Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg
1.) Merkblatt/Handreichung/Leitfaden/Gestaltungsrichtlinien über das anlegen, ausgestalten, ändern und erweitern geschlossener Begräbnisstätten für Kriegstote nach GräbG (vgl. § 2 GräbVwV, insbesondere Abs. 5 und 6), falls vorhanden,
2.) Wie Kriegsgräber ausländischer Kriegstoter richtigerweise nach § 2 (6) GräbVwV zu beschriften sind bzw. welche Beschriftungsformen zulässig sind:
- nur in Muttersprache (z.B. Kyrillisch)
- nur in deutscher Sprache (lateinisches Alphabet)
- Kombination (z.B. Lateinisch und Kyrillisch)
Mir ist aufgefallen, dass z.B. Gräber russischer Kriegstoter häufig in Kyrillisch beschriftet sind. Für die Interessierte Bevölkerung sind daher die Namen nicht zu entziffern.
3.) Musterantrag/Formblatt für kommunale Friedhofsträger für Graböffnungen zur Identifizierung / Verlegung von Kriegsgräbern, falls vorhanden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte mir nicht weiterhelfen, da die Gestaltung der Kriegsgräberstätten in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Januar 2021
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23. Februar 2021
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