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GEZ vs. Beitragsservice

Zuerst Info:
WDR hat 25.01.2012 mit anderen Landesrundfunkanstalten eine EU-Bild-Marke "ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" angemeldet.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010589356

Wortmarke "GEZ" ist aber nur in Deutschland registriert. Letzter Schutzdauer erst am 01.04.2016 verlängert.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE

Frage:
was hat sich im Recht geändert, dass die frühere Stelle "GEZ" jetzt unter der EU-Marke "Beitragsservice" sogar EU-weit kommerziell tätig werden darf? Und warum war die EU-weite Tätigkeit vor 2012 nicht erlaubt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GEZ vs. Beitragsservice [#23975]
Datum
19. Juli 2017 01:00
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zuerst Info: WDR hat 25.01.2012 mit anderen Landesrundfunkanstalten eine EU-Bild-Marke "ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" angemeldet. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010589356 Wortmarke "GEZ" ist aber nur in Deutschland registriert. Letzter Schutzdauer erst am 01.04.2016 verlängert. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE Frage: was hat sich im Recht geändert, dass die frühere Stelle "GEZ" jetzt unter der EU-Marke "Beitragsservice" sogar EU-weit kommerziell tätig werden darf? Und warum war die EU-weite Tätigkeit vor 2012 nicht erlaubt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „GEZ vs. Beitragsservice“ vom 19.07.2…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GEZ vs. Beitragsservice [#23975]
Datum
22. August 2017 00:30
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „GEZ vs. Beitragsservice“ vom 19.07.2017 (#23975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.