Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011

lt. Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel (21/2012, S.39) gab es am 18.8.2011 ein "inhaltliches Austauschtreffen" zwischen Vertretern des HH Senats bzw. HH Behörden (u.a. BSU) und Vattenfall. Zitat aus dem Spiegel Bericht: "An dem „Kick-off Meeting Vattenfall“ hatten, neben Vertretern des Energiekonzerns und Anwälten der Kanzlei Allen & Overy, auch die Staatsräte der Finanzbehörde (Jens Lattmann) und der Umweltbehörde (Holger Lange) teilgenommen."
Laut Spiegel-Bericht ging es in dem Gespräch u.a. um die Nutzung des Hamburger Fernwärmenetzes. Bitte leiten Sie mir das Gespächsprotokoll zu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2013
  • Frist
    20. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Betreff
Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011
Datum
16. Februar 2013 09:52
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
lt. Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel (21/2012, S.39) gab es am 18.8.2011 ein "inhaltliches Austauschtreffen" zwischen Vertretern des HH Senats bzw. HH Behörden (u.a. BSU) und Vattenfall. Zitat aus dem Spiegel Bericht: "An dem „Kick-off Meeting Vattenfall“ hatten, neben Vertretern des Energiekonzerns und Anwälten der Kanzlei Allen & Overy, auch die Staatsräte der Finanzbehörde (Jens Lattmann) und der Umweltbehörde (Holger Lange) teilgenommen." Laut Spiegel-Bericht ging es in dem Gespräch u.a. um die Nutzung des Hamburger Fernwärmenetzes. Bitte leiten Sie mir das Gespächsprotokoll zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vat…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
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Betreff
AW: Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011
Datum
21. März 2013 16:11
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011" vom 16.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 16 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, aufgrund eines internen Missverständnisses haben wir die fristgerechte Beantw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011
Datum
26. März 2013 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, aufgrund eines internen Missverständnisses haben wir die fristgerechte Beantwortung Ihrer Anfrage versäumt. Wir bitten dies zu entschuldigen. Die Anfrage ist in Bearbeitung und wird schnellstmöglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
13. April 2013 10:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3417 Ich bin der Meinung, die Anfrage wird gesetzeswidrig von der zuständigen Behörde verzögert. Ich bitte Sie, dahingehend Kontakt zu der Behörde aufzunehmen, um diesen Mißstand aufzuheben. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vat…
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
13. April 2013 11:00
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011" vom 16.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten. Ich habe nun den Datenschutzbeauftragen eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. April 2013 13:22
Status
Warte auf Antwort

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz mit E-Mail v…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
15. April 2013 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Sie hatten unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz mit E-Mail vom 16.02.2013 um Zuleitung des Protokolls des Auftaktgesprächs mit Vattenfall vom 18.8.2011 gebeten. Da es in diesem Falle um Informationen hinsichtlich eines vor Inkrafttreten des Hamburgischen Transparenzgesetzes geschlossenen Vertrages, also um einen sog. Altvertrag im Sinne des § 17 Abs. 2 HmbTG geht, haben wir zunächst Kontakt zu Vattenfall aufgenommen, um uns über die Herausgabe des Protokolls zu verständigen und insbesondere zu klären, ob die Unterlage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält. Bis die Verständigung mit dem Unternehmen Vattenfall erfolgt ist, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Wir sind bemüht, Ihnen die Informationen möglichst rasch zukommen zu lassen, obwohl es sich vorliegend unseres Erachtens um einen Anwendungsfall des § 17 Abs. 2 HmbTG handelt und die Fristen des § 13 HmbTG daher nicht gelten. Sie hatten darum gebeten, über die für die Auskunft nach § 13 Abs. 4 HmbTG zu erhebenden Gebühren informiert zu werden. Diese werden unter Berücksichtigung des voraussichtlich insgesamt entstehenden Verwaltungsaufwandes veranschlagt und schätzungsweise rund 60,- Euro betragen. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Antrag auch vor diesem Hintergrund aufrechterhalten und bitte Sie, uns Ihre vollständige Postadresse, an die wir den Gebührenbescheid adressieren können, mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Info. Ich möchte darauf hinweisen, daß meine Anfrage auch …
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
16. April 2013 00:36
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Info. Ich möchte darauf hinweisen, daß meine Anfrage auch bereits unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Dieses ist ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen und ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Das Transparenzgesetz ist eine Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Daß sich das Protokoll auf einen Termin in 2011 bezieht, spielt also nach meiner Auffassung explizit keine Rolle bei meiner Anfrage. Für die von Ihnen angesprochenen voraussichtlichen Gebühren i.H. v. 60,- Euro bitte ich vorab der weiteren Bearbeitung um eine detaillierte begründete Auflistung der Kostenstellen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf §12, Abs. 4 des Gesetzes: Die auskunftspflichtige Stelle stellt auf Antrag Kopien der Informationen, auch durch Versendung, zur Verfügung. Hat die antragstellende Person keine Auswahl zum Übermittlungsweg getroffen, ist regelmäßig die kostengünstigste Form der Übermittlung zu wählen. Meines Erachtens handelt es sich bei einem Protokoll von Amts wegen um ein vorzuhaltendes Dokument, das explizit nicht unter die Gebührenordnung des §13, Abs. 4 fällt. Andere Auffassungen bitte ich kurzfristig und im Sinne des Gesetzes darzulegen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre am 16.04.2013 per E-Mail gestellte Anfrage, mit der Sie um nähere Er…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
22. April 2013 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre am 16.04.2013 per E-Mail gestellte Anfrage, mit der Sie um nähere Erläuterungen zu den voraussichtlich anfallenden Gebühren von rd. 60,- Euro gebeten haben, teilen wir Ihnen mit: Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ist mit Inkrafttreten des HmbTG außer Kraft getreten (§ 18 Abs. 3 HmbTG) und kann somit für ab dem 06.10.2012 gestellte Informationsanträge nicht mehr als Anspruchsgrundlage herangezogen werden. Nach § 13 Abs. 4 sind für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und den §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz zu erheben. Danach sind alle Handlungen, die auf die Zugänglichmachung der begehrten Information gerichtet sind, gebührenpflichtig. Ausnahmen von der Gebührenpflicht für Auskünfte nach den §§ 11 ff. HmbTG sieht das Gesetz nicht vor. Bei der nach Abschluss des Verfahrens festzusetzenden Gebühr werden neben dem Verwaltungsaufwand auch der wirtschaftliche Wert bzw. der sonstige Nutzen der Auskunft für den Antragsteller zu berücksichtigen sein (§ 6 Abs. 1 Gebührengesetz). Ausgehend von diesen Gebührengrundsätzen handelt es sich bei dem in der E-Mail vom 15.04.2013 angegebenen Betrag in Höhe von 60,- Euro um eine vorläufige Schätzung. Das Dokument wird gegenwärtig weder zur gebührenfreien Herausgabe vorgehalten, noch besteht Ihrerseits nach HmbTG ein Anspruch darauf. Wir sind bemüht Ihnen die begehrte Information schnellstmöglich verfügbar zu machen und gehen davon aus, dass Sie Ihren Antrag weiter aufrechterhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0 ______________________________________ Von: Anonymer Nutzer Gesendet: Dienstag, 16. April 2013 00:36:58 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de Betreff: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011" Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Info. Ich möchte darauf hinweisen, daß meine Anfrage auch bereits unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Dieses ist ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen und ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Das Transparenzgesetz ist eine Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Daß sich das Protokoll auf einen Termin in 2011 bezieht, spielt also nach meiner Auffassung explizit keine Rolle bei meiner Anfrage. Für die von Ihnen angesprochenen voraussichtlichen Gebühren i.H. v. 60,- Euro bitte ich vorab der weiteren Bearbeitung um eine detaillierte begründete Auflistung der Kostenstellen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf §12, Abs. 4 des Gesetzes: Die auskunftspflichtige Stelle stellt auf Antrag Kopien der Informationen, auch durch Versendung, zur Verfügung. Hat die antragstellende Person keine Auswahl zum Übermittlungsweg getroffen, ist regelmäßig die kostengünstigste Form der Übermittlung zu wählen. Meines Erachtens handelt es sich bei einem Protokoll von Amts wegen um ein vorzuhaltendes Dokument, das explizit nicht unter die Gebührenordnung des §13, Abs. 4 fällt. Andere Auffassungen bitte ich kurzfristig und im Sinne des Gesetzes darzulegen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, da wir auf unsere E-Mail vom 22.04.2013 nichts gehört haben, möchten wir uns …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
10. Mai 2013 06:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, da wir auf unsere E-Mail vom 22.04.2013 nichts gehört haben, möchten wir uns vergewissern, ob Sie Ihren Antrag trotz der Gebührenpflicht aufrechterhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir nochmals um Angabe Ihrer vollständigen Postadresse, an die wir den Gebührenbescheid adressieren können. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich als werktätiger Teil der Gesellschaft ausnahmsweise im Urlaub war und für d…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
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AW: WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
23. Mai 2013 20:11
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich als werktätiger Teil der Gesellschaft ausnahmsweise im Urlaub war und für den Schriftverkehr mit Ihnen leider keine Urlaubsvertretung zur Hand habe, bitte ich meine verspätete Antwort zu entschuldigen. Zitat: "Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ist mit Inkrafttreten des HmbTG außer Kraft getreten (§ 18 Abs. 3 HmbTG) und kann somit für ab dem 06.10.2012 gestellte Informationsanträge nicht mehr als Anspruchsgrundlage herangezogen werden." Schön, daß Sie mir nun zustimmen, daß meine Anfrage, auch wenn Sie sich auf einen länger zurückliegenden Sachverhalt bezieht, wie von mir am Anfang bereits angenommen unter das Transparenzgesetz fällt. Denn wenn das HIG außer Kraft getreten ist, gilt ja für ALLE Anfragen unabhängig vom Datum, auf das sich die Anfrage bezieht, ab sofort dann das HmbTG. Oder welches Gesetz gilt aus Ihrer Sicht dann für Anfragen vor Inkrafttreten des HmbTG? Leider haben Sie mir aber immer noch nicht dargelegt, wie die von Ihnen genannten Gebühren von 60,- Euro zustande kommen. Zitat: "Bei der nach Abschluss des Verfahrens festzusetzenden Gebühr werden neben dem Verwaltungsaufwand auch der wirtschaftliche Wert bzw. der sonstige Nutzen der Auskunft für den Antragsteller zu berücksichtigen sein (§ 6 Abs. 1 Gebührengesetz)." Da meine Anfrage nachprüfbar keinen wirtschaftlichen Wert für mich als Antragsteller hat, fordere ich Sie hiermit erneut auf, den konkreten Verwaltungsaufwand zu benennen. Denn einer Gebühr müssen meines Wissens nach konkret zu benennende Kosten gegenüberstehen. Da ja bereits in einem Presseartikel aus dem vorhandenen Protokoll zitiert und damit öffentlich gemacht wurde, daß bereits vor meiner Anfrage ein Protokoll von dem fraglichen offiziellen Termin unter Teilnahme von Behördenvertretern existierte, muß ich nach den bisher vorliegenden Informationen Ihrerseits davon ausgehen, daß die Gebühren i.H.v. 60,- Euro willkürlich festgelegt werden. Denn eine simple Kopie zzgl. Portokosten rechtfertigt nach objektivem Ermessen nicht Gebühren von 60,- Euro. Wenn doch, bitte ich wie oben genannt um die Auflistung der belastbaren Kosten. Zitat: "[...], noch besteht Ihrerseits nach HmbTG ein Anspruch darauf. " Dazu habe ich eine andere Meinung. Bleiben Sie bei der Ihrigen, können wir gerne den Datenschutzbeauftragten entscheiden lassen, ob dieser Anspruch besteht oder nicht. Vielleicht klärt sich dann auch die Höhe der gerechtfertigten Gebühren. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Ihrer Nachfrage vom 23.05. zur Gebührenhöhe teilen wir Ihnen Folgendes mit…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: WG: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
3. Juni 2013 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Ihrer Nachfrage vom 23.05. zur Gebührenhöhe teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein offiziell der Öffentlichkeit zugänglich gemachtes Dokument handelt. Wie im Übrigen bereits dargelegt, handelt es sich auch nicht um ein kostenfrei herauszugebendes bzw. vorzuhaltendes Dokument. Vielmehr sind für die Zugänglichmachung der Information Gebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes zu erheben. Auch beschränkt sich der Verwaltungsaufwand nicht auf das schlichte Erstellen einer Kopie des Gesprächsprotokolls. Abgesehen von der rechtlichen Prüfung über die Frage der Zulässigkeit der Herausgabe der Information musste Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen werden, um sich über die mögliche Herausgabe des Protokolls als solches zu verständigen und darüber hinaus den Umgang mit möglichen schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu klären (siehe auch E-Mail vom 15.04.2013). Ausgehend von Stundensätzen zwischen 29,- und 58,- Euro je nach Besoldungsgruppe würde der bislang entstandene reine Verwaltungsaufwand für die v. g. Arbeiten schon jetzt die auf 60,- Euro geschätzte Gebühr deutlich überschreiten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Datenschutzbeauftragten anzurufen. Für eine kurze Mitteilung, wie Sie jetzt weiter vorgehen möchten, wären wir Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
6. Juli 2013 01:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3417 Ich bin der Meinung, die seitens der Behörde aufgerufene Gebühr wird zu Unrecht verlangt. Es wurde seitens der damals anwesenden Behördenvertreter ein Protokoll des angesprochenen Treffens angelegt. Damit unterliegt dieses Protokoll angesichts des offiziellen Charakters des Treffens nach meinem Verständnis den Rechten und Pflichten des geltenden Transparenzgesetzes. Nach Darstellung der Behörde war ja auch keinerlei Rechercheaufwand nötig, das Protokoll zu finden. Sondern es ergab sich anschließend offenbar ein für mich nicht nachvollziehbarer Abstimmungsaufwand mit den anwesenden Firmen, was die Inhalte des Protokolls angeht. Wenn Geheimnisse in dem Protokoll stehen, die nicht dem Transparenzgesetz unterliegen, können diese selbstverständlich geschwärzt werden. Der von der Behörde angeführte Aufwand könnte meines Erachtens nur aufgeführt werden, wenn das Protokoll nicht von der Behörde, sondern von den beteiligten Unternehmen angefertigt und nur dort archiviert worden wäre. Grundsätzlich müßte die Behörde auch das Protokoll zur Verfügung stellen, wenn ein Abgeordneter der Bürgerschaft darüber eine kleine Anfrage stellen würde. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dann die Behörde ebenfalls eine entsprechende Gebühr verlangt. Es ist mir klar, daß das Transparenzgesetz nicht mich als Bürger den Abgeordneten der Bürgerschaft gleichstellt, was Auskunftsersuchen an den Senat und untergeordnete Behörden angeht. Jedoch sehe ich das Transparenzgesetz nicht umgesetzt, wenn für einfache Gesprächsprotokolle hohe Gebühren von auskunftsersuchenden Bürgern verlangt werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen, Anon…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Gesprächsprotokoll Kick-off Meeting Vattenfall vom 18.8.2011"
Datum
6. Juli 2013 01:42
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Juli 2013 13:58
Status
Warte auf Antwort

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AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall" Sehr geehrter Herr Heinson,…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall"
Datum
9. Juli 2013 14:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrter Herr Heinson, vielen Dank und ich freue mich auf Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall" Sehr geehrter Herr Antrags…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall"
Datum
24. Juli 2013 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mittlerweile stand ich im Kontakt mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), um mich für Ihre Belange einzusetzen. Von dort habe ich erfahren, dass man Ihnen das beantragte Dokument zugänglich machen will. Mit Ihrer Vermittlungsanfrage haben Sie sich gegen die Höhe und die Begründung der Gebührenschätzung gewendet. Die Schätzung auf 60 € sei willkürlich und stehe nicht im Verhältnis zum Aufwand, den die Auskunftserteilung erzeuge. Zunächst: Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht in § 13 Abs. 4 zwingend vor, dass Gebühren zu erheben sind, wenn Zugang zu Information beantragt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Hamburgischen Gebührengesetz. Ich habe die Gebührenschätzung der BSU für Ihren Antrag geprüft und bin zu dem Ergebnis gelangt, dass Höhe und Begründung angemessen erscheinen. Die BSU hat in Ihrer E-Mail vom 3. Juni angegeben, dass der Arbeitsaufwand sich aus einer rechtlichen Prüfung, Kontakt zu den betroffenen Unternehmen sowie einer inhaltlichen Einzelprüfung aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ergebe. Dies ist nachvollziehbar. Die von Ihnen beantragten Informationen betreffen sog. Altverträge (§ 17 Abs. 2 HmbTG). Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen hinsichtlich solcher Verträge gestellt, und unterliegt die begehrte Information einer Geheimhaltungsvereinbarung, verpflichtet das Hamburgische Transparenzgesetz die zuständigen Behörde, mit den betroffenen Vertragspartnern Nachverhandlungen aufzunehmen. Haben die Nachverhandlungen keinen oder nur teilweisen Erfolg, muss im Einzelfall geprüft werden, ob der beantragte Informationszugang dennoch gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 HmbTG gewährt werden kann, weil das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. Je nach Ergebnis muss schließlich geschwärzt oder ausgesondert werden. Es leuchtet unmittelbar ein, dass sich mit diesen Schritten ein Arbeitsaufwand verbindet. Sie waren außerdem der Ansicht, der Wert der Schätzung sei willkürlich festgelegt worden. Die BSU hat in ihrer letzten Antwort hierzu ausgeführt, dass sich die Höhe vor allem aus dem Wert von Stundensätzen je nach Besoldungsgruppe ergebe und tatsächlich bereits deutlich über 60 € liege. Auch dies ist nicht zu beanstanden. Die investierte Arbeitszeit und die von der BSU genannten und nach Besoldungsgruppe aufgeteilten Stundensätze erscheinen plausibel. Sofern Sie an Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung festhalten, ist dies nicht (mehr) anonym möglich. Damit Ihnen der Gebührenbescheid zugestellt werden kann, benötigt die BSU Ihren Namen und eine Postadresse. Die BSU erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen R.Ref. Dennis Heinson, LL.M. (UCLA)

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AW: AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall" Sehr geehrter Herr Hei…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: AW: Ihre Eingabe vom 8. Juli 2013 - "Protokoll Kick-Off-Meeting Vattenfall"
Datum
29. Juli 2013 23:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrter Herr Heinson, haben Sie vielen Dank, daß Sie sich in den Fall eingeschaltet haben. Ihre Argumentation ist aus Ihrer Sicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht eines Bürgers, der bereits mit seinen Steuergeldern die Beamten auch für das Verwalten von offiziellen Protokollen bezahlt, erschließt sich mir jedoch immer noch nicht, warum ich doppelt für diese Leistung bezahlen soll. Vor allen Dingen für eine Leistung, die in Teilen geschwärzt sein wird und damit mit aller Wahrscheinlichkeit unbrauchbar zum Informationsgewinn. Ob das so ist, kann ich vorher nicht feststellen ... und nachher nicht reklamieren. Dies ist das für mich entscheidende, nicht die 60,- Euro. Beste Grüße Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in