GIZ in Riad, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Mitarbeiter
Wir nehmen Bezug auf unsere Anfrage vom 20.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9451), welche bislang ohne nachvollziehbaren Grund bislang von Ihnen nicht beantwortet wurde.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ als Bundesunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Saudi-Arabien ohne die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Was sind die Gründe für ein solches rechtswidriges Verhalten des Bundesunternehmens GIZ? Ist damit die Sicherheit der Mitarbeiter der Bundesunternehmens GIZ gefährdet und kam es in der Vergangenheit aufgrund dessen bereits zu Ausweisungen?
Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung weitere Länder, in denen die GIZ aktiv ist, wo die GIZ Mitarbeiter ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt? Wenn ja, in welchen Ländern und warum?
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Juni 2015
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25. Juli 2015
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