Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen
gewünschten Auskünfte.
Nach Abschluss der Landesrahmenvereinbarung zur Versorgung der Flüchtlinge
mit der elektronischen Gesundheitskarte wurde das Amt für soziale
Leistungen vom Oberbürgermeister beauftragt, auf Grundlage der von einer
Arbeitsgruppe erstellten Rahmenvereinbarung die voraussichtlichen
Auswirkungen der Einführung der Karte für die Stadt Mainz zu prüfen.
Hierzu wurden die nach dem Geschäftsverteilungsplan für die aktuelle
Leistungserbringung der Abrechnung der Krankenhilfe zur Verfügung
stehenden Ressourcen bzw. Stellenanteile berechnet. Diese stellen sich wie
folgt dar:
- 1,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Abrechnung ambulanter Leistungen
- 0,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Abrechnung stationärer Leistungen
- 0,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Durchführung des
Verwaltungsverfahrens (Ausstellung, Versandt der Krankenscheine,
Einschaltung Gesundheitsamt, Ausfertigung von Zweitausfertigungen etc.);
Damals geschätzte mögliche Einsparungen (Alt-Berechnung):
Bei reiner Personalkostenbetrachtung (ohne Sach- und
Verwaltungsgemeinkosten) ergab sich ein Betrag von 110.000 ? - 120.000 ?
jährlich. Aufgrund der Prüfung im November 2016, wurde davon ausgegangen,
dass dieser mögliche Einsparungsbetrag für die Finanzierung der Kosten,
die mit der Einführung der Gesundheitskarte in Zusammenhang stehen als
"Manövriermasse" zur Verfügung steht, heißt: dass die Kosten bei einer
kostenneutralen Umsetzung den Betrag nicht überschreiten dürfen.
Dem gegenübergestellt wurden die voraussichtlichen Kosten der Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte auf Basis der Rahmenvereinbarung und
der prognostizierten damaligen Fallzahlen von 1.720 Personen:
- 1.720 Personen á 8 ? Kartengebühr = 13.760 ?
- 1.720 Personen à 0,83 ? (MDK) X 12 Monate. = 17.131,20 ?
- 8% der Krankenhilfeaufwendungen von ca. 2.560.000,00 ? ca. 204.800 ?,
jedoch mindestens mtl. 10,00 ? = 1.720 Personen á 10 ? X 12 Monate =
206.400 ?
- prognostizierte Gesamtaufwendungen pro Jahr für die elektronische
Gesundheitskarte 237.291,20 ?
Nach dieser ersten überschlägigen Betrachtung von Einsparpotenzialen und
Kosten musste von einem Delta bis zur Herstellung einer Kostenneutralität
von 86.400,00 ? (nur Verwaltungskosten in Höhe von 8 % für
Krankenhilfeaufwendungen ((206.400,00 ?) im Vergleich zu
Einsparpotenzialen (120.000 ?)) ausgegangen werden. Eine tiefergehende
Betrachtung wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgenommen. In der
Vorstellung der Ergebnisse im Sozialausschuss am 22.11.2016 wurde darauf
hingewiesen, dass weitere Prüfungen im Zusammenhang mit evtl. möglichen
Kostenreduzierungen und entsprechende Verhandlungen mit der IKK noch nicht
vorgenommen wurden und ggf. zu prüfen und in der Folge anzustellen wären.
Insbesondere die ggf. notwendige Berechnung der tatsächlichen alten und
neuen Verwaltungsaufwände/-prozesse wurde thematisiert.
Am 23.11.2016 wurde vom Mainzer Stadtrat folgender Beschluss gefasst:
?Die Verwaltung wird beauftragt, mit der für Mainz zuständigen
Krankenkasse IKK Südwest Verhandlungen zur Umsetzung der
Leistungserbringung nach § 264 Abs. 1 SGB V zu führen. Ziel ist der
Beitritt zur ?Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung
für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz
1 SGB V in Verbindung mit §§1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in
Rheinland-Pfalz? zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für
in Mainz lebende Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab dem 01. April 2017.
Hierbei ist die Umsetzbarkeit unter der Prämisse der Kostenneutralität für
die Stadt Mainz zu prüfen sowie Voraussetzung für eine Einführung.?
Neu-Berechnung:
Aufgrund des Auftrages des Stadtrates war erforderlich, eine
prozessbezogene Ermittlung aller bisherigen und künftigen Prozesse
vorzunehmen, um bisherige und neue verwaltungsinterne Aufwände erfassen
und bewerten zu können, sowie mit der IKK Verhandlungen aufzunehmen, um
mögliche von den allgemeinen Regelungen der Landesrahmenvereinbarung
abweichende Festlegungen zu eruieren.
Zur Feststellung und Bewertung der verwaltungsintern notwendigen
Prozessänderungen wurden alle betreffenden Arbeitsabläufe erfasst und
dargestellt. Die Bearbeitungszeiten wurden durch Schätzverfahren
ermittelt. Die Aufwände durch Multiplikation mit den neu prognostizierten
Fallzahlen ermittelt. Darüber hinaus wurden nach Gesprächen mit der IKK
die neuen Prozesse erfasst und dargestellt, die Bearbeitungszeiten
ermittelt und durch Multiplikation mit den Fallzahlen die
voraussichtlichen künftigen Aufwände ermittelt. Durch Gegenüberstellung
von neuen und alten Prozessaufwänden wurde eine mögliche Personalersparnis
berechnet. Im Ergebnis sind dies 1,66 Vollzeitäquivalente.
Zur kostenmäßigen Darstellung wurde die ermittelte mögliche
Personalersparnis mit den Personalkosten nach den Richtwerten des Landes
Rheinland-Pfalz für das "Dritte Einstiegsamt - gehobener Dienst?
multipliziert. Der sich daraus ergebende berechnete mögliche Minderaufwand
beträgt 145.288,48 ?. Dieser Betrag enthält neben den Personalkosten auch
Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten.
Dem gegenüberzustellen waren die mit der elektronischen Gesundheitskarte
zusammenhängenden Kosten. Die berechneten Kosten betragen 142.688,99 ? und
setzen sich zusammen aus Kosten für die Ausstellung der Karte,
Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 8 % der Krankenhilfekosten und Kosten
für die Beauftragung des Medizinischen Dienstes durch die IKK i.H.v 0,83 ?
pro Monat und Fall.
Aufgrund der Zuweisungsentwicklung wurde von einer mittleren Fallzahl für
das Jahr 2017 von 1.000 Fällen ausgegangen.
Bei Gegenüberstellung des möglichen verwaltungsmäßigen
Minderaufwands(145.288,48 ?) und der voraussichtlichen Kosten (142.688,99
?) ergibt sich eine mögliche Ersparnis von 2.599,49 ?.
Um die tatsächlichen Auswirkungen sowohl bezogen auf die Prozessabläufe,
als auch auf eine mögliche Auswirkung auf die Höhe der
Krankenhilfeleistungen zu untersuchen, wurde von der Verwaltung
vorgeschlagen und vom Stadtrat beschlossen, eine Überprüfung nach einem
Jahr vorzunehmen.
Die durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen haben wir aufgrund der
Komplexität in tabellarischer Form dargestellt. Aus ihr können die näheren
Einzelheiten der Berechnungen ersehen werden.
In der Anlage erhalten Sie weitergehende Informationen bzgl. der
Berechnung und der entsprechenden Geschäftsprozessgegenüberstellung.
Sollten Sie Verständnisfragen haben, können Sie sich bzgl. eines
persönlichen Gespräches gerne an uns wenden.
Zusammenfassung
Neu-Berechnung:
Anlage ?Personalkosten?
Vorgehensweise zur Ermittlung:
Anlage - Berechnung der Jahresarbeitsminuten
Anlage ?Verwaltungskosten?:
Berechnung Nr. 3
8% siehe Rahmenvereinbarung, Kostenschätzung siehe unten ? Bildung
Mittelwert
Mit freundlichen Grüßen