Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz

Sehr geehrter Herr Ebeling,

ich beziehe mich auf die nachfolgenden Aussagen auf Ihrer Homepage:

Herzlich willkommen auf den Seiten des Dezernats 1!

Wir möchten Ihnen hier Informationen über die vielfältigen Aufgaben des Dezernats des Oberbürgermeisters geben und gleichzeitig für mehr Transparenz in aktuellen Fragen sorgen – ganz gleich ob es um Rats- oder Verwaltungsangelegenheiten geht.

https://www.mainz.de/vv/oe/dezernat1.php

Thema: Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Kostenberechnung durch und für die Stadt Mainz

Senden Sie mir bitte Ihre KOMPLETTE NEU-Berechnung zu den Kosten, nach der sich die Gesundheitskarte für Flüchtlinge "rechnet"

sowie

Ihre KOMPLETTE ALT- Berechnung zu den Kosten, nach der sich die Gesundheitskarte für Flüchtlinge "nicht rechnet."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
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Kevin Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
4. April 2017 10:45
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> ich beziehe mich auf die nachfolgenden Aussagen auf Ihrer Homepage: Herzlich willkommen auf den Seiten des Dezernats 1! Wir möchten Ihnen hier Informationen über die vielfältigen Aufgaben des Dezernats des Oberbürgermeisters geben und gleichzeitig für mehr Transparenz in aktuellen Fragen sorgen – ganz gleich ob es um Rats- oder Verwaltungsangelegenheiten geht. https://www.mainz.de/vv/oe/dezernat1.php Thema: Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Kostenberechnung durch und für die Stadt Mainz Senden Sie mir bitte Ihre KOMPLETTE NEU-Berechnung zu den Kosten, nach der sich die Gesundheitskarte für Flüchtlinge "rechnet" sowie Ihre KOMPLETTE ALT- Berechnung zu den Kosten, nach der sich die Gesundheitskarte für Flüchtlinge "nicht rechnet." Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Mainz
AUTO: Gisela Moogk ist außer Haus (Rückkehr am 05.04.2017 08:00) Ich werde ab 04.04.2017 nicht im Büro sein. I…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: Gisela Moogk ist außer Haus (Rückkehr am 05.04.2017 08:00)
Datum
4. April 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 04.04.2017 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 05.04.2017. bitte wenden Sie sich an die E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]" gesendet am 04.04.2017 10:45:18. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Auskün…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
28. April 2017 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Auskünfte. Nach Abschluss der Landesrahmenvereinbarung zur Versorgung der Flüchtlinge mit der elektronischen Gesundheitskarte wurde das Amt für soziale Leistungen vom Oberbürgermeister beauftragt, auf Grundlage der von einer Arbeitsgruppe erstellten Rahmenvereinbarung die voraussichtlichen Auswirkungen der Einführung der Karte für die Stadt Mainz zu prüfen. Hierzu wurden die nach dem Geschäftsverteilungsplan für die aktuelle Leistungserbringung der Abrechnung der Krankenhilfe zur Verfügung stehenden Ressourcen bzw. Stellenanteile berechnet. Diese stellen sich wie folgt dar: - 1,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Abrechnung ambulanter Leistungen - 0,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Abrechnung stationärer Leistungen - 0,5 Vollzeitäquivalente im Bereich der Durchführung des Verwaltungsverfahrens (Ausstellung, Versandt der Krankenscheine, Einschaltung Gesundheitsamt, Ausfertigung von Zweitausfertigungen etc.); Damals geschätzte mögliche Einsparungen (Alt-Berechnung): Bei reiner Personalkostenbetrachtung (ohne Sach- und Verwaltungsgemeinkosten) ergab sich ein Betrag von 110.000 ? - 120.000 ? jährlich. Aufgrund der Prüfung im November 2016, wurde davon ausgegangen, dass dieser mögliche Einsparungsbetrag für die Finanzierung der Kosten, die mit der Einführung der Gesundheitskarte in Zusammenhang stehen als "Manövriermasse" zur Verfügung steht, heißt: dass die Kosten bei einer kostenneutralen Umsetzung den Betrag nicht überschreiten dürfen. Dem gegenübergestellt wurden die voraussichtlichen Kosten der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf Basis der Rahmenvereinbarung und der prognostizierten damaligen Fallzahlen von 1.720 Personen: - 1.720 Personen á 8 ? Kartengebühr = 13.760 ? - 1.720 Personen à 0,83 ? (MDK) X 12 Monate. = 17.131,20 ? - 8% der Krankenhilfeaufwendungen von ca. 2.560.000,00 ? ca. 204.800 ?, jedoch mindestens mtl. 10,00 ? = 1.720 Personen á 10 ? X 12 Monate = 206.400 ? - prognostizierte Gesamtaufwendungen pro Jahr für die elektronische Gesundheitskarte 237.291,20 ? Nach dieser ersten überschlägigen Betrachtung von Einsparpotenzialen und Kosten musste von einem Delta bis zur Herstellung einer Kostenneutralität von 86.400,00 ? (nur Verwaltungskosten in Höhe von 8 % für Krankenhilfeaufwendungen ((206.400,00 ?) im Vergleich zu Einsparpotenzialen (120.000 ?)) ausgegangen werden. Eine tiefergehende Betrachtung wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgenommen. In der Vorstellung der Ergebnisse im Sozialausschuss am 22.11.2016 wurde darauf hingewiesen, dass weitere Prüfungen im Zusammenhang mit evtl. möglichen Kostenreduzierungen und entsprechende Verhandlungen mit der IKK noch nicht vorgenommen wurden und ggf. zu prüfen und in der Folge anzustellen wären. Insbesondere die ggf. notwendige Berechnung der tatsächlichen alten und neuen Verwaltungsaufwände/-prozesse wurde thematisiert. Am 23.11.2016 wurde vom Mainzer Stadtrat folgender Beschluss gefasst: ?Die Verwaltung wird beauftragt, mit der für Mainz zuständigen Krankenkasse IKK Südwest Verhandlungen zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs. 1 SGB V zu führen. Ziel ist der Beitritt zur ?Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz? zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für in Mainz lebende Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab dem 01. April 2017. Hierbei ist die Umsetzbarkeit unter der Prämisse der Kostenneutralität für die Stadt Mainz zu prüfen sowie Voraussetzung für eine Einführung.? Neu-Berechnung: Aufgrund des Auftrages des Stadtrates war erforderlich, eine prozessbezogene Ermittlung aller bisherigen und künftigen Prozesse vorzunehmen, um bisherige und neue verwaltungsinterne Aufwände erfassen und bewerten zu können, sowie mit der IKK Verhandlungen aufzunehmen, um mögliche von den allgemeinen Regelungen der Landesrahmenvereinbarung abweichende Festlegungen zu eruieren. Zur Feststellung und Bewertung der verwaltungsintern notwendigen Prozessänderungen wurden alle betreffenden Arbeitsabläufe erfasst und dargestellt. Die Bearbeitungszeiten wurden durch Schätzverfahren ermittelt. Die Aufwände durch Multiplikation mit den neu prognostizierten Fallzahlen ermittelt. Darüber hinaus wurden nach Gesprächen mit der IKK die neuen Prozesse erfasst und dargestellt, die Bearbeitungszeiten ermittelt und durch Multiplikation mit den Fallzahlen die voraussichtlichen künftigen Aufwände ermittelt. Durch Gegenüberstellung von neuen und alten Prozessaufwänden wurde eine mögliche Personalersparnis berechnet. Im Ergebnis sind dies 1,66 Vollzeitäquivalente. Zur kostenmäßigen Darstellung wurde die ermittelte mögliche Personalersparnis mit den Personalkosten nach den Richtwerten des Landes Rheinland-Pfalz für das "Dritte Einstiegsamt - gehobener Dienst? multipliziert. Der sich daraus ergebende berechnete mögliche Minderaufwand beträgt 145.288,48 ?. Dieser Betrag enthält neben den Personalkosten auch Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Dem gegenüberzustellen waren die mit der elektronischen Gesundheitskarte zusammenhängenden Kosten. Die berechneten Kosten betragen 142.688,99 ? und setzen sich zusammen aus Kosten für die Ausstellung der Karte, Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 8 % der Krankenhilfekosten und Kosten für die Beauftragung des Medizinischen Dienstes durch die IKK i.H.v 0,83 ? pro Monat und Fall. Aufgrund der Zuweisungsentwicklung wurde von einer mittleren Fallzahl für das Jahr 2017 von 1.000 Fällen ausgegangen. Bei Gegenüberstellung des möglichen verwaltungsmäßigen Minderaufwands(145.288,48 ?) und der voraussichtlichen Kosten (142.688,99 ?) ergibt sich eine mögliche Ersparnis von 2.599,49 ?. Um die tatsächlichen Auswirkungen sowohl bezogen auf die Prozessabläufe, als auch auf eine mögliche Auswirkung auf die Höhe der Krankenhilfeleistungen zu untersuchen, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen und vom Stadtrat beschlossen, eine Überprüfung nach einem Jahr vorzunehmen. Die durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen haben wir aufgrund der Komplexität in tabellarischer Form dargestellt. Aus ihr können die näheren Einzelheiten der Berechnungen ersehen werden. In der Anlage erhalten Sie weitergehende Informationen bzgl. der Berechnung und der entsprechenden Geschäftsprozessgegenüberstellung. Sollten Sie Verständnisfragen haben, können Sie sich bzgl. eines persönlichen Gespräches gerne an uns wenden. Zusammenfassung Neu-Berechnung: Anlage ?Personalkosten? Vorgehensweise zur Ermittlung: Anlage - Berechnung der Jahresarbeitsminuten Anlage ?Verwaltungskosten?: Berechnung Nr. 3 8% siehe Rahmenvereinbarung, Kostenschätzung siehe unten ? Bildung Mittelwert Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zusammenfassende Antwort und die Prozessdarstellung. Können …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: WG: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
9. Mai 2017 09:32
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zusammenfassende Antwort und die Prozessdarstellung. Können Sie mir bitte auch die KOMPLETTE NEU-Berechnung und KOMPLETTE ALT- Berechnung sowie die jeweils entsprechenden Anhänge zu senden. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Müller, die entsprechenden Berechnungen hatte ich meiner E-Mail am 28. April 2017 angehängt. …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: AW: WG: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
9. Mai 2017 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, die entsprechenden Berechnungen hatte ich meiner E-Mail am 28. April 2017 angehängt. Anscheinend wurden diese über das Portal ?Frag den Staat? nicht richtig übermittelt. Gerne sende ich Ihnen diese an Ihre private E-Mail-Adresse, sofern Sie mir diese zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Rückfrage beim Fragdenstaat-Team ergab, dass nur ein Anhang zugesandt wurde.…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
10. Mai 2017 20:57
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Rückfrage beim Fragdenstaat-Team ergab, dass nur ein Anhang zugesandt wurde. Versuchen Sie deshalb bitte noch einmal, die weiteren PDF-Anhänge zu übermitteln. Vielen Dank im Voraus Kevin Müller Anfragenr: 20920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Müller, anbei die beiden Anhänge (2 PDF-Dokumente). Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Mainz [#20920]
Datum
16. Mai 2017 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anbei die beiden Anhänge (2 PDF-Dokumente). Mit freundlichen Grüßen