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Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der folgenden Pressemitteilung vom 8.7.20

Gesprächsprotokolle, Gesprächsnotizen, Erinnerungsprotokolle, schriftliche Gesprächsergebnisse oder Konzepte, gesprächsvorbereitende Korrespondenz und Niederschriften o. Ä. zum Treffen und Austausch zwischen dem Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der folgenden Pressemitteilung vom 8.7.20

Zudem Text der Einladung zum Treffen und das Kalenderdatum dazu

https://www.land.nrw/de/austausch-mit-justizminister-peter-biesenbach
("Gemeinsam berieten sie, wie die Kommunikation über die Strafverfolgung von antisemitisch motivierten Taten von Seiten der Staatsanwaltschaften weiter verbessert und das Vertrauen der Betroffenen in die Justiz gestärkt werden kann.")

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der folgenden Pressemitteilung vom 8.7.20 [#192616]
Datum
14. Juli 2020 00:45
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesprächsprotokolle, Gesprächsnotizen, Erinnerungsprotokolle, schriftliche Gesprächsergebnisse oder Konzepte, gesprächsvorbereitende Korrespondenz und Niederschriften o. Ä. zum Treffen und Austausch zwischen dem Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der folgenden Pressemitteilung vom 8.7.20 Zudem Text der Einladung zum Treffen und das Kalenderdatum dazu https://www.land.nrw/de/austausch-mit-justizminister-peter-biesenbach ("Gemeinsam berieten sie, wie die Kommunikation über die Strafverfolgung von antisemitisch motivierten Taten von Seiten der Staatsanwaltschaften weiter verbessert und das Vertrauen der Betroffenen in die Justiz gestärkt werden kann.")
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage Sehr geehrte<Information-entfernt…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage
Datum
20. Juli 2020 19:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bevor Ihre Anfrage hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinw…. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616] Sehr geehrte<Inform…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616]
Datum
20. Juli 2020 21:35
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank f. diese bemerkenswerte Antwort, die ich zitiere. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Ich rüge Ihren Bescheid zu dem Antrag, vermisse zudem die obligatorische Information zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU. Darf Ihre Staatskanzlei (anlasslos) Daten von mindj. Kindern verarbeiten? Haben Sie Datenschutzhinweise in leichter Sprache nach der UN-Kinderrechtskonvention? Während ich auf die Informationen und die fehlende, obligatorische Auskunft nach der DSGVO-EU über die von Ihnen anlasslos begehrte Datenverarbeitung und -erhebung warte, erinnere ich Sie an Folgendes. "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich habe meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Sie vertreten eine Rechtsauffassung, die von der Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abweicht. Bitte missachten Sie nicht die Rechtsauffassungen der Landesbeauftragten! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
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Vermittlung „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zu…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der Pressemitteilung vom 8.7.20 [#192616] [#192616]
Datum
20. Juli 2020 21:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192616/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Gesetzgeber eine pseudonyme Antragstellung zugelassen hat, hier Daten anlasslos und vlt. sogar von einem mindj. <Information-entfernt> abgefragt werden und das Justizministerium eine Mindestachtung vor Rechtsauffassungen der Landesbeauftragten f. Datenschutz und Informationsfreiheit haben sollte. Es fehlen auch die obligatorischen Datenschutzhinweise zur Verarbeitung meiner Daten, weswegen ich mich auch nach der DSGVO-EU beschwere. Ihre Antwort werde ich zitieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 192616.pdf - 2020-07-20_1-image001.jpg Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der Pressemitteilung vom 8.7.20 [#192616] [#192
Datum
21. Juli 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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AW: „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffe…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der Pressemitteilung vom 8.7.20 [#192616]
Datum
21. Juli 2020 09:22
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> darf die Staatskanzlei die Daten von Minderjährigen abfragen und verarbeiten? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616] Sehr geehrte<Inform…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616]
Datum
4. August 2020 16:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Argumentation vermag mich nicht zu überzeugen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Landesregierung zu dem 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der LDI vom 22. Dezember 2015 (LT NRW, Vorlage 16/3580, Seiten 17-19). Es ist nicht einsichtig, weshalb der Staat dem Transparenzgebot genügen, ein Antragsteller sich aber hinter Pseudonymen oder der Anonymität des Internets verstecken können soll. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass eine Prüfung Ihres bislang nicht rechtswirksam gestellten Antrags ohne die erforderlichen Angaben nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616] Sehr geehrte<Inform…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: [BC-2020-2312858] Eingabe Antragsteller/in Antragsteller/in - IFG-Anfrage [#192616]
Datum
4. August 2020 19:45
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre öffentliche Zurschaustellung der Missachtung der ständigen Rechtsauffassung der LDI NRW ist bereits bekannt. Interessant ist, dass sie die Gesetzesbegründung missachten, die LDI NRW als eine machtlose Instanz bloßstellen und eine Landtagsdrucksache aus 2015 zitieren, obwohl in der gleichen Legislaturperiode im darauf folgenden Jahr alles geklärt wurde und Ihre Rechtsauffassung daher nicht der ständigen Rechtsauffassung der LDI NRW entspricht. Ich weise nochmals auf Folgendes hin: Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de Das war nach 2015. Also lenken Sie doch bitte nicht ab und führen die Öffentlichkeit bitte nicht in die Irre, insbesondere bei einem derart sensiblen Informationsfreiheitsanliegen. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen, auch unter öffentlichen Links auf fragdenstaat.de. Fragen Sie die LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbea…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbeauftragten für Antisemitismus (Pressemitteilung vom 8.7.20 )
Datum
6. August 2020 07:40
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.16-6482/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Staatskanzlei vom 14.07.2020 auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbeauftragten für Antisemitismus (Pressemitteilung vom 8.7.20) Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Frage der anonymen Antragstellung vertreten wir eine andere Auffassung als die Landesregierung. Ich sehe im Moment keine Möglichkeit meine Auffassung gegenüber den betreffenden öffentlichen Stellen zum jetzigen Zeitpunkt durchzusetzen und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Lande…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbeauftragten für Antisemitismus (Pressemitteilung vom 8.7.20 ) [#192616]
Datum
6. August 2020 09:55
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> die von der Staatskanzlei symbolisch und öffentlich entmachtete, weisungsfreie und öffentlich finanzierte LDI NRW schreibt: "bei der Frage der anonymen Antragstellung vertreten wir eine andere Auffassung als die Landesregierung. Ich sehe im Moment keine Möglichkeit meine Auffassung gegenüber den betreffenden öffentlichen Stellen zum jetzigen Zeitpunkt durchzusetzen" Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
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AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Lande…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbeauftragten für Antisemitismus (Pressemitteilung vom 8.7.20 ) [#192616]
Datum
19. August 2020 14:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> werden Sie gegen die Behörde einen anfechtbaren Bescheid gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erlassen und anweisen, keine anlasslosen Datenerhebungen mehr vorzunehmen (https://fragdenstaat.de/dokumente/4352/), wie es auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber dem Bundesinnenministerium gemacht hat, woraufhin die Bundesrepublik Deutschland (Bundesinnenministerium) die Bundesrepublik Deutschland (BfDI) durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei verklagt hat und somit die Rechtslage nun vor dem Verwaltungsgericht Köln geklärt wird: https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/18/anonyme-anfragen-innenministerium-und-datenschutzbeauftragter-streiten-um-fragdenstaat/. Wird die LDI NRW eine ähnliche Klärung durch einen Bescheid samt Anweisung an die Landesbehörden, die sich nicht kooperativ zeigt, vornehmen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/

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AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Lande…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: 209.2.3.1.16-6482/20 Antrag auf Zugang zu weiteren Informationen zum Treffen des Justizministers und der Landesbeauftragten für Antisemitismus (Pressemitteilung vom 8.7.20 ) [#192616]
Datum
27. September 2020 17:54
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> durch Austauschmöglichkeiten auf fragdenstaat.de ist bekannt geworden, dass Sie in einem Bescheid zur gleichlautenden Anfrage schreiben, dass das Gespräch rein verbal gewesen sei und überhaupt keinerlei Informationsspuren in den Informationssammlungen Ihrer Behörde hinterlassen habe. Allerdings haben Sie diesen Bescheid nicht förmlich zugestellt, und ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Warum fragen Sie also hier auf fragdenstaat.de anlasslose Daten von Antragsstellenden ab? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesprächsprotokolle, -notizen, schriftliche Gesprächsergebnisse, vorbereitende Korrespondenz o. Ä. zum Treffen zwischen Justizminister und der Landesbeauftragten für Antisemitismus gem. der folgenden Pressemitteilung vom 8.7.20“ vom 14.07.2020 (#192616) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192616/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.