Gibt es Untersuchungen über MRSA Keime in der Mümling

Es werden die Abwässer vom Krankenhaus in Erbach in die Mümling geleitet. Im Krankenhaus werden Patienten mit MRSA Keimen behandelt. Also müssten die Keime auch in der Mümling zu finden sein, die der Lebensmittelgewinnung dient und an deren Ufer Kinder spielen. Gibt es ein Monitoring über MRSA Keime in der Mümling ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werden die…
An Kreisausschuss des Odenwaldkreises Details
Von
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Betreff
Gibt es Untersuchungen über MRSA Keime in der Mümling [#63183]
Datum
29. März 2019 23:18
An
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden die Abwässer vom Krankenhaus in Erbach in die Mümling geleitet. Im Krankenhaus werden Patienten mit MRSA Keimen behandelt. Also müssten die Keime auch in der Mümling zu finden sein, die der Lebensmittelgewinnung dient und an deren Ufer Kinder spielen. Gibt es ein Monitoring über MRSA Keime in der Mümling ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten mit untenstehender E-Mail bei der Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veteri…
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Betreff
AW: Gibt es Untersuchungen über MRSA Keime in der Mümling [#63183]
Datum
2. April 2019 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten mit untenstehender E-Mail bei der Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreisausschusses des Odenwaldkreises angefragt, ob ein Monitorring über MRSA Keime in der Mümling existiert. Hierbei nehmen Sie Bezug auf verschiedene Rechtsquellen. Hierzu sei erwähnt, dass eine E-Mail grundsätzlich nicht als Antrag anerkannt werden kann. Trotzdem sind wir gerne bereit, ihnen folgenden Hinweis zu geben. Für die Überwachung der Abwasseranlagen ist das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig. Darüber hinaus gibt es im Odenwaldkreis den Abwasserverband Mittlere Mümling, der ggf. Informationen zu Ihrer Anfrage vorhalten könnte. Da Sie in Ihrer E-Mail ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, können wir Ihrem Wunsch der Weitergabe Ihrer Anfrage mit Ihren Kontaktdaten an das Regierungspräsidium bzw. den Abwasserverband nicht nachkommen. Ich bitte Sie daher, eigenständig den Kontakt zu den zuständigen Stellen zu suchen. Diese sind: Abwasserverband Mittlere Mümling Asselbrunn 33 64720 Michelstadt Telefon: 06061-9432-0 Telefax: 06061-9432-23 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Telefon: 06151-12 3772 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man MRSA Keime in das Abwasser einleitet, sind auch im Abwasser der Kläranlag…
An Kreisausschuss des Odenwaldkreises Details
Von
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Betreff
AW: Gibt es Untersuchungen über MRSA Keime in der Mümling [#63183]
Datum
3. April 2019 11:06
An
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man MRSA Keime in das Abwasser einleitet, sind auch im Abwasser der Kläranlage diese Keime zu erwarten. Meine Frage war, ob es den Versuch eines Nachweises in der Mümling gibt. Ich gehe davon aus, dass keine Antwort zu dem Thema MRSA Keime gibt, weil es keine einzige Untersuchung zu dem Thema gibt. Der Abwasserverband antwortete bereits ausweichend. Dazu muss ich leider feststellen: Es gibt eine Gefährdung der Bevölkerung durch Unterlassung dieser Untersuchung (§13 StGB). Auf Keime im Trinkwasser wird schließlich auch untersucht, es sollte also heutzutage auch eine Untersuchung des Flusswassers auf Problemkeime möglich sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Anfrage Nr. 63183 Sehr geehrtAntragsteller/in das hessische Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat un…
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Betreff
Anfrage Nr. 63183
Datum
15. April 2019 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das hessische Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat uns bestätigt, dass in Hessen bisher noch in keinem Fließgewässer auf MRSA-Keime festgestellt wurden. MRSA- Keime sind bei den Gesundheitsämtern meldepflichtig, eventuell kontaminierte Abwässer dürfen nicht der allgemeinen Abwasserentsorgung zugeleitet werden. Es gilt deshalb als ausgeschlossen, dass kontaminierte Abwässer über die Kläranlagen in Fließgewässer gelangen. Sollte trotzdem in einem besonderen Einzelfall der begründete Verdacht entstehen, dass ein Fließgewässer mit MRSA-Keimen belastet ist, läge es in der Zuständigkeit der Gesundheitsämter, entsprechende Untersuchungen anzuordnen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt überwacht die Einleitungen der Kläranlage Asselbrunn in die Mümling, der unteren Wasserbehörde kommt dabei keine Zuständigkeit zu. Wären bei den Untersuchungen durch die obere Wasserbehörde in Asselbrunn MRSA-Keime festgestellt worden, wäre dies unverzüglich der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet worden. Wir hoffen, ihre Frage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen