Gesprächsunterlage Treffen Bundespräsident / EU-Parlamentspräsident

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die GU Bundespräsident - EP- Präsident vom 24.03.2017, das im Zusammenhang mit einer möglichen Wahlrechtsänderung erstellt wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2018
  • Frist
    29. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GU Bundesprä…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gesprächsunterlage Treffen Bundespräsident / EU-Parlamentspräsident [#34934]
Datum
27. November 2018 20:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die GU Bundespräsident - EP- Präsident vom 24.03.2017, das im Zusammenhang mit einer möglichen Wahlrechtsänderung erstellt wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Gesprächsunterlage Treffen Bundespräsident / EU-Parlamentspräsident, Vg. Nr. 422-2018
Datum
29. November 2018 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage na…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Gesprächsunterlage Treffen Bundespräsident / EU-Parlamentspräsident, Vg. Nr. 422-2018
Datum
28. Dezember 2018 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 505-511.E-IFG 422-201…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch: Anfrage nach dem IFG: Gesprächsunterlage Treffen Bundespräsident / EU-Parlamentspräsident, Vg. Nr. 422-2018 [#34934]
Datum
3. Januar 2019 13:11
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 505-511.E-IFG 422-2018 vom 28.12.2018 lege ich Widerspruch ein. Meinem Auskunftsanspruch steht kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand entgegen. Der in Frage stehende Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene ist bereits seit Juli abgeschlossen. Eine Beeinträchtigung desselben ist daher ausgeschlossen. Sie argumentieren außerdem, die Verhandlungsposition der deutschen Bundesregierung sei gefährdet. Der Bundespräsident vertritt aber nicht die Bundesregierung. Dass er tatsächliche diplomatische Verhandlungen geführt haben soll, verwundert. Die materiellen Voraussetzungen für die Einstufung als Verschlusssache sind dementsprechend nicht gegeben. Ich bitte erneut um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 34934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Eingangsbestätigung [Eingangsbestätigung Widerspruch]
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
692,2 KB
[Eingangsbestätigung Widerspruch]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
WIDERSPRUCHSBESCHEID Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihrem Widerspruch vom 03.01.2019 (hier eingegangen am 07.01.…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
WIDERSPRUCHSBESCHEID
Datum
2. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihrem Widerspruch vom 03.01.2019 (hier eingegangen am 07.01.2019) gegen den Bescheid des Auswärtigen Amtes vom 28.12.2018, Gz.: 505-51 l .E-IFG 422-2018, wird stattgegeben, der Bescheid entsprechend aufgehoben und durch diesen Widerspruchsbescheid ersetzt. 2. Eine Widerspruchgebühr wird nicht erhoben. I. Begründung: Ihr Widerspruch ist zulässig und begründet. Das Auswärtige Amt hat die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass der von Ihnen in Ihrem Widerspruch begehrte umfassende Zugang zu den augefragten Informationen ("Die GU Bundespräsident - EP- Präsident vom 24.03.2017", die allerdings auf den 23.03.2017 datiert ist) jetzt gewährt werden kann, da nunmehr die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einstufung als Verschlusssache VS-NfD als nicht mehr gegeben erachtet werden. Entsprechend wurde die Gesprächsunterlage entstuft, so dass der Zugang gewährt werden kann. II. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.