Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag

Jährlich findet der Girl's Day statt (http://www.girls-day.de/). Umgesetzt wird der Tag vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. (http://kompetenzz.de/). Das Projekt Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie hoch die jährlichen Kosten sind, die der Verein erhält und für welchen Zeitraum der Verein bislang und aktuell beauftragt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2016
  • Frist
    16. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jährlich findet …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag [#16009]
Datum
15. März 2016 14:37
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jährlich findet der Girl's Day statt (http://www.girls-day.de/). Umgesetzt wird der Tag vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. (http://kompetenzz.de/). Das Projekt Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie hoch die jährlichen Kosten sind, die der Verein erhält und für welchen Zeitraum der Verein bislang und aktuell beauftragt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie Antwort auf Ihren …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. April 2016 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie Antwort auf Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.03.2016. Mit freundlichen Grüßen