GG Art.14 Abs. 2, Bayerische Verfassung 1961: "Leistungslose Gewinne sind abzuschöpfen"
1. Anzahl der Veräußerungen von staatlichem Grund und Boden an Investmenttrusts, Investoren, Anleger von 1950 bis 2017.
2. Höhe der Abschöpfungen von 1961 bis 2017.
GG Art. 14 Abs. 2 - "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
"Boden, Wasser, Luft sind Gemeingut, nicht Privateigentum" - Bundesverfassungsgericht 1967.
Die Bodenpreise in München sind von 1950 bis heute um 36 000 % gestiegen.
Ich bin erschüttert, daß sich durch Zuwiderhandlungen gegen das Grundgesetz - durch Spekulationen von Investmentfirmen, etc.,ohne Abschöpfung leistungsloser Gewinne seitens des Staates - weder der Normalbürger noch der gehobene Mittelstand Mietwohnungen und /oder Wohnungskauf in der Innenstadt Münchens leisten können.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum8. Mai 2018
-
7. Juni 2018
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!