Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" lief 31.12.2012 aus. Seit 1.1.2013 gibt es die Stelle "GEZ" nicht mehr. Diese Verwaltungsvereinbarung ist die Grundlage für gemeinsame Anmeldung der ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ihrer Geschäftsmarken.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 registriert
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE
Aus welchem Grund wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 am 01.04.2016 verlängert, wenn Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" zu diesem Zeitpunkt gar nicht existierte? Bitte schicken Sie mir Dokument, auf Grundlage dessen deutsche Wortmarke "GEZ" von ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam verlängert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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