Gewaltenteilung und Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“https://fragdenstaat.de/anfrage/gewaltenteilung-und-rechtsgrundsatz-in-dubio-pro-reo/feed/2018-09-27T16:09:35.623933+00:00Ich bitte um die gesetzlichen Richtlinien oder gar Entscheidungen zu folgendem Sachverhalt, den ich aus einem Schreiben einer Ausländerbehörde in Bayern zitiere:
"... Darüber hinaus sind gegen Herrn ... aktuell ... Strafverfahren bei uns aktenkundig. Bei keiner dieser Strafverfahren kann von uns angenommen werden, dass lediglich eine geringfügige Verurteilung zu erwarten ist. ... Anklage wird durch die Staatsanwaltschaft aber nur erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. ... (Anmerkung: Mich überzeugt weder die Annahme über eine Verurteilung, noch, dass Anklageerhebungen immer wohldurchdacht seien!)
Analog § 79 Abs. 2 AufenthG wird in diesen Fällen daher die Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis bis zum Abschluss der relevanten Strafverfahren von uns ausgesetzt. Der von Ihnen genannte strafrechtliche „In dubio pro reo“-Grundsatz findet auf verwaltungsrechtliche Entscheidung keine Anwendung. Sollten Sie ... aktuellere Informationen, insb. zum erwarteten Ergebnis der Anklage bzw. des Ermittlungsverfahrens, haben, können Sie dies gerne der Ausländerbehörde ... mitteilen. Eine Arbeitserlaubnis ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung von unter 90 Tagessätzen zu erwarten wäre."
1) Kann eine Behörde die Kenntnis um ein nicht entschiedenes Strafverfahren verwenden, um einem Antragsteller einen abschlägigen Bescheid zu geben?
Ich bitte um die gesetzlichen Richtlinien oder gar Entscheidungen dazu.
2) Kann eine Behörde einer Entscheidung der Justiz vorgreifen, indem sie selbst Wahrscheinlichkeiten für ein Strafmaß annimmt?
Und insbesondere ist es Aufgabe einer Behörde, Hinweise zu sammeln, um seine bereits wirksame Beurteilung möglicherweise zu revidieren?
Ich bitte um die gesetzlichen Richtlinien oder gar Entscheidungen dazu.
3) Wie in diesem Fall steht eine tatsächliche Verhandlung in Strafverfahren möglicherweise regelmäßig über Monate aus.
Das heißt das Versagen einer Erlaubnis seitens der Behörde entfaltet gerade deswegen so eine große Wirkung, weil die Justiz überlastet ist.
Welche Maßnahmen setzt das Bundesministerium der Justiz um, um dem jetzt und in Zukunft entgegenzuwirken?Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2018-09-27T16:09:35.623933+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gewaltenteilung-und-rechtsgrundsatz-in-dubio-pro-reo/#ereignis-173689Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von Bundesministerium der Justiz erhalten.2018-09-26T13:59:05.231300+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gewaltenteilung-und-rechtsgrundsatz-in-dubio-pro-reo/#ereignis-173570Nachricht von Bundesministerium der Justiz erhalten.Nachricht wurde an Bundesministerium der Justiz gesendet.2018-09-07T14:42:41.537957+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gewaltenteilung-und-rechtsgrundsatz-in-dubio-pro-reo/#ereignis-171102Nachricht wurde an Bundesministerium der Justiz gesendet.