Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei hart aber fair

- Dokumente, die zur Vorbereitung der Bundesministerin Giffey auf die Sendung hart aber fair am 03.06.2019 dienten

(Bezug: https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/dreiminister-102.html)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei hart aber fair [#182106]
Datum
7. März 2020 16:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die zur Vorbereitung der Bundesministerin Giffey auf die Sendung hart aber fair am 03.06.2019 dienten (Bezug: https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/sendungen/dreiminister-102.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 182106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182106 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Wolf, mit Ihrer E-Mail vom 07. März 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheit…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei hart aber fair [#182106]
Datum
11. März 2020 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, mit Ihrer E-Mail vom 07. März 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Dokumente mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 100 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis 17.03.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen lieben Dank für die Benachrichtigung über mögliche Gebühren. Auch wenn…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei hart aber fair [#182106]
Datum
13. März 2020 11:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen lieben Dank für die Benachrichtigung über mögliche Gebühren. Auch wenn ich etwas darüber verwundert bin, da eine ähnlich lautende Anfrage (Z26-0760/149*13) mit einem beträchtlichen Umfang an Informationen von Ihnen vor knapp einem Jahr gebührenfrei beantwortet wurde. Nichtsdestotrotz würde ich darum bitten, dass Sie mir einmal auflisten, um welche Dokumente es sich handelt, so dass ich ggf. die Möglichkeit erhalte meine Anfrage einzuschränken und so ggf. Gebühren zu vermeiden oder minimieren. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 182106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182106 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Mail vom 13.03.2020. Eine Vorauswahl bzw. eine Auflistung der Dok…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei hart aber fair [#182106]
Datum
23. März 2020 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Mail vom 13.03.2020. Eine Vorauswahl bzw. eine Auflistung der Dokumente ist nicht möglich, da bereits durch dieses Verwaltungshandeln Gebühren entstehen. Das BMFSFJ hat die Gebührenerhebung an die Verwaltungspraxis oberster Bundesbehörden angepasst. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Wird der Rahmen der einfachen Auskunft überschritten, sind für die Auskunftserteilung Gebühren zu erheben. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 100 Euro berechnen. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: - 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes - 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes - 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Bitte teilen Sie uns bis 27.03.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen