Gespräche mit Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2018 [#222664]
Datum
8. Juni 2021 09:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222664/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eingangsbestätigung, Bearbeitungsdauer mehr als 1 (ein) Monat, …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Bearbeitungsdauer mehr als 1 (ein) Monat, Arbeitsaufwand evtl. mit Kosten verbunden, keine gebührenfreie Anfrage
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 08.06.2021 Gegenrede: - Antrag nicht hinreichend bestimmt - Rechtsmißbrauch - Nicht kostenlos, d…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.06.2021
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Gegenrede: - Antrag nicht hinreichend bestimmt - Rechtsmißbrauch - Nicht kostenlos, da Aufwand entscheidend nicht Umfang - Mögliche weitere Versagungsgründe

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Antwort vom 30.07.2021 [#222664] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antwort vom 30.07.2021 [#222664]
Datum
3. August 2021 13:49
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2018“ vom 08.06.2021 (#222664) (AZ: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, da auch ihre zweite Mitteilung vom 30.07.2021 keine Informationen zu meiner Anfrage enthielt. Gerade im Hinblick auf ihre letzte Mitteilung möchte ich sie bitten § 1 I 1 IFG insofern zu Berücksichtigen als das ein unbedingter Anspruch auf Informationen konstituiert wird. Auch wenn ich mich des Portals frag-den-staat und einer aktiven Kampagne bedient haben mag ist ein solcher Anspruch nicht schon deshalb rechtsmißbräuchlich. Bitte ziehen sie auch gerne "Schoch, Friedrich, Rechtsprechungsentwicklung,Das IFG-Verwaltungsverfahren, NVwZ 2019, 257, 258 f." zu Rate. Ich fordere sie hiermit letztmalig auf auch die tatsächlich gestellte Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222664/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>