Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei maischberger. die woche

- Dokumente, die zur Vorbereitung des Bundesministers Müller auf die Sendung maischberger. die woche am 22.01.2020 dienten

(Bezug: https://www.daserste.de/information/talk/maischberger/sendung/maischberger-die-woche-164.html)

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  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Gesprächsvorbereitung für Aussagen - BM bei maischberger. die woche [#182112]
Datum
7. März 2020 16:15
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die zur Vorbereitung des Bundesministers Müller auf die Sendung maischberger. die woche am 22.01.2020 dienten (Bezug: https://www.daserste.de/information/talk/maischberger/sendung/maischberger-die-woche-164.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 182112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182112 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG - Anfrage; GZ: Z14 O4010-0289/015; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG - Anfrage; GZ: Z14 O4010-0289/015; hier: Eingangsbestätigung
Datum
9. März 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07. März 2020, eingegangen im BMZ am 09. März 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 015 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Wolf, ich beziehe mich auf Ihr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 015 - hier: Bescheid
Datum
26. März 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. März 2020 und übersende Ihnen im Anhang meinen Bescheid vom 25. März 2020. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 015 - hier: Bescheid [#182112] GZ: Z14 O4010 –0289 / 015 Sehr geehr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 015 - hier: Bescheid [#182112]
Datum
26. März 2020 12:02
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: Z14 O4010 –0289 / 015 Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Ich benötige keine rechtsmittelfähigen Bescheid und werde meinen Antrag nicht weiterverfolgen. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 182112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182112