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GEZ

Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" lief 31.12.2012 aus. Seit 1.1.2013 gibt es die Stelle "GEZ" nicht mehr. Diese Verwaltungsvereinbarung ist die Grundlage für gemeinsame Anmeldung der ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ihrer Geschäftsmarken.

Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 registriert
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE

Aus welchem Grund wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 am 01.04.2016 verlängert, wenn Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" zu diesem Zeitpunkt gar nicht existierte? Bitte schicken Sie mir Dokument, auf Grundlage dessen deutsche Wortmarke "GEZ" von ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam verlängert wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. August 2017
  • Frist
    30. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwa…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GEZ [#24475]
Datum
29. August 2017 15:04
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" lief 31.12.2012 aus. Seit 1.1.2013 gibt es die Stelle "GEZ" nicht mehr. Diese Verwaltungsvereinbarung ist die Grundlage für gemeinsame Anmeldung der ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ihrer Geschäftsmarken. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 registriert https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE Aus welchem Grund wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 am 01.04.2016 verlängert, wenn Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" zu diesem Zeitpunkt gar nicht existierte? Bitte schicken Sie mir Dokument, auf Grundlage dessen deutsche Wortmarke "GEZ" von ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam verlängert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
bitte beachten Sie die Anlagen. bitte beachten Sie die Anlagen.
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
bitte beachten Sie die Anlagen.
Datum
27. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
bitte beachten Sie die Anlagen.
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