Gewollte Fakenews durch diverse Fernsehsender

Eine Erklärung wie es sein kann, das die Regierung und öffentlich rechtliche Fernsehsender über Fakenews von angeblichen Verschwörungstheoretikern wettern.
Selber aber für die Untermalung ihre panikschürenden Berichte bzw. Artikel Archivbilder oder Archivvideos einblenden die nicht in Bezug zu der Berichtserstattung stehen?

Zum Beispiel wurden anlässlich der Coronalage in Brasilien auf ARD und NTV nachweislich Bilder und Videoausschnitte mit Massengräbern gezeigt, die aber in keinen Zusammenhang mit Corona stehen, sondern von einer Grippewelle stammen und in der internationalen Presse / Medien
Schon im Jahre 2017, 2018, 2019 verwendet wurden.

Weitere Fälle betreffen Bilder & Videos von Intensivstation, Sätze in Italien und viele Fälle mehr....

Sollten Presse und Medien bei solche Vorfällen nicht verpflichtet werden jeweils die Bild/Videoquelle einzublenden?
Bzw. bei einer so auffälligen Diskrepanz zwischen Bericht und Bild/Video nicht zur Rechenschaft und richtigstellung verpflichtet werden?

Werden die Art von Fakenews eigenlich von ihren kontrolliert?

Es sollte doch wohl im Sinne der Bürger, und damit logischerweise auch in ihren intresse sein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
Anna-Lena Finnern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Erklär…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Anna-Lena Finnern
Betreff
Gewollte Fakenews durch diverse Fernsehsender [#187361]
Datum
25. Mai 2020 18:22
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erklärung wie es sein kann, das die Regierung und öffentlich rechtliche Fernsehsender über Fakenews von angeblichen Verschwörungstheoretikern wettern. Selber aber für die Untermalung ihre panikschürenden Berichte bzw. Artikel Archivbilder oder Archivvideos einblenden die nicht in Bezug zu der Berichtserstattung stehen? Zum Beispiel wurden anlässlich der Coronalage in Brasilien auf ARD und NTV nachweislich Bilder und Videoausschnitte mit Massengräbern gezeigt, die aber in keinen Zusammenhang mit Corona stehen, sondern von einer Grippewelle stammen und in der internationalen Presse / Medien Schon im Jahre 2017, 2018, 2019 verwendet wurden. Weitere Fälle betreffen Bilder & Videos von Intensivstation, Sätze in Italien und viele Fälle mehr.... Sollten Presse und Medien bei solche Vorfällen nicht verpflichtet werden jeweils die Bild/Videoquelle einzublenden? Bzw. bei einer so auffälligen Diskrepanz zwischen Bericht und Bild/Video nicht zur Rechenschaft und richtigstellung verpflichtet werden? Werden die Art von Fakenews eigenlich von ihren kontrolliert? Es sollte doch wohl im Sinne der Bürger, und damit logischerweise auch in ihren intresse sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern Anfragenr: 187361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187361 Postanschrift Anna-Lena Finnern << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern

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Anna-Lena Finnern
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewollte Fakenews durch diverse Fernsehs…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Anna-Lena Finnern
Betreff
AW: Gewollte Fakenews durch diverse Fernsehsender [#187361]
Datum
1. Juli 2020 06:04
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewollte Fakenews durch diverse Fernsehsender“ vom 25.05.2020 (#187361) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna-Lena Finnern Anfragenr: 187361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187361/