GG Artikel 6
Eine schriftliche Erklärung, wieso Nicht EU-Bürger (mit Hochschulqualifizierung) schneller an ein Visum für Deutschland kommen, als Ehegatten die zu ihrem Deutschen Ehegatten ziehen möchten. Die erste Person ist schon innerhalb von 2 Monaten in Deutschland (kommend aus dem gleichen Land), während Person zwei auch nach 16 Monaten noch kein Visum hat (aus dem gleichen Land wie Person eins). Hiermit wird mein Grundrecht verletzt, Artikel 6 des Grundg. Wie ist dies von Ihrer Seite aus zu verantworten? Dem Nicht-EU Bürger ist der deutsche Staat nichts schuldig, MIR jedoch schon, da ich deutsch bin.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. September 2019
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22. Oktober 2019
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