GIZ in Riad, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Mitarbeiter

Wir nehmen Bezug auf unsere Anfrage vom 20.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9451), welche bislang ohne nachvollziehbaren Grund bislang von Ihnen nicht beantwortet wurde.

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ als Bundesunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Saudi-Arabien ohne die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Was sind die Gründe für ein solches rechtswidriges Verhalten des Bundesunternehmens GIZ? Ist damit die Sicherheit der Mitarbeiter der Bundesunternehmens GIZ gefährdet und kam es in der Vergangenheit aufgrund dessen bereits zu Ausweisungen?
Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung weitere Länder, in denen die GIZ aktiv ist, wo die GIZ Mitarbeiter ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Wenn ja, in welchen Ländern und warum?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2015
  • Frist
    25. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir nehmen Bezug…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GIZ in Riad, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Mitarbeiter [#10256]
Datum
23. Juni 2015 05:47
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir nehmen Bezug auf unsere Anfrage vom 20.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9451), welche bislang ohne nachvollziehbaren Grund bislang von Ihnen nicht beantwortet wurde. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ als Bundesunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Saudi-Arabien ohne die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Was sind die Gründe für ein solches rechtswidriges Verhalten des Bundesunternehmens GIZ? Ist damit die Sicherheit der Mitarbeiter der Bundesunternehmens GIZ gefährdet und kam es in der Vergangenheit aufgrund dessen bereits zu Ausweisungen? Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung weitere Länder, in denen die GIZ aktiv ist, wo die GIZ Mitarbeiter ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Wenn ja, in welchen Ländern und warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Recherchenetzwerk @GIZ Insider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Recherchenetzwerk @GIZ Insider Harald Andreesen Tanja Beyerle P/P Strait Funduq Mendefera State of Eritrea
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GIZ in Riad, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Mitarbeiter" [#10256]
Datum
26. Juli 2015 06:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10256 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Das BMZ hat bislang ohne Grund auf die Anfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bitte, mir die Stellungnahme des BMZ zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>