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Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

bisher keine Antwort, dass wird einfach ingnoriert und ausgesessen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Ulrich Sorge
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 [#222522]
Datum
7. Juni 2021 21:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222522/ Postanschrift Ulrich Sorge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Sorge, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturs…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 [#222522] (Ticket: DP02-10072)
Datum
23. Juni 2021 13:20
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr geehrter Herr Sorge, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft über sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Sorge
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 [#222522] (Ticket: DP02-10072) [#222522]
Datum
10. Juli 2021 12:48
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222522/ Postanschrift Ulrich Sorge << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 07. Juni 2021, hier eingega…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 07. Juni 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de.
Datum
26. Juli 2021 13:59
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 0723/001-2021.0083 Sehr geehrter Herr Sorge, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2021, in der Sie um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen mit Vertretern von Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 in unserem Haus (BMU) baten. Zudem baten Sie um elektronische Zusendung der Dokumente und erklärten sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen, nicht vorhanden. Wenn Ihrem Informationsbegehren aus Ihrer Sicht mit dieser Auskunft nicht entsprochen wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis sowie eine thematische Präzisierung Ihres Anliegens innerhalb von 4 Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz
Datum
2. August 2021 08:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Sorge, in Beantwortung Ihrer nachstehenden Anfrage übersende ich Ihnen das anliegende Schreibe…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018
Datum
5. August 2021 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sorge, in Beantwortung Ihrer nachstehenden Anfrage übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Sorge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrich Sorge
Betreff
AW: Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 [#222522]
Datum
3. Februar 2022 09:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sorge Anfragenr: 222522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222522/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Sorge, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.02.2022 an das Bundesministerium für Umwelt, Na…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Wintershall Holding GmbH im Jahr 2018 [#222522] (Ticket: DP02-19737)
Datum
3. Februar 2022 14:39
Status
Sehr geehrter Herr Sorge, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.02.2022 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Anbei befindet sich der Bescheid, welcher am 05.08.2021 durch Herrn Thelen an Sie versandt wurde. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß