GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kaukasus


Zusammenarbeit mit den Ländern: Armenien, Aserbaidschan, Georgien

Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in allen drei Kaukasus-Staaten ein Landesbüro.

Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen
1) Wie groß ist der finanzielle Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen? Bitte zusenden.
2) Wo bestehen in den Staaten der Kaukasus Büros deutscher Regierungsorganisationen (außer Botschaften und Konsulate)?
3) Welche Zusammenarbeit erfolgt mit Gruppierungen in den sogenannten „abtrünnigen“ Gebieten Ossetien, Abchasien und Berg-Karabach? Wie erfolgt die interkaukasische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in die Gebiete Russlands hinein?
4) Bitte senden Sie eine Projektliste der im Kaukasus durchgeführten Projekte zu, die mit deutschen Geldern durchgeführt wurden (getrennt nach Staaten und Durchführungsorganisation mit Budget, Projekttitel und Laufzeit).
5) Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die GIZ in diesen Staaten? Bitte ggf. die Notenwechsel beifügen!
6) Welche Rolle spielen die politischen Stiftungen in der Zusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus?

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes.
Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte in den Staaten des Kaukasus.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Ministerium aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2015
  • Frist
    15. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenarbeit …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kaukasus [#10594]
Datum
14. Juli 2015 07:41
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenarbeit mit den Ländern: Armenien, Aserbaidschan, Georgien Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in allen drei Kaukasus-Staaten ein Landesbüro. Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen 1) Wie groß ist der finanzielle Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen? Bitte zusenden. 2) Wo bestehen in den Staaten der Kaukasus Büros deutscher Regierungsorganisationen (außer Botschaften und Konsulate)? 3) Welche Zusammenarbeit erfolgt mit Gruppierungen in den sogenannten „abtrünnigen“ Gebieten Ossetien, Abchasien und Berg-Karabach? Wie erfolgt die interkaukasische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in die Gebiete Russlands hinein? 4) Bitte senden Sie eine Projektliste der im Kaukasus durchgeführten Projekte zu, die mit deutschen Geldern durchgeführt wurden (getrennt nach Staaten und Durchführungsorganisation mit Budget, Projekttitel und Laufzeit). 5) Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die GIZ in diesen Staaten? Bitte ggf. die Notenwechsel beifügen! 6) Welche Rolle spielen die politischen Stiftungen in der Zusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus? Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes. Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte in den Staaten des Kaukasus. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Ministerium aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kaukasus" [#10594]
Datum
26. August 2015 22:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10594 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ auf meine Anfrage bislang gar nicht reagiert hat. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des BMZ nach Zugang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte im Sachstandsinformation und Zusendung der BMZ-Stellungnahme im Verfahre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kaukasus" [#10594]
Datum
18. November 2015 20:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte im Sachstandsinformation und Zusendung der BMZ-Stellungnahme im Verfahren https://fragdenstaat.de/a/10594 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0106 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kaukasus" [#10594]
Datum
20. November 2015 08:17
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-733/002 II#0106 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 18.11.2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen