GG Artikel 6

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine schriftliche Erklärung, wieso Nicht EU-Bürger (mit Hochschulqualifizierung) schneller an ein Visum für Deutschland kommen, als Ehegatten die zu ihrem Deutschen Ehegatten ziehen möchten. Die erste Person ist schon innerhalb von 2 Monaten in Deutschland (kommend aus dem gleichen Land), während Person zwei auch nach 16 Monaten noch kein Visum hat (aus dem gleichen Land wie Person eins). Hiermit wird mein Grundrecht verletzt, Artikel 6 des Grundg. Wie ist dies von Ihrer Seite aus zu verantworten? Dem Nicht-EU Bürger ist der deutsche Staat nichts schuldig, MIR jedoch schon, da ich deutsch bin.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine schriftliche E…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GG Artikel 6 [#166895]
Datum
19. September 2019 09:55
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine schriftliche Erklärung, wieso Nicht EU-Bürger (mit Hochschulqualifizierung) schneller an ein Visum für Deutschland kommen, als Ehegatten die zu ihrem Deutschen Ehegatten ziehen möchten. Die erste Person ist schon innerhalb von 2 Monaten in Deutschland (kommend aus dem gleichen Land), während Person zwei auch nach 16 Monaten noch kein Visum hat (aus dem gleichen Land wie Person eins). Hiermit wird mein Grundrecht verletzt, Artikel 6 des Grundg. Wie ist dies von Ihrer Seite aus zu verantworten? Dem Nicht-EU Bürger ist der deutsche Staat nichts schuldig, MIR jedoch schon, da ich deutsch bin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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