gestank in der wohnung

wie ist die verfahrensweise bei extrem gestank durch mieter in einer wohnung dass die nachbarn stark belaestigt!
zb. verrottende lebensmittel oder dergleichen!
bitte um info.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
gestank in der wohnung [#169682]
Datum
2. November 2019 15:50
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie ist die verfahrensweise bei extrem gestank durch mieter in einer wohnung dass die nachbarn stark belaestigt! zb. verrottende lebensmittel oder dergleichen! bitte um info.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Auskunftsrecht haben nur natürliche Personen. Eine Person mit dem in der Mail genann…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
WG: gestank in der wohnung [#169682]
Datum
8. November 2019 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Auskunftsrecht haben nur natürliche Personen. Eine Person mit dem in der Mail genannten Namen ist in BI nicht gemeldet. Anonyme oder unter Pseudonym gestellte Anliegen werden zudem - soweit keine Gefahr im Verzug ist - bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen