Gespräche mit Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2020

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2020 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2020 [#224601]
Datum
8. Juli 2021 21:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) im Jahr 2020 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224601/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
13. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG / AZ: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299 [#224601] Sehr << Anrede >> ich besc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG / AZ: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299 [#224601]
Datum
17. Juli 2021 14:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224601/
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG / AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG / AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299
Datum
30. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG / AZ: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299 [#224601] Sehr << Anrede >> hiermit …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG / AZ: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 299 [#224601]
Datum
4. August 2021 07:40
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224601/