gesundheitlich bedenkliche Wartezeiten bei Kontrollberichten der Lebensmittelüberwachung

Anfrage an: Landratsamt Freising

In Ihrem Schreiben vom 24. Juli 2019 (Aktenzeichen 32-5142-9-771/19), aus dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung, das mir vorliegt, schreiben Sie auf den Antrag eines Bürgers auf Information betreffend des Betriebes Höflinger << Antragsteller:in >> GmbH "... der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern."

Am 16. Januar 2019 erhielten Sie eine Anfrage zu den letzten zwei Kontrollberichten zum IKEA Restaurant, Eching [#43973], dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/43973. Über 1,5 Jahre benötigten Sie, diese Frage zu beantworten.

Bitte informieren Sie mich,
1. warum die Beantwortung so lange dauerte, welche Schritte also im Einzelnen erfolgten.
2. und schicken mir bitte Kopien von Schreiben zu dem Vorgang (natürlich mit geschwärzten Personendaten).
3. Nehmen Sie bitte Stellung dazu, wie Sie unter Berücksichtigung des Ihnen, wie oben aufgeführt bekannten Zwecks des VIG, rechtfertigen, Bürger 1,5 Jahre im Unklaren zu lassen, wo es doch um deren Gesundheit geht.
4. Diesen Misstand werden Sie selber erkannt haben. Unternehmen Sie in Zukunkft etwas gegen diese für die Gesundheit des Bürgers gefährlichen sehr langen Wartezeiten? Und wenn ja, was?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Schreibe…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
gesundheitlich bedenkliche Wartezeiten bei Kontrollberichten der Lebensmittelüberwachung [#205306]
Datum
8. Dezember 2020 22:54
An
Landratsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Schreiben vom 24. Juli 2019 (Aktenzeichen 32-5142-9-771/19), aus dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung, das mir vorliegt, schreiben Sie auf den Antrag eines Bürgers auf Information betreffend des Betriebes Höflinger Antragsteller/in GmbH "... der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern." Am 16. Januar 2019 erhielten Sie eine Anfrage zu den letzten zwei Kontrollberichten zum IKEA Restaurant, Eching [#43973], dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/43973. Über 1,5 Jahre benötigten Sie, diese Frage zu beantworten. Bitte informieren Sie mich, 1. warum die Beantwortung so lange dauerte, welche Schritte also im Einzelnen erfolgten. 2. und schicken mir bitte Kopien von Schreiben zu dem Vorgang (natürlich mit geschwärzten Personendaten). 3. Nehmen Sie bitte Stellung dazu, wie Sie unter Berücksichtigung des Ihnen, wie oben aufgeführt bekannten Zwecks des VIG, rechtfertigen, Bürger 1,5 Jahre im Unklaren zu lassen, wo es doch um deren Gesundheit geht. 4. Diesen Misstand werden Sie selber erkannt haben. Unternehmen Sie in Zukunkft etwas gegen diese für die Gesundheit des Bürgers gefährlichen sehr langen Wartezeiten? Und wenn ja, was? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205306/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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