GG Art.103 & §278 ZPO
Bedeutung bei einem Zivilverfahren:
GG Art 103
Kann ein Gericht bei einer Güterverhandlung / Zivilverhandlung ohne den Beklagten zu befragen stattfinden? Oder müßen die Anwälte oder beteilIgte Parteien das Gericht um eine Befragung bitten ?
§ 278 ZPO
(3) 1Für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche soll das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden.
Was für einen Sinn macht eine Güteverhandlung ohne das beide Parteien persönlich anwesend sind ? Oder wenn nur eine Partei persönlich anwesend ist ?
Würde eine Missachtung dann bestehen wenn ein Beklagter anwesend ist aber nicht zu dem Fall befragt wird? Das heißt in der "mündlichen" Verhandlung sprechen nur die Juristen und das Gericht aber die persönlich anwesende Partei wird nicht zum Fall begefragt .
Vielen DANK für Ihre Mühe und herzlichen Glückwunsch für die ersten 70 Jahre Grundgesetz
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Datum23. Mai 2019
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25. Juni 2019
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- GG Art.103 & §278 ZPO [#145312]
- Datum
- 23. Mai 2019 00:29
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
- Betreff
- autoreply to GG Art.103 & §278 ZPO [#145312]
- Datum
- 23. Mai 2019 00:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 23. Mai 2019; AR 3310/19
- Datum
- 29. Mai 2019 13:58
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 23. Mai 2019; AR 3310/19 [#145312]
- Datum
- 8. Juni 2019 16:57
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesverfassungsgericht
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- Betreff versteckt
- Datum
- 8. Juni 2019 16:58
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: autoreply to AW: Ihre E-Mail vom 23. Mai 2019; AR 3310/19 [#145312]
- Datum
- 25. Juni 2019 07:43
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesverfassungsgericht
- Betreff
- autoreply to AW: autoreply to AW: Ihre E-Mail vom 23. Mai 2019;
- Datum
- 25. Juni 2019 07:43
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 25. Juni 2019
- Datum
- 3. Juli 2019 09:49
- Status
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