GG Artikel 82

Guten Tag,

wenn es inArtikel 82 des Grundgesetzes heißt: " ....werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt....", wer hat denn dann zuerst unterschrieben? Wer hat die erste Unterschrift geleistet, so daß der Bundespräsident gegenzeichnen kann?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
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Klara Thun
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Klara Thun
Betreff
GG Artikel 82 [#204297]
Datum
23. November 2020 17:13
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, wenn es inArtikel 82 des Grundgesetzes heißt: " ....werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt....", wer hat denn dann zuerst unterschrieben? Wer hat die erste Unterschrift geleistet, so daß der Bundespräsident gegenzeichnen kann?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klara Thun Anfragenr: 204297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204297/
Mit freundlichen Grüßen Klara Thun
Klara Thun
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „GG Artikel 82“ vom 23.11.2020 (#204297) …
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Klara Thun
Betreff
AW: GG Artikel 82 [#204297]
Datum
2. Januar 2021 12:22
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „GG Artikel 82“ vom 23.11.2020 (#204297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klara Thun Anfragenr: 204297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204297/

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrte Frau Thun, entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
GG Artikel 82 [#204297]
Datum
5. Januar 2021 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Thun, entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage Bundesgesetze betrifft; sie müssten sich daher an den Bundestag oder an das Bundespräsidialamt wenden. Im Land Berlin werden die Gesetze übrigens vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ausgefertigt und vom Regierenden Bürgermeister von Berlin verkündet (Artikel 60 Absatz 2 der Verfassung von Berlin). Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch ein wenig weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen