Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Gewalt gegen Frauen

Am 21.11.18 gab es einen Poste mit folgendem Begleittext bei Facebook "2017 wurden 138.893 Menschen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Darunter waren mehr als 82 Prozent Frauen, 147 Frauen wurden von ihrem (Ex-)Partner getötet und jede dritte Frau in Deutschland erfährt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt...."

Meine Frage ist zum Einen woher haben Sie die Zahlen?
Im weiterem, bitte gliedern sie die Art der Gewalt nach den erfassten Delikten auf.
Bitte schlüsseln sie mir die Zahlen nach den unterschiedlichen Gruppen auf. So z.B. Gewalt gegen Frau vom Mann, Gewalt von Frau zu Frau, Gewalt von Frau zu Kindern und Gewalt von Frau zu Männern und Jungen.
Wie hoch waren die einzelnen Zahlen in den Jahren 2006 bis heute. Auch hier eine detaillierte Aufstellung nach den einzelnen unten genannten Gruppen (Frau gegenüber Mann, Mann gegenüber Frau, Frau gegenüber Kinder usw...) und den entsprechenden Delikten?
Wenn es eine Veränderung in der Anzahl der Fälle gab worauf lässt das schließen?
Wurden in dem Zeitraum Delikte oder auch eine Gruppe (z.B. Gewalt gegen Kinder oder Männer) hinzugefügt bzw. sind entfallen. Wenn ja warum und wer hat das veranlasst. Sie äußern eine Vermutung, dass jede dritte Frau Gewalt erfährt. Haben Sie Vermutungen wie es sich bei Kindern, Männern usw. verhält? Woher haben sie diese Zahlen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 21.11.18 gab es …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewalt gegen Frauen [#34945]
Datum
28. November 2018 06:30
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 21.11.18 gab es einen Poste mit folgendem Begleittext bei Facebook "2017 wurden 138.893 Menschen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Darunter waren mehr als 82 Prozent Frauen, 147 Frauen wurden von ihrem (Ex-)Partner getötet und jede dritte Frau in Deutschland erfährt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt...." Meine Frage ist zum Einen woher haben Sie die Zahlen? Im weiterem, bitte gliedern sie die Art der Gewalt nach den erfassten Delikten auf. Bitte schlüsseln sie mir die Zahlen nach den unterschiedlichen Gruppen auf. So z.B. Gewalt gegen Frau vom Mann, Gewalt von Frau zu Frau, Gewalt von Frau zu Kindern und Gewalt von Frau zu Männern und Jungen. Wie hoch waren die einzelnen Zahlen in den Jahren 2006 bis heute. Auch hier eine detaillierte Aufstellung nach den einzelnen unten genannten Gruppen (Frau gegenüber Mann, Mann gegenüber Frau, Frau gegenüber Kinder usw...) und den entsprechenden Delikten? Wenn es eine Veränderung in der Anzahl der Fälle gab worauf lässt das schließen? Wurden in dem Zeitraum Delikte oder auch eine Gruppe (z.B. Gewalt gegen Kinder oder Männer) hinzugefügt bzw. sind entfallen. Wenn ja warum und wer hat das veranlasst. Sie äußern eine Vermutung, dass jede dritte Frau Gewalt erfährt. Haben Sie Vermutungen wie es sich bei Kindern, Männern usw. verhält? Woher haben sie diese Zahlen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IFG-Antrag Hallas v. 28.11.2018
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag Hallas v. 28.11.2018
Datum
5. Dezember 2018 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.