Gewahrsamsordnung Bundespolizei

Gewahrsamsordnung für den Polizeigewahrsam nach § 39 BPolG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gewahrsamsordnung f…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewahrsamsordnung Bundespolizei [#157787]
Datum
12. Juli 2019 13:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gewahrsamsordnung für den Polizeigewahrsam nach § 39 BPolG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2057 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Gewahrsamsordnung Bundespolizei [#157787]
Datum
15. Juli 2019 08:15
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2057 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine persönliche E-Mail-Adresse, an die Sie die Antwort bitte schicken, lautet: <…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewahrsamsordnung Bundespolizei [#157787]
Datum
15. Juli 2019 16:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine persönliche E-Mail-Adresse, an die Sie die Antwort bitte schicken, lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.. 13002/4#2057 Sehr << Antragsteller:i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Gewahrsamsordnung Bundespolizei [#157787]
Datum
16. Juli 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.. 13002/4#2057 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15. Juli 2019 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift und darüber hinaus ggf. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird, z. B. durch @echtemail.de. Wie ich Ihnen bereits erläutert habe, handelt es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie mich korrekt mit meinem Namen ansprechen und mir gleichzeitig vorhalten, au…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewahrsamsordnung Bundespolizei [#157787]
Datum
16. Juli 2019 16:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie mich korrekt mit meinem Namen ansprechen und mir gleichzeitig vorhalten, aufgrund meiner E-Mail-Adresse hätte ich einen anonymen Antrag gestellt entbehrt nicht einer gewissen Komik. Ich teile auch Ihre diesbezügliche Rechtsauffassung nicht. Um die Angelegenheit nicht länger hinauszuzögern, sende ich Ihnen dennoch anbei die gewünschten Angaben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Gewahrsamsordnung der Bundespolizei Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 16. Juli 2019 beantragen Sie auf …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Gewahrsamsordnung der Bundespolizei
Datum
9. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag vom 16. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der • „Gewahrsamsordnung für den Polizeigewahrsam nach § 39 BPOLG. “ Die entsprechende Vorschrift habe ich diesem Schreiben als PDF beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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