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Gewalt gegen Männer von Frauen

gibt es Zahlen von Gewalt von Frauen gegenüber Männern im Kreis Warendorf.

Gibt es Nennungen bei wie vielen Einsätzen von "Häuslicher Gewalt" die durch eine Frau ausgelöst wurden keine "Häusliche Gewalt" vorlag und auch hier kein Verweis ausgesprochen wurde. Beispielhaft am Jahr 2016.

Gibt es Aufzeichnungen zu Nennungen und zu welchen Anlässen die Beamten gerufen wurden, wie z.B. Trennung oder Auszug ....

Gibt es Nennungen wo der Mann die Polizei um Hilfe gebeten hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewalt gegen Männer von Frauen [#20450]
Datum
22. Februar 2017 17:36
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es Zahlen von Gewalt von Frauen gegenüber Männern im Kreis Warendorf. Gibt es Nennungen bei wie vielen Einsätzen von "Häuslicher Gewalt" die durch eine Frau ausgelöst wurden keine "Häusliche Gewalt" vorlag und auch hier kein Verweis ausgesprochen wurde. Beispielhaft am Jahr 2016. Gibt es Aufzeichnungen zu Nennungen und zu welchen Anlässen die Beamten gerufen wurden, wie z.B. Trennung oder Auszug .... Gibt es Nennungen wo der Mann die Polizei um Hilfe gebeten hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Kreispolizeibehörde Warendorf …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW; Gewalt gegen Männer von Frauen
Datum
23. Februar 2017 14:42
Status
Warte auf Antwort
Kreispolizeibehörde Warendorf Warendorf, 23.02.2017 Datenschutzbeauftragter Az.: DSB -30.01- Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> mittels elektr. Post Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); Gewalt gegen Männer von Frauen Ihre elektronische Post vom 22.02.2017, 17:36 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre elektronische Post zu der im Betreff benannten Thematik habe ich als Datenschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Warendorf erhalten. Ich werde Ihnen im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW in elektronischer Form antworten. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Kreispolizeibehörde Warendorf …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Betreff
WG: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW; Gewalt gegen Männer von Frauen
Datum
2. März 2017 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Kreispolizeibehörde Warendorf Warendorf, 02.03.2017 Datenschutzbeauftragter Az.: DSB -30.01- Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) mittels elektr. Post Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); Gewalt gegen Männer von Frauen Ihre elektronische Post vom 22.02.2017, 17:36 Uhr Meine elektr. Post vom 23.02.2017 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.02.2017 erhalten Sie gemäß § 5 IFG NRW wie folgt Auskunft: Zu1.) "Gibt es Zahlen von Gewalt von Frauen gegenüber Männern im Kreis Warendorf" Antwort: Nein Zu 2.) "Gibt es Nennungen, bei wie vielen Einsätzen von Häuslicher Gewalt, die durch eine Frau aus- gelöst wurden, keine Häusliche Gewalt vorlag und auch hier kein Verweis ausgesprochen wurde; Beispielhaft am Jahr 2016" Antwort: Nein Zu 3.) "Gibt es Aufzeichnungen zu Nennungen und zu welchen Anlässen die Beamten gerufen wurden, wie z.B. Trennung oder Auszug" Antwort: Nein Zu 4.) "Gibt es Nennungen, wo der Mann die Polizei um Hilfe gebeten hat" Antwort: Nein Hinweis: In den erfassten Vorgängen "Häusliche Gewalt" wird nicht nach Geschlecht bzw. der Beziehung zwischen Beschuldigter/m und Geschädigter/m differenziert. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in alle Fragen sind mit "Nein" beantwortet worden. Wie kommt dann die Politik…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW; Gewalt gegen Männer von Frauen [#20450]
Datum
3. März 2017 04:51
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in alle Fragen sind mit "Nein" beantwortet worden. Wie kommt dann die Politik (Kommunal, Landes und Bundespolitik) zu den Zahlen und der Notwendigkeit von Gewaltschutz von Frauen und erschaffen von Frauenhäusern. Hieraus resultiert die besondere Ausrichtung zum Schutz von Frauen. Wie kommen Sie dann zur Haltung das Frauen immer die Geschädigten seien? Wenn das nicht erhoben wird und weiter gegeben wird. Irgendwo kommen doch die Angaben her! Oder gibt der Kreis WAF keine Angaben weiter? Wieso erheben Sie die Zahl der unberechtigten und nicht vollzogenen Anrufe durch Frauen nicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.