gestellte IFG Anfragen im Jahr 2019

Wie viele IFG Anfragen wurden im Jahr 2019 bereits an Ihre Behörde gestellt?

Wie viele Auskünfte sollten etwas kosten?
Wie viele Auskünfte wurden von Ihnen verneint, weil diese Informationen nicht vorlagen?
Wie viele Auskünfte wurden als einfache Anfrage betrachtet und kostenfrei beantwortet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
gestellte IFG Anfragen im Jahr 2019 [#60436]
Datum
7. März 2019 12:05
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele IFG Anfragen wurden im Jahr 2019 bereits an Ihre Behörde gestellt? Wie viele Auskünfte sollten etwas kosten? Wie viele Auskünfte wurden von Ihnen verneint, weil diese Informationen nicht vorlagen? Wie viele Auskünfte wurden als einfache Anfrage betrachtet und kostenfrei beantwortet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen sind schnell beantwortet: Ausweislich meiner Unterlagen waren Sie in…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Soest
Betreff
WG: 7. März 2019 15:53: 2019-03-08_WG: gestellte IFG Anfragen im Jahr 2019 [#60436]
Datum
11. März 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen sind schnell beantwortet: Ausweislich meiner Unterlagen waren Sie in 2019 der einzige Antragsteller. Die entsprechenden Antworten sind Ihnen ja bekannt, so dass ich ein Eingehen auf die Einzelfragen nicht als erforderlich erachte. Mit freundlichen Grüßen