Gewerbesteuerpflicht bei Feiberuflern im Bereich IT Systemengineer in der IT System-Administration JA oder NEIN

ich arbeitete feiberuflich 2003-2008 als IT Systemengineer in der Systemprogrammierung & technischer Administration grosser Fibrechannel Netzwerke und IT Storagesysteme.
Dass ich Systemengineer bin, kann ich auch per Zeugnis nachweisen.
Von der Gemeinde soll ich nun nach so vielen Jahren zur Gewerbesteuer herangezogen werden, obwohl mein Anwalt bereits Gutachterlich belegt hat, dass ich zu der Berufsgruppe gehöre, die (da kein Gewerbe ausgeübt wird) nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
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1) Wo kann ich nachlesen, ob man zur Gewerbesteuer verpflichtet ist oder nicht und
2) wie die Verjährungsfristen dazu sind?
3) welche Gemeinde Gewerbesteuer erheben darf (ich war nämlich in der betreffenen Gemeinde die meiste Zeit gar NICHT WOHNHAFT!!! - war sogar >1,5J davon im Ausland)
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Berufskollegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Hier wird ausserdem der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Das ist eine grundsätzliche Frage, die tausende Freiberufler betrifft - als nicht nur für mich allein wichtig. Ich empfinde Willkür ud werde aktuell sogar von der Gemeinde massiv erpresst!!!
Ich werde massiv unter Druck gesetzt und brauche dringend eine Antwort.
Danke für die dringend benötigte schnelle grundsätzliche Antworten zu og.Fragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich arbeitete fe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewerbesteuerpflicht bei Feiberuflern im Bereich IT Systemengineer in der IT System-Administration JA oder NEIN [#30519]
Datum
4. Juni 2018 08:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich arbeitete feiberuflich 2003-2008 als IT Systemengineer in der Systemprogrammierung & technischer Administration grosser Fibrechannel Netzwerke und IT Storagesysteme. Dass ich Systemengineer bin, kann ich auch per Zeugnis nachweisen. Von der Gemeinde soll ich nun nach so vielen Jahren zur Gewerbesteuer herangezogen werden, obwohl mein Anwalt bereits Gutachterlich belegt hat, dass ich zu der Berufsgruppe gehöre, die (da kein Gewerbe ausgeübt wird) nicht gewerbesteuerpflichtig ist. . 1) Wo kann ich nachlesen, ob man zur Gewerbesteuer verpflichtet ist oder nicht und 2) wie die Verjährungsfristen dazu sind? 3) welche Gemeinde Gewerbesteuer erheben darf (ich war nämlich in der betreffenen Gemeinde die meiste Zeit gar NICHT WOHNHAFT!!! - war sogar >1,5J davon im Ausland) . Berufskollegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Hier wird ausserdem der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Das ist eine grundsätzliche Frage, die tausende Freiberufler betrifft - als nicht nur für mich allein wichtig. Ich empfinde Willkür ud werde aktuell sogar von der Gemeinde massiv erpresst!!! Ich werde massiv unter Druck gesetzt und brauche dringend eine Antwort. Danke für die dringend benötigte schnelle grundsätzliche Antworten zu og.Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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