Gewalttäterdatei links, PMK-Links-Z,

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das BKA führt diverse Zentral-, Verbund- oder Projektdateien zu linkem Aktivismus. Hierzu gehören

"Gewalttäter Links"
"PMK-links-Z"
"Straftäter linksmotiviert" (als Personengebundene Hinweise, PHW)
"Personenliste Links"
Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" (mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz)

Zu den meisten Dateien sind die Errichtungsanordnungen nicht bekannt. So lässt sich nicht rekonstruieren, wer jeweils Daten speichern und löschen darf. Auch ist unklar, welche Behörden bei den einzelnen Datenbanken abrufberechtigt ist.

Daher bitte ich um Übersendung der Errichtungsanordnungen oder sonstigen Vermerke aus denen hervorgeht, welche Bundes- und Landesbehörden (auch Verfassungsschutzämter und Zoll) Daten zu den genannten Dateien

a) anliefern,
b) speichern und löschen sowie
c) abfragen

dürfen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BKA führt di…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewalttäterdatei links, PMK-Links-Z, [#26273]
Datum
25. Januar 2018 18:30
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BKA führt diverse Zentral-, Verbund- oder Projektdateien zu linkem Aktivismus. Hierzu gehören "Gewalttäter Links" "PMK-links-Z" "Straftäter linksmotiviert" (als Personengebundene Hinweise, PHW) "Personenliste Links" Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" (mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz) Zu den meisten Dateien sind die Errichtungsanordnungen nicht bekannt. So lässt sich nicht rekonstruieren, wer jeweils Daten speichern und löschen darf. Auch ist unklar, welche Behörden bei den einzelnen Datenbanken abrufberechtigt ist. Daher bitte ich um Übersendung der Errichtungsanordnungen oder sonstigen Vermerke aus denen hervorgeht, welche Bundes- und Landesbehörden (auch Verfassungsschutzämter und Zoll) Daten zu den genannten Dateien a) anliefern, b) speichern und löschen sowie c) abfragen dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewalttäterdatei links, PMK-Links-Z,“ vom 25.0…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewalttäterdatei links, PMK-Links-Z, [#26273]
Datum
27. Februar 2018 07:02
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewalttäterdatei links, PMK-Links-Z,“ vom 25.01.2018 (#26273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen