Gesprächsvorbereitung und Protokoll - Treffen mit Facebook VertreterInnen

- die Gesprächsvorbereitung für Bundesministerin Barley mit VertreterInnen von Facebook am 26.03.2018
- das Protokoll dieses genannten Treffens

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
  • 2 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Gesprächsv…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Gesprächsvorbereitung und Protokoll - Treffen mit Facebook VertreterInnen [#27266]
Datum
26. März 2018 22:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gesprächsvorbereitung für Bundesministerin Barley mit VertreterInnen von Facebook am 26.03.2018 - das Protokoll dieses genannten Treffens
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ge…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellten Antrag vom 26. März 2018 ergeht folgender Bescheid: 1. Ich lehne Ihren Antrag vom 26. März 2018 ab. 2. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung: I. Sie begehren Informationszugang nach dem IFG zu der „Gesprächsvorbereitung für Bun­desministerin Barley mit Vertreterinnen von Facebook am 26.03.2018“ und zum „Protokoll dieses genannten Treffens“. II. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Be­hörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. a) Zur Vorbereitung des Gesprächs ist ein im Bundesministerium der Justiz und für Ver­braucherschutz (BMJV) bereits anderweitig erstellter Vermerk Frau Bundesministerin Dr. Barley zur Verfügung gestellt worden. Ihrem Antrag auf Zugang zu diesem Dokument kann jedoch nicht entsprochen werden, da der Gewährung des Informationszugangs der Ablehnungsgrund nach § 3 Nummer 3 Buch­stabe b IFG entgegensteht. Danach besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewähr­leistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs innerhalb der Behörden und zwischen Behörden, mithin die notwendige Vertraulichkeit der behördlichen Beratungen. Geschützt ist der Vorgang der Entscheidungsfindung, d. h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung. Ihr Informationsbegehren bezieht sich auf einen Gesprächstermin zu einem aktuell, erst we­nige Tage zuvor bekannt gewordenen Zwischenfall bei Facebook. Der Gesprächstermin wurde sehr kurzfristig angesetzt und diente insbesondere auch der weiteren Sachver­haltsaufklärung. Gegenwärtig befindet sich die weitere Aufklärung der Hintergründe zu die­sem Vorfall ebenso im Fluss wie die Prüfung der Erforderlichkeit rechtlicher Maßnahmen. Zugleich nimmt Facebook laufend Änderungen an seinem Social Media Angebot vor, mit denen auf den Vorfall reagiert werden soll. In welchem Ausmaß sich daraus weiterer Ge­sprächs-, Prüf- und Entscheidungsbedarf seitens BMJV bzw. der Bundesregierung ergibt, ist derzeit aufgrund der laufenden Entwicklungen nicht absehbar. Die in dem genannten Vermerk enthaltenen Informationen sind Teil aktuell laufender Bera­tungen innerhalb des BMJV und der Bundesregierung zu diesem Vorfall und zu möglichen Maßnahmen. Ein Bekanntwerden der Inhalte würde die notwendige Vertraulichkeit dieser Beratungen, aber auch das Vertrauen der Gesprächsteilnehmer in den begonnenen Dialog beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf die weiteren Beratungen, Verhandlungen und Gespräche des BMJV bzw. der Bundesregierung mit Facebook und anderen Gesprächs­partnern auswirken. Ein Bekanntwerden der begehrten Informationen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit insbesondere von dem Hintergrund des großen öffentlichen Interesses an der Thematik zu Störungen und Verzögerungen im Verfahrensablauf führen. Zudem würde die Position des BMJV und der Bundesregierung gegenüber Facebook und anderen Gesprächspartnern in diesem Zusammenhang erheblich geschwächt werden, wenn während dieses laufenden Prozesses z.B. Informationen über Handlungsalternativen der Regierung an die Öffentlichkeit gerieten. Im Ergebnis ist ein Informationszugang zu dem Vorbereitungsvermerk daher ausgeschlos­sen. b) Ein Protokoll zu dem von Ihnen genannten Gespräch liegt im BMJV nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrunq:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen