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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst

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Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit Begutachtung im Ärztlichen Dienst
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Warum zum Ärztlichen Dienst? Sie haben Ihrer Beratungs- oder Vermittlungs- fachkraft über gesundheitliche Probleme berichtet. Sie bittet den Ärztlichen Dienst um Beratung zu Ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit. Warum ein Gesundheitsfrage- bogen? Im Gesundheitsfragebogen können Sie über Ihre gesundheitlichen Beschwerden berichten, die sich auf Ihre Arbeit/Ihren Beruf auswirken. Benutzen Sie ein zusätzliches Blatt, falls der Platz nicht reicht. Es ist wichtig, dass Sie alle Ihre Ärztinnen/Ihre Ärzte angeben, bei denen Sie in den letzten 4 Jahren wegen Ihrer gesundheitlichen Beschwer- den waren und die jetzt für Sie von Bedeutung sind. Diese Informationen sind wichtig für die Begutachtung. Warum eine Entbindung von der Schweigepflicht? Der Ärztliche Dienst fordert, wenn es nötig ist, zusätzliche Unterlagen von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt bzw. Ihrer Klinik an. Dafür ist Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich. Für jede Ärztin/jeden Arzt und jede Klinik ist eine eigene Schweige- pflichtentbindung auszufüllen und zu unterschreiben.
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Was bedeutet Begutachtung? Wie erfolgt sie? Es gibt zwei verschiedene Verfahren. Entweder die Begutachtung mit Untersuchung oder die Begutach- tung ohne Untersuchung. Die Entscheidung trifft die Ärztin/der Arzt der Agentur für Arbeit. Begutachtung mit Untersuchung: • Die vorliegenden Unterlagen (Gesundheitsfragebo- gen, medizinische Befunde etc.) reichen nicht voll- ständig aus, um die Fragen Ihrer Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft zu beantworten. • Deshalb werden Sie zum Ärztlichen Dienst einge- laden. • Die Ärztin/der Arzt spricht mit Ihnen über Ihre ge- sundheitlichen Beschwerden. • Nur wenn es nötig ist untersucht die Ärztin/der Arzt zusätzlich die betroffene Körperregion. • Selten werden eine Blutentnahme und/oder die Abgabe einer Urinprobe erforderlich. • Sie sollten sich darauf einstellen, dass Sie sich zu- mindest teilweise entkleiden müssen. • Bei einer psychischen Erkrankung reicht oft das Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt aus.
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Begutachtung ohne Untersuchung: • Die vorliegenden Unterlagen (Gesundheitsfragebo- gen, medizinische Befunde etc.) reichen aus, um die Fragen Ihrer Beratungs- oder Vermittlungsfach- kraft zu beantworten. • Sie werden nicht zum Ärztlichen Dienst eingela- den. • Der Ärztliche Dienst erstellt das Gutachten aus Ih- ren eingereichten oder angeforderten Unterlagen. Können Sie zur Begutachtung jemand mitbringen (Begleitper- son)? Zum Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt können Sie eine Begleitperson mitbringen. In der Regel erfolgt die Untersuchung ohne Begleit- person. Sie haben geringe Kenntnisse der deutschen Sprache? In diesen Fällen unterstützt eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher. Bitte teilen Sie vorab Ihrer Agentur für Arbeit/Ihrem Jobcenter mit, wenn Sie Hilfe benötigen. Diese Information wird an den Ärztlichen Dienst wei- tergegeben.
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Wie erhalten Sie das Ergebnis der Begutachtung? Sie erhalten eine Einladung von Ihrer Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft. Sie bespricht das Ergeb- nis der Begutachtung mit Ihnen. Wie kann es schneller gehen? Sie können helfen, die Begutachtung zu beschleuni- gen: • Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen möglichst bald aus. • Füllen Sie alle notwendigen Schweigepflichtentbin- dungen aus. • Bitte denken Sie daran, die Dokumente zu unter- schreiben. • Legen Sie vorhandene ärztliche Berichte und Un- tersuchungsergebnisse bei (gerne auch in Kopie). Bitte geben Sie alle Unterlagen im geschlossenen Umschlag in der Eingangszone/beim Empfang ab. Sie können den Umschlag auch per Post an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter schicken. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens be- nötigen, können Sie gerne zum Ärztlichen Dienst kommen. Wir unterstützen Sie.
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Herausgeberin Bundesagentur für Arbeit Zentrale Ärztlicher Dienst Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg März 2017 www.arbeitsagentur.de
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