GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Zentralasien

Zusammenarbeit mit den Ländern: Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgistan

Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in allen zentralasiatischen Staaten ein Landesbüro.

Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen
1) Wie groß ist der finanzielle Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen? Bitte zusenden.
2) Wo bestehen in den Staaten der Kaukasus Büros deutscher Regierungsorganisationen (außer Botschaften und Konsulate)?
3) Bitte senden Sie eine Projektliste der in Zentralasien durchgeführten Projekte zu, die mit deutschen Geldern durchgeführt wurden (getrennt nach Staaten und Durchführungsorganisation mit Budget, Projekttitel und Laufzeit).
5) Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die GIZ in diesen Staaten? Bitte ggf. die Notenwechsel beifügen!
6) Welche Rolle spielen die politischen Stiftungen in der Zusammenarbeit mit den Staaten Zentralasiens?

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes.
Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte in den Staaten des Kaukasus.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Ministerium aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenarbeit m…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Zentralasien [#12036]
Datum
23. November 2015 08:44
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenarbeit mit den Ländern: Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgistan Lt. den Angaben auf der Website der GIZ betreibt die GIZ in allen zentralasiatischen Staaten ein Landesbüro. Ich bitte hierzu um Beantwortung folgender Fragen 1) Wie groß ist der finanzielle Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten des Kaukasus? Gibt es hierzu Regierungsvereinbarungen? Bitte zusenden. 2) Wo bestehen in den Staaten der Kaukasus Büros deutscher Regierungsorganisationen (außer Botschaften und Konsulate)? 3) Bitte senden Sie eine Projektliste der in Zentralasien durchgeführten Projekte zu, die mit deutschen Geldern durchgeführt wurden (getrennt nach Staaten und Durchführungsorganisation mit Budget, Projekttitel und Laufzeit). 5) Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die GIZ in diesen Staaten? Bitte ggf. die Notenwechsel beifügen! 6) Welche Rolle spielen die politischen Stiftungen in der Zusammenarbeit mit den Staaten Zentralasiens? Bitte fügen Sie Ihrer Antwort eine Projektliste für vom BMZ genehmigte Projekte bei, die aus Ihrem Etat gefördert werden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 – mit Angabe des Fördermittelnehmers, des Projektbudgets und des Titel des Projektes. Ebenso bitte ich um Zusendung einer Projektliste der durch GIZ International Service durchgeführten Projekte in den Staaten des Kaukasus. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Ministerium aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GIZ und deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Zentralasien" [#12036]
Datum
15. Januar 2016 18:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12036 Der Bundestag beantwortet meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist, ohne dass hierfür Gründe ersichtlich sind. Die fortlaufende Hinweis auf die hohe Anzahl eingehender Anträge ist nur für eine kurze Zeit tragbar, um Bearbeitungsspitzen abzufangen. Nachdem dies zwischenzeitlich zu einer Dauerauskunft wird, handelt es sich hierbei um ein Organisationsversagen. Zudem macht das Verfahrensregister unter https://parlamentarischesreisefieber.wordpress.com/wissenschaftliche-dienste/verfahrensregister/ auch deutlich, dass der Bundestag die Anträge äußerst selektiv bearbeitet. Während einzelne Anfragen innerhalb weniger Tage beantwortet werden, werden andere, wie der vorliegende, über einen langen Zeitraum nicht bearbeitet. Bereits diese selektive Bearbeitung ist nicht hinnehmbar. Bitte senden Sie mir die Kommunikation mit dem Bundestag zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>