Gewahrsamsordnungen für den Polizeigewahrsam in Bremen und Bremerhaven

Gewahrsamsordnungen für den Polizeigewahrsam der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gewahrsa…
An Der Senator für Inneres Details
Von
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Betreff
Gewahrsamsordnungen für den Polizeigewahrsam in Bremen und Bremerhaven [#157785]
Datum
12. Juli 2019 13:18
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gewahrsamsordnungen für den Polizeigewahrsam der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in noch ein kurzer Nachtrag: Gemeint ist NICHT die Gewahrsamsordnung für den Abschiebeg…
An Der Senator für Inneres Details
Von
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Betreff
AW: Gewahrsamsordnungen für den Polizeigewahrsam in Bremen und Bremerhaven [#157785]
Datum
12. Juli 2019 13:24
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in noch ein kurzer Nachtrag: Gemeint ist NICHT die Gewahrsamsordnung für den Abschiebegewahrsam (https://www.inneres.bremen.de/sixcms/media.php/13/GewahrsamsordnungNeufassung.pdf), sondern die für den Gewahrsam nach § 15 BremPolG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Inneres
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12.07.2019 wurde zu…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Juli 2019 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 12.07.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie weitere Informationen aus meinem Referat. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Inneres
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.07.2019 beantworte ich wie folgt: An…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
26. Juli 2019 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.07.2019 beantworte ich wie folgt: Anliegend erhalten Sie den aktuellen (am 27. März 2019 in Kraft getretenen) Erlass über den Polizeigewahrsam. Wie Sie richtig schreiben, ist der "Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes (Gewahrsamsordnung)" hiervon getrennt. Der Erlass gilt für den Polizeivollzugsdienst in der Freien Hansestadt Bremen, d.h. im Bundesland. Als Themen, die einer weiteren Überarbeitung bedürfen, wurden bereits die Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit, das Thema Fixierung und der Umgang mit dem dritten Geschlecht vorgemerkt und werden bei einer zukünftigen Überarbeitung abgestimmt. Der Erlass ist auf der Internetseite des Senators für Inneres www.inneres.bremen.de<http://www.inneres.bremen.de> und im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen www.transparenz.bremen.de<http://www.transparenz.bremen.de> veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#157785] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank, auch (und gerade) für…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#157785]
Datum
26. Juli 2019 08:07
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank, auch (und gerade) für die Veröffentlichung im Transparenzportal! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>