Gesundheitliche Schäden und Risiken durch schwach radioaktiven Bauschutt

1. Welche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Schädigungen und welche gesundheitlichen Risiken gibt es für Arbeiter auf Baustellen, die mit dem Abbruch stillgelegter Atomanlagen beschäftigt sind?
2. Welche genauen Beeinträchtigungen sind das?
3. Ergeben sich hinsichtlich stillgelegter Atomanlagen aus dem Abbruch, der Lagerung, der Wiederaufbereitung, dem Transport oder einer evtl. Verbringung und Lagerung auf Mülldeponien der Landkreise bekannte Risiken oder Bedarf an weitergehender Erforschung möglicher Risiken?
4. Welche Schutzmaßnahmen werden bei den genannten Arbeitern angewendet und welche Schutzmaßnahmen empfehlen Sie den Bewohnern im Umfeld solcher Baustellen?
5. Welchen Umgang mit schwach radioaktivem Bauschutt empfehlen Sie aus Sicht des Gesundheitsschutzes und des gesetzlichen Arbeitschutzes?

Herzlichen Dank für Ihre Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Erkenn…
An Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Gesundheitliche Schäden und Risiken durch schwach radioaktiven Bauschutt [#21696]
Datum
2. Juni 2017 11:08
An
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Schädigungen und welche gesundheitlichen Risiken gibt es für Arbeiter auf Baustellen, die mit dem Abbruch stillgelegter Atomanlagen beschäftigt sind? 2. Welche genauen Beeinträchtigungen sind das? 3. Ergeben sich hinsichtlich stillgelegter Atomanlagen aus dem Abbruch, der Lagerung, der Wiederaufbereitung, dem Transport oder einer evtl. Verbringung und Lagerung auf Mülldeponien der Landkreise bekannte Risiken oder Bedarf an weitergehender Erforschung möglicher Risiken? 4. Welche Schutzmaßnahmen werden bei den genannten Arbeitern angewendet und welche Schutzmaßnahmen empfehlen Sie den Bewohnern im Umfeld solcher Baustellen? 5. Welchen Umgang mit schwach radioaktivem Bauschutt empfehlen Sie aus Sicht des Gesundheitsschutzes und des gesetzlichen Arbeitschutzes? Herzlichen Dank für Ihre Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll

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Andreas Roll
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitliche Schäden und Risiken durch schw…
An Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Gesundheitliche Schäden und Risiken durch schwach radioaktiven Bauschutt [#21696]
Datum
4. Juli 2017 14:02
An
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitliche Schäden und Risiken durch schwach radioaktiven Bauschutt“ vom 02.06.2017 (#21696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 21696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>