GG Art.14 Abs. 2, Bayerische Verfassung 1961: "Leistungslose Gewinne sind abzuschöpfen"

1. Anzahl der Veräußerungen von staatlichem Grund und Boden an Investmenttrusts, Investoren, Anleger von 1950 bis 2017.
2. Höhe der Abschöpfungen von 1961 bis 2017.

GG Art. 14 Abs. 2 - "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

"Boden, Wasser, Luft sind Gemeingut, nicht Privateigentum" - Bundesverfassungsgericht 1967.

Die Bodenpreise in München sind von 1950 bis heute um 36 000 % gestiegen.

Ich bin erschüttert, daß sich durch Zuwiderhandlungen gegen das Grundgesetz - durch Spekulationen von Investmentfirmen, etc.,ohne Abschöpfung leistungsloser Gewinne seitens des Staates - weder der Normalbürger noch der gehobene Mittelstand Mietwohnungen und /oder Wohnungskauf in der Innenstadt Münchens leisten können.

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  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    7. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
Jean Michel Fuanque
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der …
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
Jean Michel Fuanque
Betreff
GG Art.14 Abs. 2, Bayerische Verfassung 1961: "Leistungslose Gewinne sind abzuschöpfen" [#29594]
Datum
8. Mai 2018 11:17
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der Veräußerungen von staatlichem Grund und Boden an Investmenttrusts, Investoren, Anleger von 1950 bis 2017. 2. Höhe der Abschöpfungen von 1961 bis 2017. GG Art. 14 Abs. 2 - "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." "Boden, Wasser, Luft sind Gemeingut, nicht Privateigentum" - Bundesverfassungsgericht 1967. Die Bodenpreise in München sind von 1950 bis heute um 36 000 % gestiegen. Ich bin erschüttert, daß sich durch Zuwiderhandlungen gegen das Grundgesetz - durch Spekulationen von Investmentfirmen, etc.,ohne Abschöpfung leistungsloser Gewinne seitens des Staates - weder der Normalbürger noch der gehobene Mittelstand Mietwohnungen und /oder Wohnungskauf in der Innenstadt Münchens leisten können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jean Michel Fuanque <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jean Michel Fuanque

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