GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz

Informationen darüber, welche Verbände und Fachkreise auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben:
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG

Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz [#19256]
Datum
23. November 2016 13:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, welche Verbände und Fachkreise auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben: - Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird bearbeitet. Üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz [#19256]
Datum
25. November 2016 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird bearbeitet. Über evt. Gebühren kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Z 17 - 53 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Anbei übersen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz [#19256]
Datum
28. Dezember 2016 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Z 17 - 53 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Anbei übersende ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum GKV-FQWG aufgefordert wurden. Reicht Ihnen dies aus? Welche Verbände tatsächlich eine Stellungnahme abgegeben haben, ist nicht zentral erfasst. Um dies festzustellen, müssten die Akten durchgesehen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass dies einen Aufwand erfordert, der die Erhebung von Gebühren erforderlich macht. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weitere Informationen benötigen. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung des Schreibens. Die darin …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz [#19256]
Datum
2. Januar 2017 12:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung des Schreibens. Die darin enthaltenen Informationen sind entsprechend meiner Anfrage ausreichend. Aus Kostengründen verzichte ich auf die weitere Prüfung, welche der Verbände tatsächlich Stellungnahmen abgegeben haben. Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>