Gewährleistung der Sicherheit

Inwieweit ist die Sicherheit in den Bereichen des Brandschutzes und des Rettungsdienstes flächendeckend gewährleistet? Wie viele Stellen in diesen Bereichen sind unbesetzt? Wie viele Stellen werden in den nächsten Jahren frei und welche Maßnahmen werden in Zukunft für die Gewährleistung der Sicherheit unternommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwieweit ist die S…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
Gewährleistung der Sicherheit [#140064]
Datum
10. Mai 2019 19:03
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwieweit ist die Sicherheit in den Bereichen des Brandschutzes und des Rettungsdienstes flächendeckend gewährleistet? Wie viele Stellen in diesen Bereichen sind unbesetzt? Wie viele Stellen werden in den nächsten Jahren frei und welche Maßnahmen werden in Zukunft für die Gewährleistung der Sicherheit unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 10.05.2019.…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Gewährleistung der Sicherheit [#140064]
Datum
13. Mai 2019 11:41
Status
Warte auf Antwort
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17,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 10.05.2019. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 140064 erhalten haben. Wir werden zeitnah auf diese zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Gewährleistung der Sicherheit [#140064]
Datum
15. Mai 2019 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Anbei erhalten Sie die Auskünfte unseres Hauses auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 10.05.2019 [#140064]. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen