Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg

1.) Merkblatt/Handreichung/Leitfaden/Gestaltungsrichtlinien über das anlegen, ausgestalten, ändern und erweitern geschlossener Begräbnisstätten für Kriegstote nach GräbG (vgl. § 2 GräbVwV, insbesondere Abs. 5 und 6), falls vorhanden,

2.) Wie Kriegsgräber ausländischer Kriegstoter richtigerweise nach § 2 (6) GräbVwV zu beschriften sind bzw. welche Beschriftungsformen zulässig sind:
- nur in Muttersprache (z.B. Kyrillisch)
- nur in deutscher Sprache (lateinisches Alphabet)
- Kombination (z.B. Lateinisch und Kyrillisch)

Mir ist aufgefallen, dass z.B. Gräber russischer Kriegstoter häufig in Kyrillisch beschriftet sind. Für die Interessierte Bevölkerung sind daher die Namen nicht zu entziffern.

3.) Musterantrag/Formblatt für kommunale Friedhofsträger für Graböffnungen zur Identifizierung / Verlegung von Kriegsgräbern, falls vorhanden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte mir nicht weiterhelfen, da die Gestaltung der Kriegsgräberstätten in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Merkblatt/Han…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg [#209216]
Datum
21. Januar 2021 01:36
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Merkblatt/Handreichung/Leitfaden/Gestaltungsrichtlinien über das anlegen, ausgestalten, ändern und erweitern geschlossener Begräbnisstätten für Kriegstote nach GräbG (vgl. § 2 GräbVwV, insbesondere Abs. 5 und 6), falls vorhanden, 2.) Wie Kriegsgräber ausländischer Kriegstoter richtigerweise nach § 2 (6) GräbVwV zu beschriften sind bzw. welche Beschriftungsformen zulässig sind: - nur in Muttersprache (z.B. Kyrillisch) - nur in deutscher Sprache (lateinisches Alphabet) - Kombination (z.B. Lateinisch und Kyrillisch) Mir ist aufgefallen, dass z.B. Gräber russischer Kriegstoter häufig in Kyrillisch beschriftet sind. Für die Interessierte Bevölkerung sind daher die Namen nicht zu entziffern. 3.) Musterantrag/Formblatt für kommunale Friedhofsträger für Graböffnungen zur Identifizierung / Verlegung von Kriegsgräbern, falls vorhanden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte mir nicht weiterhelfen, da die Gestaltung der Kriegsgräberstätten in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209216/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. Januar 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg [#209216]
Datum
22. Januar 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. Januar 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt be…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg [#209216]
Datum
16. Februar 2021 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten: 1.) Merkblatt/Handreichung/Leitfaden/Gestaltungsrichtlinien über das anlegen, ausgestalten, ändern und erweitern geschlossener Begräbnisstätten für Kriegstote nach GräbG (vgl. § 2 GräbVwV, insbesondere Abs. 5 und 6), falls vorhanden. Antwort zu Frage 1: Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland richtet sich die Gestaltung von Kriegsgräbern nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV) vom 12.09.2007. Darüberhinausgehende Regelungen gibt es in Baden-Württemberg nicht. 2.) Wie Kriegsgräber ausländischer Kriegstoter richtigerweise nach § 2 (6) GräbVwV zu beschriften sind bzw. welche Beschriftungsformen zulässig sind: - nur in Muttersprache (z.B. Kyrillisch) - nur in deutscher Sprache (lateinisches Alphabet) - Kombination (z.B. Lateinisch und Kyrillisch) Mir ist aufgefallen, dass z.B. Gräber russischer Kriegstoter häufig in Kyrillisch beschriftet sind. Für die Interessierte Bevölkerung sind daher die Namen nicht zu entziffern. Antwort zu Frage 2: Die Beschriftung soll grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Es gibt jedoch auch Grabzeichen, die historisch bedingt mit kyrillischen Schriftzeichen versehen sind. Die Beschriftung mit kyrillischen Schriftzeichen wird in diesen Fällen belassen und falls erforderlich auch in der bestehenden Form instandgesetzt. 3.) Musterantrag/Formblatt für kommunale Friedhofsträger für Graböffnungen zur Identifizierung / Verlegung von Kriegsgräbern, falls vorhanden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte mir nicht weiterhelfen, da die Gestaltung der Kriegsgräberstätten in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Antwort zu Frage 3: Entsprechende Vordrucke werden in Baden-Württemberg nicht vorgehalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gestaltung von Kriegsgräberstätten in Baden-Württemberg [#209216]
Datum
21. Februar 2021 11:32
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209216/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>