfragen werden dann automatisiert über unsere Plattform an das jeweilige Ministerium geschickt. Im Anschluss an die Aktion werden die Antworten der Ministerien als “selbstgemachtes Lobbyregister” online veröffentlicht. Damit füllen wir eine Lücke im beschlossenen Lobbyregister. Lobbyist:innen müssen sich zwar künftig im Lobbyregister eintragen, wenn sie Kontakt zum Bundestag oder zur Bundesregierung aufnehmen, allerdings müssen sie nicht offenlegen, wer ihre Gesprächspartner:innen sind. Die Öffentlichkeit erhält also keine Informationen darüber, mit welchen Abgeordneten oder Ministerien Verbände und Unternehmen sprechen und auf welche konkreten Gesetzesvorhaben und politischen Entscheidungsprozesse diese versuchen Einfluss zu nehmen. Gerade die Angaben zu einzelnen Kontakten sind aber notwendig, um problematische Einflussnahme nachvollziehen zu können. Die nächste Regierungskoalition sollte daher das Lobbyregister verschärfen und eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbykontakten einführen. Wenn sie das nicht tut, wird sie künftig regelmäßig, nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft, tausende Anfragen pro Jahr nach den Kontakten erhalten.“ Die Kampagne unterstützt Antragstellende im weiteren Verlauf, indem die von verschiedenen Ressorts versandten Zwischennachrichten teilweise auf der Homepage veröffentlicht werden. Den Antragstellenden wird unter ihrem Antrag eine standardisierte E-Mail-Antwort auf die Eingangsbestätigung und Zwischennachricht zur Verfügung gestellt, ebenso werden im Forum konkrete Tipps zum weiteren Vorgehen gegeben. II. 1. Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 2 Nr. 1 IFG) nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht vorliegend nicht. a. Ihr Antrag ist Teil einer Kampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Bundesregierung zu veranlassen, ein „echtes Lobbyregister“ im Sinne von „frag-den-staat“ und abgeordnetenwatch.de“ einzurichten. Dies soll – wie angekündigt – durch eine Steigerung des Antragsvolumens in den Folgejahren („in der Zukunft tausende Anfragen pro Jahr“) erreicht werden. Hierdurch soll eine funktionelle Überbelastung der Bundesregierung im Allgemeinen und des Bundeswirtschaftsministeriums im Besonderen herbeigeführt werden, um die Bundesregierung auf diese Weise zu veranlassen, ein „echtes Lobbyregister“ entsprechend der Zielsetzung der Kampagne einzuführen. Ihr beantragter Informationszugang über das Informationsfreiheitsgesetz ist lediglich das Mittel zum Zweck auf dem Weg zum erklärten Ziel der Kampagne, die Bundesregierung durch die tausendfache Antragstellung zu überlasten und als Reaktion hierauf die Einführung eines Lobbyregisters im Sinne der Kampagne zu erwirken. Der Zweck Ihres Antrages liegt somit außerhalb des IFG. b. Des Weiteren stellt der Antrag als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ durch die Verteilung der einzelnen Abfragen auf eine Vielzahl von Anträgen mit einer Vielzahl verschiedener Personen eine unzulässige Umgehung des Ablehnungsgrundes des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes dar. Würden die Informationen gebündelt durch eine Person oder eine Organisation abgefragt, wäre diese Anfrage insbesondere an den Kriterien des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes zu messen und auf dieser Grundlage voraussichtlich abzulehnen. Durch die Aufspaltung des Antragsgegenstandes in eine Vielzahl einzelner Anträge wird dieser Ablehnungsgrund umgangen. Ihr Antrag ist somit bereits aufgrund der vorgenannten Ausführungen abzulehnen. c. Unabhängig davon ist Ihr Antrag abzulehnen, da es sich dabei um einen unbestimmten und damit unzulässigen Globalantrag handelt. Ihr Antrag erweist sich als zu unbestimmt, da er eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt vermissen lässt. Der Antrag lässt dementsprechend auch eine sachthemenbezogene Recherche im Aktenbestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nicht zu. Es handelt sich vielmehr um einen Globalantrag, mit dem ohne inhaltliche bzw. thematische Bezugnahme ggf. bei der Behörde vorhandene Informationen abgefragt werden bzw. mit dem die Behörde ausgeforscht wird, ob überhaupt entsprechende Informationen vorhanden sind. Der informationsfreiheitsrechtliche Auskunftsanspruch setzt indes einen Antrag voraus, der erkennen lässt, zu welchen Informationen ausgehend von einem konkreten Lebenssachverhalt der Zugang gewünscht ist. Das Antragserfordernis betrifft mithin nicht nur die Einleitung des Verfahrens, sondern fordert zugleich eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstands, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt. Diesen Anforderungen genügt der vorliegende Antrag nicht. 3. Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 1 IFG. Im Auftrag Dr. Neveling Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin erhoben werden. Hinweis: Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung des Widerspruchs wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben (Teil A Nr. 5 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung).