Gestaltungsvarianten des Neubaus "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Information der Finanzbehörde vom 27.11.2020, Verstoß gegen Außenalster-Verordnung
Auf die Frage, warum der Neubau des "Wasserrettungszentrums" an der Außenalster gegen die Außenalster-Verordnung verstößt, teilt die Finanzbehörde am 27.11.2020 mit:
"Hinsichtlich der Gründe für die konkrete Gestaltung teilen wir Ihnen mit, dass für den Neubau mehrere Gestaltungsvarianten zur Auswahl standen und es sich bei der getroffenen Auswahl nicht um eine Entscheidung der Finanzbehörde, sondern um eine städtebauliche Entscheidung handelte, die nach Durchführung eines entsprechenden Bemusterungstermins getroffen wurde.
Bitte teilen Sie mir mit,
a) welche "Gestaltungsvarianten" hier zur Auswahl standen
b) was die Gründe für die Auswahl des in Realisierung befindlichen Entwurfes waren.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Dezember 2020
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23. Januar 2021
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